Vorvertragliche Informationen Neuwagenkauf, Ausschluss Updatepflicht

elpege

Mitglied Silber
Fahrzeug
Jogger E+ Tce110
Baujahr
2023
Moin,

neben dem üblichen Stapel Papier finden sich bei Dacia Neuwagenverträgen seit dem 01.01.2022 wohl diverse Vordrucke des ZDK, unter anderem kann der Ausschluss notwendiger bzw. gesetzlicher Updates erklärt werden.
Was bedeutet das denn beim Kauf bspw. eines Dacia Jogger der diverse updatefähige Fahrzeugkomponenten eingebaut hat?
 
Moin,

neben dem üblichen Stapel Papier finden sich bei Dacia Neuwagenverträgen seit dem 01.01.2022 wohl diverse Vordrucke des ZDK, unter anderem kann der Ausschluss notwendiger bzw. gesetzlicher Updates erklärt werden.
Was bedeutet das denn beim Kauf bspw. eines Dacia Jogger der diverse updatefähige Fahrzeugkomponenten eingebaut hat?
Meines Erachtens oder besser in meinem Fall, habe ich unterschrieben, dass ich die Updates am MediaNav selbstständig durchführe und damit nicht die Werkstatt behellige.
Es ging bei mir nicht um Updates der Fahrzeugsteuergeräte!
 
Also wenn es nur um das MediaNav geht ist das, selbst updaten, aber nicht neu.
Bei meinem Megane4 wurde ich vor 5 Jahren schon dazu angehalten das selbst zu machen.
Ich kann mich aber jetzt nicht mehr erinnern ob ich dafür was unterschreiben sollte.

Gruß,
HAL
 
Bei mir ging es gar nicht, nach Tagen irgendwann hinbekommen. Habe einen Mechaniker vom Renault Autohaus im Bekanntenkreis… ob es wohl ein Zufall war, dass er meinte „Ach ne du, in nächster Zeit ist ganz schlecht“ :D
 
Ich dachte es geht nur darum, das Updatefähige Elemente wie zB das Media NAV bei Auslieferung nicht unbedingt tagessaktuell sind, was lt Gesetzgeber aber so sein soll wenn man es nicht explizit ausschließt.

Also das Auto wird ausgeliefert und hat ein Kartenwerk von letzten Monat. Da hat -da Ausschluss unterschrieben- besteht kein Wandlungsrecht/kein Grund für Nacharbeit.
Wäre das nicht ausgechlossen, was rechtl. OK ist, müsste es beim ausliefern den letzten Stand haben. Diese Arbeit, die nach Dacias Empfinden nicht nötig ist, ist damit ausgeschlossen. Bzw man kann dann auf Aufpreispflichtig uzpdaten lassen... ;)
 
@HAL9000 das ging aber leider nicht immer - zwei mal musste mein damaliger M4 in die Werkstatt, weil das Reprog von V2 auf V7 nur dort ging. Das war ein Megaakt, auch weil das ganze nur online mit Direktverbindung zu den Renault Servern funktionierte.
Hoffen wir mal, dass es das jetzt nicht mehr braucht :)

Ich denke aber, es geht bei dem Ausschluss der Updates eher um das Thema Sachmängelhaftung ab 2022. Es gibt da ja die sog. Updatepflicht der Hersteller von Geräten mit digitalen Inhalten. Als so etwas kann man nun auch das MediaNav zählen. Der Ausschluss wird dann wohl eher bei Gebrauchtfahrzeugen greifen, weil es durchaus sein kann, dass man z.B. für ein 10 Jahre oder noch älteres Fahrzeug irgendwann keine Kartenupdates mehr bekommt.
 
wie zB das Media NAV bei Auslieferung nicht unbedingt tagessaktuell sind, was lt Gesetzgeber aber so sein soll
Wo steht das?
Meinst du wirklich, dass der Gesetzgeber irgendwo festgelegt ha, dass die Navidaten bei der Auslieferung aktuell sein? Das MediaNav ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

müsste es beim ausliefern den letzten Stand haben
Ich denke nicht. Die 90 Tage hatten seinen Grund.
 
@Oldy Ja, es gibt da so eine Vorschrift. Ich weiss nur gerade nicht wo. Wie @bartolomew-j-s schreibt: "Es gibt da ja die sog. Updatepflicht der Hersteller von Geräten mit digitalen Inhalten."

Und darauf hat Dacia schlicht keinen Bock.
 
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