Unfall / Wertminderung

Soll er doch, hauptsache er rettet meinen Hintern bzw. holt das Maximale für mich raus.
Insbesondere wenn es um Personenschäden geht kann ein Anwalt richtig wichtig sein und dann sollte man auch eine Rechtschutz haben, da es dann schon um hohe Anwaltskosten gehen kann.

Verkehrsrechtschutz ist wie Privathaftpflicht für mich ein absolutes Muss.

Aber hier geht es doch um einen einfachen gut reparierten Unfallschaden eines Autos, dass der Besitzer noch viele Jahre fahren will/wird. B)
 
Hallo wf, ich wollte mich eigentlich nicht mehr äußern,
aber wenn Du mich zitierst dann bitte richtig.

Ich habe geschrieben das ich gute Aussichten sehe das das Gegengutachten von der Versicherung übernommen werden muss.
Weiterhin habe ich auf eine Rechtsschutzversicherung hingewiesen,die in so einem Fall auch die Gutachter Kosten übernehmen.

Du kannst mir schon glauben das als ich tätiger Kfz-Sachverständiger weiß von
was ich Rede.

Damit schließe ich für mich das Thema
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber hier geht es doch um einen einfachen gut reparierten Unfallschaden eines Autos, dass der Besitzer noch viele Jahre fahren will/wird. B)

Wirklich?
Ich seh hier einen Versicherungskonzern der XXXXXX Rechtsanwälte angestellt hat, der Sachbearbeiter hat denen in zig Schulungen beigebracht wird, wie sie die Kosten für ihren Konzern niedrig halten können, der genug Geld und Macht hat dich am langen Arm verhungern zu lassen und der dann zum Hohn noch damit wirbt, kundenfreundlich zu sein.

Ich hatte erst vo nem Jahr mit meinem Clio einen Heckunfall. Nix irres- , man sah eigentlich überhaupt nichts. Da der Clio eigentlich schon für den Duster verkauft war, wollte ich nix anbrennen lassen. Eines der ersten Dinge die ich tat, war der Anruf beim Anwalt.
Erst der hat die Versicherung informiert.
Ich hab die Unterlagen gerade nicht zur Hand, aber neben Nutzungsausfalll, Portogebühren, Zugfahrkarte und sogar die Fahrzeugwäsche usw usw war der Nutzungsausfall bei ca 750€. Der Clio war 5 Jahre alt und hatte einen Wiederbeschaffungswert von etwa 10 000€. (Bevor hier auch wieder gemäkelt wird, das Ding hatte ca 22 000€ gekostet)
Das beste dabei war aber: Ich hatte außer 2 oder 3 Unterschriften nix damit zu tun.
 
  • Danke
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Ähm wie oft hast Du den ein Problem mit Personenschäden und einer (scheinbar) nicht ausreichenden Deckung dafür?
Ich glaube Personenschäden sind das geringste Problem in der Kfz Haftpflichtversicherung, die 7,5 Millionen (oder ja aber oft sogar wesentlich mehr) sollten fast immer ausreichend!
Und wenn Du selbst verletzt wurdest?
Versicherungen weigern sich gerne mal zu zahlen.
Generell aber auch wenn es um Folgekosten geht.
Da kann es dann schon mal um 5-6 stellige Summen gehen und da beißt der Anwalt auch noch einen bissen ab.

Möchtest Du selbst gegen eine Versicherung klagen?

Das ist wieder so ein “solange nichts passiert aber falls“ Fall.

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Du hast also für ein Auto, dass schon verkauft war noch mehr Geld bekommen. ;)
Ganz großes Kino.
ist trotzdem ganz anders gelagert als der Fall in diesem Faden. Der Besitzer hat den Wagen noch. Und will ihn noch weiter fahren. Aber gut. Ihr wollt mich nicht verstehen.
Dann klagt euch mal durch die Gegend. -_-
 
Da gehen doch zwei Welten auseinander:
Bei einem Unfall mit einer Wertminderung von 150€ muss ich beim Verkauf einen Unfallschaden angeben. Stehen zwei identische Autos mit gleicher Kilometerleistung beim Händler nebeneinander, ist der Wagen ohne Unfallschaden mindestens 1000 € teurer. Theorie und Praxis. Wer will schon ein Auto mit Unfallschaden?

Oder anders gesagt: Würde man als Kunde sich nur mit 150 € Preisnachlass zufrieden geben, wenn das Wunschauto einen Unfallschaden hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer will schon ein Auto mit Unfallschaden?

Wenn der anständig repariert ist, hätte ich damit kein Problem. Und in diesem Faden geht es um eine getauschte Stoßstange und eine lackierte Tür.
Ihr tut ja so, als wäre der Wagen kernschrott.
 
Da gehen doch zwei Welten auseinander:
Bei einem Unfall mit einer Wertminderung von 150€ muss ich beim Verkauf einen Unfallschaden angeben. Stehen zwei identische Autos mit gleicher Kilometerleistung beim Händler nebeneinander, ist der Wagen ohne Unfallschaden mindestens 1000 € teurer. Theorie und Praxis. Wer will schon ein Auto mit Unfallschaden?

