Vandalismus am 15 Tage alten Lodgy

Hast du denn wenigstens einen Schaden frei in deiner Vollkasko? Oder wirst du jetzt direkt hoch gestuft?

Leider nein.
Wenn ich die Rückstufungstabelle meiner Versicherung richtig gelesen und verstande habe, dann fällt das moderat aus. Von derzeit 33 Prozent auf 39 Prozent.
Macht im kommenden Jahr ca. 60 Euro mehr. Plus die darauf folgenden
 
Diese bl:censored: Chaoten sterben wohl nie aus.....
In meinem 42 jährigen Autoleben haben die mich schon einiges gekostet!
Da waren 2 platte Reifen(auf einmal:(), Kratzer von vorne bis hinten, abgebrochene Spiegel, abgebrochene Antennen, abgeknickte Scheibenwischer, Tankdeckel abgerissen!
Die Anzeigen haben natürlich nichts gebracht.....
 
Es scheint, als wären gerade die neuen Autos viel anfälliger für kleine und große Unfälle. An unserem ein halbes Jahr alten Logan ist ein Radfahrer entlanggeschrammt, auch große Kratzer drinnen gewesen, die ich aber weitgehend wegpolieren konnte..... es ist trotzdem ärgerlich.
Schlimmer aber noch diese Vandalen der heutigen Zeit, die mit ihrer Kraft und ihrer überdimensionalen Dummheit und Orientierungslosigkeit nichts vernünftiges anzufangen wissen und anderer Leute Eigentum zerstören. Die Allgemeinheit zahlt über die sich steigernden Versicherungstarife. Diese Typen sind krank und gefährlich...und vieles mehr. Das würde hier den Rahmen sprengen.
 
leider hat uns am letzten Wochenende Vandalismus ereilt
Auch wenn es mich nicht betrifft und wir bisher verschont geblieben sind, kocht gerade meine Wut. In welcher Welt leben wird denn?
Ich will nicht sagen das die Eltern immer schuld sind, aber meißt ist das so.
Und selbst wenn ich sowas beobachten würde, nützt das nichts, denn die Polizei um die Ecke bei uns würde nicht ausrücken. Und bis die aus der Nachbarstadt kommt , wäre der Täter weg.
Armes Deutschland und falsche Polizeipolitik.
 
Absolut ärgerlich was hier Forist derpfeffi wiederfahren ist. Es ist müßig über die Hintergründe eines
"Vandalismusschadens" auszulassen.

Der Geschädigte berichtete über die Regulierung des Schadens über seine Versicherung. Er hat eine
Vollkaskoversicherung. Leider deckt diese den Schaden nicht ab. Es ist ein Teilkaskoschaden , vermutlich
in seinem Fall mit einer Selbstbeteiligung. Bei einer Teilkasko gibt es immer den gleichen Beitrag. Also
keinen Schadensfreiheitsrabatt und auch im Schadensfall keine Höherstufung.

Allerdings kann er, wenn er einen Teilkaskoschaden abwickelt die Selbstbeteiligung in seiner jährlichen
Steuererklärung geltend machen.

Fahrzeugversichern ist nicht umfänglich mit allem Haken und Ösen jedem bekannt. Jeder schaut auf den
Beitrag und vergleicht diesen. Da gibt es sehr gravierende Unterschiede bei den Versicherungen. Daher
haben wir unsere Fahrzeuge so versichert:

1. Vollkasko mit 300 bis 500 € Selbstbeteiligung.
2. In der Vollkasko ist eine Teilkasko mit 0 € Selbstbeteiligung enthalten.
3. Jedes Fahrzeug hat einen Schutzbrief welcher pro Fahrzeug und Jahr 6 € kostet.

Also selbst im Fall eines Teilkaskoschadens zahlt mir meine Versicherung in einem Reparaturfall
ein Mietfahrzeug. Natürlich habe ich Preisvergleiche getätigt. Im Internet und bei diversen Versicherungs-
maklern eingeholt. Keiner konnte den Preis toppen welchen ich in einer Geschäftsstelle einer Versicherungs-
gesellschaft ausgehandelt habe. Zudem gab es bei der Regulierung eines Schadensfall null Probleme.
 
Welche Versicherungsgesellschaft hat denn Vandalismus in den Teilkasko-Bedingungen?
Stell mal bitte Deine Versicherungsbedingungen als PDF zur Verfügung, die würde ich gerne mal lesen

LG derpfeffi
 
Er hat eine Vollkaskoversicherung. Leider deckt diese den Schaden nicht ab. Es ist ein Teilkaskoschaden , vermutlich in seinem Fall mit einer Selbstbeteiligung. Bei einer Teilkasko gibt es immer den gleichen Beitrag. Also keinen Schadensfreiheitsrabatt und auch im Schadensfall keine Höherstufung.
Lese mal was Pfeffi schrieb. Er hat in seiner Vollk. Vandalismus mit versichert!
Er vermutet das er ohne Freischaden hochgestuft wird.

Wäre nicht schlecht wenn du mal den Namen deiner Vers. nennen würdest.

