LoganMCCV
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Logan Kombi 1.5 dCi 65 kW (88 PS)
wer hat Schuld? Das werden wohl die Gerichte klären.
Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass er einen "normalen" Benziner gekauft hat, der auf Gas umgerüstet wird. Die Position "Gasumbau mit ... Garantie" ist als Posten im Vertrag ausgewiesen.
Spätestens hier hätten die Alarmglocken schrillen müssen, zumal er ja die Prospekte studiert hat-. Es wird ein Duster 1.6 16V bestellt, nicht der Duster 1.6 16V LPG und wenn dann noch "umbau" da steht, sollte man nachfragen. Zumal der LPG keine 2.500 Euronen teurer ist.
So weit zum Thema "Fehler des Kunden", der sich bei einen offiziellen Renault/Dacia-Händler beraten lässt und kauft.
Dacia ist aus der Garantie draußen, das ist klar.
Ich finde es schlicht und dreist eine Unverschämtheit, dass der Händler hingeht und den Kundenwunsch so deutet, dass in einen Neuwagen eine Gasanlage eingebaut werden soll. Und das Ganze zu einem höheren Preis als die Gasanlage werksseitig kostet. Ich gehe davon aus, dass sich die gegebene Garantie im Kaufvertrag nur auf die Gasanlage bezieht.
Wie den Fall beurteilen? Es steht Aussage gegen Aussage.
Ich hoffe, wir bekommen mit, wie der Fall weitergeht und wie er endet
Aus dem Kaufvertrag geht hervor, dass er einen "normalen" Benziner gekauft hat, der auf Gas umgerüstet wird. Die Position "Gasumbau mit ... Garantie" ist als Posten im Vertrag ausgewiesen.
Spätestens hier hätten die Alarmglocken schrillen müssen, zumal er ja die Prospekte studiert hat-. Es wird ein Duster 1.6 16V bestellt, nicht der Duster 1.6 16V LPG und wenn dann noch "umbau" da steht, sollte man nachfragen. Zumal der LPG keine 2.500 Euronen teurer ist.
So weit zum Thema "Fehler des Kunden", der sich bei einen offiziellen Renault/Dacia-Händler beraten lässt und kauft.
Dacia ist aus der Garantie draußen, das ist klar.
Ich finde es schlicht und dreist eine Unverschämtheit, dass der Händler hingeht und den Kundenwunsch so deutet, dass in einen Neuwagen eine Gasanlage eingebaut werden soll. Und das Ganze zu einem höheren Preis als die Gasanlage werksseitig kostet. Ich gehe davon aus, dass sich die gegebene Garantie im Kaufvertrag nur auf die Gasanlage bezieht.
Wie den Fall beurteilen? Es steht Aussage gegen Aussage.
Ich hoffe, wir bekommen mit, wie der Fall weitergeht und wie er endet