Absolut ärgerlich was hier Forist derpfeffi wiederfahren ist. Es ist müßig über die Hintergründe eines
"Vandalismusschadens" auszulassen.
Der Geschädigte berichtete über die Regulierung des Schadens über seine Versicherung. Er hat eine
Vollkaskoversicherung. Leider deckt diese den Schaden nicht ab. Es ist ein Teilkaskoschaden , vermutlich
in seinem Fall mit einer Selbstbeteiligung. Bei einer Teilkasko gibt es immer den gleichen Beitrag. Also
keinen Schadensfreiheitsrabatt und auch im Schadensfall keine Höherstufung.
Allerdings kann er, wenn er einen Teilkaskoschaden abwickelt die Selbstbeteiligung in seiner jährlichen
Steuererklärung geltend machen.
Fahrzeugversichern ist nicht umfänglich mit allem Haken und Ösen jedem bekannt. Jeder schaut auf den
Beitrag und vergleicht diesen. Da gibt es sehr gravierende Unterschiede bei den Versicherungen. Daher
haben wir unsere Fahrzeuge so versichert:
1. Vollkasko mit 300 bis 500 € Selbstbeteiligung.
2. In der Vollkasko ist eine Teilkasko mit 0 € Selbstbeteiligung enthalten.
3. Jedes Fahrzeug hat einen Schutzbrief welcher pro Fahrzeug und Jahr 6 € kostet.
Also selbst im Fall eines Teilkaskoschadens zahlt mir meine Versicherung in einem Reparaturfall
ein Mietfahrzeug. Natürlich habe ich Preisvergleiche getätigt. Im Internet und bei diversen Versicherungs-
maklern eingeholt. Keiner konnte den Preis toppen welchen ich in einer Geschäftsstelle einer Versicherungs-
gesellschaft ausgehandelt habe. Zudem gab es bei der Regulierung eines Schadensfall null Probleme.