Bei der Steuererklärung kann er es zwar geltend machen, nützt aber nichts wenn jemand schon genug andere Sachen angegeben hat. Das alles wären aber Mutmaßungen
 
Welche Versicherungsgesellschaft hat denn Vandalismus in den Teilkasko-Bedingungen?
Stell mal bitte Deine Versicherungsbedingungen als PDF zur Verfügung, die würde ich gerne mal lesen

LG derpfeffi


ja gerne. Vermutlich sprengt es das Forum wenn ich jetzt die vielen Seiten der HUK-Coburger hier einstelle.
Diese kann jeder im Internet finden. Mache dir keinen Kopf. Auch deine Versicherung wird den Schaden
regulieren. Natürlich alsolut ärgerlich mit dem Schaden an deinem Neufahrzeug und dem Wertverlust.
Es gibt keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz.
 
ja gerne. Vermutlich sprengt es das Forum wenn ich jetzt die vielen Seiten der HUK-Coburger hier einstelle.
Diese kann jeder im Internet finden. Mache dir keinen Kopf. Auch deine Versicherung wird den Schaden
regulieren. Natürlich alsolut ärgerlich mit dem Schaden an deinem Neufahrzeug und dem Wertverlust.
Es gibt keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz.
Dann bitte erkläre mal wie du auf dein ersten Post gekommen bist. Erst deutest du was an, und dann meinst du es wäre hier zu lange und würde das Forum sprengen. Erst laut Hüh rufen und dann nichts erklären.
 
Dann bitte erkläre mal wie du auf dein ersten Post gekommen bist. Erst deutest du was an, und dann meinst du es wäre hier zu lange und würde das Forum sprengen. Erst laut Hüh rufen und dann nichts erklären.

Ich rufe nicht Hüh........da blieben die Kühe bein meinem Opa stehen.........zudem muss ich nichts erklären, sondern
gab einen Hinweiß. Wie jeder es versteht muss jeder selbst ermessen.

Ich werde, wenn ich es zeitlich schaffe noch mal genauer mit der Sachlage mit meinen Versicherungsbedingungen
beschäftigen. Kann dauern.
 
zudem muss ich nichts erklären, sondern
gab einen Hinweiß. Wie jeder es versteht muss jeder selbst ermessen.
Rost du gabst einen Hinweis und hast diesen als Teilkasko erklärt, und das können wir hier nicht nachvollziehen. Warum müssen wir nun deinen Hinweis nun selber verstehen und ermessen. "Ich werfe dir was hin, sieh zu wie du damit fertig wirst.":clap::naughty:
Ich werde, wenn ich es zeitlich schaffe noch mal genauer mit der Sachlage mit meinen Versicherungsbedingungen beschäftigen. Kann dauern.
Ok damit kann Pfeff sicher leben und warten. Danke für deine Rückmeldung mit Nachdruck:)
 
Absolut ärgerlich was hier Forist derpfeffi wiederfahren ist. Es ist müßig über die Hintergründe eines
"Vandalismusschadens" auszulassen.

Der Geschädigte berichtete über die Regulierung des Schadens über seine Versicherung. Er hat eine
Vollkaskoversicherung. Leider deckt diese den Schaden nicht ab. Es ist ein Teilkaskoschaden , vermutlich
in seinem Fall mit einer Selbstbeteiligung. Bei einer Teilkasko gibt es immer den gleichen Beitrag. Also
keinen Schadensfreiheitsrabatt und auch im Schadensfall keine Höherstufung.

Allerdings kann er, wenn er einen Teilkaskoschaden abwickelt die Selbstbeteiligung in seiner jährlichen
Steuererklärung geltend machen.

Fahrzeugversichern ist nicht umfänglich mit allem Haken und Ösen jedem bekannt. Jeder schaut auf den
Beitrag und vergleicht diesen. Da gibt es sehr gravierende Unterschiede bei den Versicherungen. Daher
haben wir unsere Fahrzeuge so versichert:

1. Vollkasko mit 300 bis 500 € Selbstbeteiligung.
2. In der Vollkasko ist eine Teilkasko mit 0 € Selbstbeteiligung enthalten.
3. Jedes Fahrzeug hat einen Schutzbrief welcher pro Fahrzeug und Jahr 6 € kostet.

Also selbst im Fall eines Teilkaskoschadens zahlt mir meine Versicherung in einem Reparaturfall
ein Mietfahrzeug. Natürlich habe ich Preisvergleiche getätigt. Im Internet und bei diversen Versicherungs-
maklern eingeholt. Keiner konnte den Preis toppen welchen ich in einer Geschäftsstelle einer Versicherungs-
gesellschaft ausgehandelt habe. Zudem gab es bei der Regulierung eines Schadensfall null Probleme.

Du vertust dich. Vandalismus ist ein Fall für die vollkasko
 
[OT]
Ich frage mich, wieso man die Selbstbeteiligung bei der Steuererklärung absetzen können soll. Der Schaden ist ja weder auf dem Weg von oder zur Arbeit noch auf dem Parkplatz bei der Arbeit passiert, oder?
Da wäre ich vorsichtig.
[/OT]
 
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