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Dacia-Alsace
- Themenstarter Themenstarter
- #16
weil man vorher schon pleite ist und ohne Gage verteidigt dich auch kein Anwalt.
Die Anwältin haben wir in der eigenen Firma - sprich sie ist Mitarbeiterin bei uns.
Rechtssichere gesetzliche Tatbestände erstmal vor Gericht widersprochen und über teuere Gegengutachten, die sich die beklagte Partei nicht leisten konnte, denjenigen in die Insolvenz getrieben.
Mal eine grundsätzliche Frage: Warum regelt man denn Unzufriedenheit überhaupt auf diesem Weg?
Gibts doch ganz normale juristische Möglichkeiten, ohne Geld und Energie für Aufkleber bereit zu stellen.
Hier geht es auch um den Zeitfaktor, Verfahren ziehen sich über Jahre hinweg und genau das scheint von der Gegenseite aus beabsichtigt zu sein, auf dass das Ganze dann bereits überholt ist, noch bevor das Verfahren richtig läuft.
Interessanterweise ist es ja so das die einzige ( rechtlich ) agierende Autohandelsgesellschaft in Deutschland agiert, während wir in Frankreich sind - somit also ausserhalb der deutschen Gerichtszuständigkeit.
Zugleich ist es so das uns durch einen Mitarbeiter einer französischen Garage bereits mitgeteilt wurde,
das man sich in Paris der Sache angenommen habe und die Antwort an das betreffende Autohaus sei das die Rechtsabteilung des Herstellers, nach Prüfung der Angelegenheit, Mitteilung gegeben haben soll das man keinerlei rechtlichen Angriffspunkt finden könne.
Die Begründung hierzu hat @* bereits treffend beschrieben. So soll es die Rechtsabteilung vom Hersteller angeblich auch sehen.
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