Verkauf während Laufzeit der Flex-Finanzierung

Hehlerei und Betrug --> Strafrecht.
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung) --> Zivilrecht.

Versuchs noch mal mit Google.
Ich schmeiss mich weg.
Du hast Recht, trotzdem kann auf Grundlage einer strafbaren Handlung keine rechtswirksame Eigentumsübertragung stattfinden. Hier steht das Strafrecht über dem Zivilrecht.
Einzig die Rückforderung des betrogenen Käufers wird auf zivilrechtlichem Wege stattfinden (müssen)
 
:D:lol:Leute, ihr streitet um des Kaisers Bart, der Kollege will nur sein Auto verkaufen.
Ich denke er soll sich da mit der Kreditbank absprechen, Es wird möglich sein.:hammer:
Wünsche dir viel Erfolg. Gr. Jürgen
 
Können wir jetzt wieder zum Thema zurück und das andere, wenn es interesiert, in einem eigenen Faden erörtern?
 
Frag am besten deine/n Kundenberater/in. Ich könnte mir, wenn ich wollte den restwert (bj. 2015) des Autos von meiner Kundenberaterin geben lassen, da ich mal gefragt hab ob ich mir jetzt schon theoretisch ein neues Model zulegen könnte. Das wäre kein Problem wurde mir gesagt. Wie es aber beim privatverkauf aussieht, sollte man dir auch sagen können. Evtl. hast du dann die Möglichkeit es übers AH laufen zu lassen, damit der Käufer auf der sicheren Seite ist und den Brief dann vom AH im Nachhinein bekommt.
 
Ich finde die Sache mit dem Brief eh Kindergarten von der Renault Bank. Habe 2 Fahrzeuge vorher, höherer Wert, bei meiner Hausbank finaziert, die wollten nie den Brief haben. Wozu auch. Wenn ich nicht zahle wird eh gepfändet.

Ich habe einmal einen verloren, den habe ich dann einfach beim LRA nochmals neu beantragt. Dauert paar Wochen, dann bekommst nen neuen. Keine Ahnung wie das hier laufen würde.

ist bei anderen Banken nicht anders. Die meisten wollen den Brief als Sicherheit.
 
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