Genauso ist es

Es geht auch nicht um Kernschrott wie hier Jemand schreibt, sondern um Wertverlust und Recht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast also für ein Auto, dass schon verkauft war noch mehr Geld bekommen. ;)
Ganz großes Kino.
..... -_-

Sorry falls ich das so ungeschickt geschrieben habe, dass manche es falsch verstehen konnten.
Oder wie lernt man: es gibt negative Ohren und positive Ohren......
Der Clio war "eigentlich"- in meinem Sprachgebrauch..sorry, Schwabe... so gut wie- oder fast- oder die Verhandlungen waren schon fertig-
 
Wenn der anständig repariert ist, hätte ich damit kein Problem. Und in diesem Faden geht es um eine getauschte Stoßstange und eine lackierte Tür.
Ihr tut ja so, als wäre der Wagen kernschrott.
Das ist richtig, aber bei einem Frontschaden wäre man (ich) misstrauisch, ob der Rahmen dann nicht auch etwas abbekommen hat. Ist für mich persönlich eine Kaufentscheidung.
 
Day Problem bei einem Unfallschaden sind eventuelle Folgekosten, wenn die Reparatur doch nicht so gut war wie vermutet. Gerade auch bei Frontschäden sieht man mögliche Schäden am Rahmen und tragenden Teilen nicht. Das fängt an bei mangelnder Rost Vorsorge und hört auf bei schlecht behobenen Schäden. Das alles siehst Du als Käufer nicht. Und in der Regel stellt ein Gutachter nur fest welche Schäden zu beseitigen sind kontrolliert aber die Ausführung der Werkstatt nicht. Aus diesem und anderen Gründen ist ein Auto mit Unfallschaden schon mal deutlich weniger Wert wie ein Auto ohne Unfallschaden.
Hatte jetzt ein ähnliches Problem und glücklicherweise einen Adac Rechtsschutz. Der kümmert sich um eigenes Gutachten und Anwalt kostenlos. Für Leute die oft ins Ausland fahren Pflicht. Übrigens zahlt die Rechtsschutz auch bei Kaufverträgen von Autos, wenn man übers Ohr gehauen wird.
Man sollte sich doch mal so einen Kostenvoranschlag eines Gutachters bei einem Frontschaden anschauen. Der ist ewig lang und von einem Laien nicht oder schwer nachvollziehbar.....

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Für Deutschland besteht für Personenschäden grundsätzlich im Falle eines Haftpflichtschadens eine 7stellige Summe zur Verfügung, nämlich mindestens 7500000€, dies wird aber kaum mehr vorhanden sein, die Deckungssumme dazu dürfte bei fast allen Versicherern erheblich höher sein. Diese Versicherung zählt dabei sowohl für Personen im eigenen Auto, wie auch die des Unfallgegners.

Falls es Dich als Fahrer selbst betrifft, benötigt Du dafür grundsätzlich eine weitere Versicherung, da hilft weder Privathaftpflicht und Rechtsschutz!

https://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung

Irgendwie verstehst Du mich falsch.
Du selbst bist Geschädigter. Die gegnerische Versicherung weigert sich aber den Behinderten gerechten Umbau Deines Hauses zu zahlen.
Wie kommst Du dann an Dein Geld?
Selbst klagen ohne Anwalt?
Mit Anwalt kann das sehr teuer werden und wennn es über mehrere Instanzen geht kann das viel Geld kosten, die Du erstmal vorstrecken musst.

Umgekehrter Fall:

Du selbst bist Nicht Schuld aber Beschuldigter in einem Verkehrsrechts-Strafverfahren. Aussichtslos ohne Anwalt.
Wenn es um hohe Geldstrafen geht geht es meist auch um hohe Anwaltskosten.

Man fühlt sich immer sehr entlastet, wenn man nicht selbst mit den Versicherungen oder gerichten kämpfen muss. Da bezahl ich aus Vorsicht gerne die paar Kröten im Jahr.
 
Na ja, ich fahre meinen bis er nicht mehr will.
Also ist mir die Wertminderung auch egal.
Aber wenn man Wert drauf legt, dann geht es nur mit Anwalt und Gutachter.

Und man darf auch nicht vergessen, das 300,- für den ein oder anderen eine ganze Menge Geld ist.

Klar muß sich der Einsatz lohnen, ich würde auch nicht für 100,- ein halbes Jahr prozessieren.
Da geh ich einen Samstag zusätzlich Arbeiten und habe mehr als 100,- raus:D

Man muß das schon abwägen.

Oh beinahe vergessen:
Wer gerne seine Meinung äussert, sollte aber auch die Meinungen der Anderen zulassen !!!
Alle angreifen und dann sich selbst angegriffen fühlen ist schon recht albern.
Damit meine ich alle, die sich hier von getroffen fühlen.;)
 
Abgesehen davon, dass es da einige Varianten wie Prozessbeikostenhilfe etc. gibt, hat das doch aber weder etwas mit Verkehrs-Rechtsschutz noch Privathaftpflicht zu tun!

Dein Beispiel hier wäre dann eine ganz normale Rechtsschutzversicherung, da Zivil-Klageweg!

Aber zu behaupten dass man die Beiden unbedingt braucht, vor allem wegen Personenschäden ist so quatsch. Sie zu haben kann sicherlich beruhigen, weil man ja im Prinzip alles Versicherungen abschließt, um sie möglichst nicht in Anspruch nehmen zu müssen.
Wobei man in der heutigen Zeit natürlich davon ausgehen darf, dass zumindest die TK von vielen zur Scheibenrep in Anspruch genommen werden muß!

Sicher, dass ein Fall gegen eine KFZ Haftpflicht einen KFZ Unfall betreffend von der normalen Rechtsschutzversicherung gezahlt wird?
Immerhin geht es um Folgeschäden durch einen KFZ Unfall.

Die Verkehrs-Strafrechtsgeschichte berührt das aber nicht.

Ich will das nicht ausschließen aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Rechtsanwalt besser weiß, was zu tun ist und meistens auch mehr rausschlagen kann.

Die paar Kröten im Monat geben einem auf jeden Fall ein gutes Gefühl.
 
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