Motorhaube, Karosserie etc. also lackiertes Blech am Auto mit einem Straßenbesen zu schrubben, das müsste doch eigentlich unter grobe Fahrlässigkeit fallen? Da müsste sich doch etwas machen lassen? Also ich würde da nochmals ruhig aber ernst mit dem Besitzer der Waschanlage reden und das Thema “grobe Fahrlässigkeit“ und “falsch/ungenügend geschultes Personal“ ansprechen.
Kann mir vorstellen, das hier die Chancen bei einem Rechtsstreit (klar, das wäre mir auch zu viel Risiko, aber nur mal so als Überlegung), sogar deutlich besser stehen würden als wenn z.B. bei der Waschanlage eine der Bürsten einen Defekt hat und es dadurch zum Schaden gekommen wäre. Grund: Bei einem Defekt der Anlage kann der Betreiber argumentieren das es ihm nicht zumutbar wäre, alle paar Minuten oder nach jedem Fahrzeug die Anlage zu prüfen. Jedoch kann er nicht so argumentieren bei “grobe Fahrlässigkeit und “falsch/ungenügend geschultem Personal“.