Zulässiger Speedindex (Geschwindigkeitssymbol) Reifen

Mit diesem Thema hatte ich als mein Tce100 noch ganz neu war, eine ausgiebige Diskussion mit
der Rennleitung bei einer Verkehrskontrolle. Weil meine Aluräder, urprünglich für den SCe65
gekauft, bei Kauf des Gasers im AH gleich montiert wurden. Und da sind T Reifen drauf ..

geänderte Kurzfassung:
Die Toleranzregel ist vor Jahren durch die EU entfallen. Im Endeffekt zählt leider was in den

Papieren steht. Es ist je nach Plausibilität auch ein wenig im Ermessensspielraum der
Verkehsüberkontrolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Das ist leider falsch bzw nur für Sommerreifen richtig.

In § 36 StVZO Absatz 5 ist ganz klar geregelt dass Reifen nach Absatz 4 (Winterreifen und bestimmte gewerbliche Geländereifen) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex gefahren werden dürfen, wenn dieses mit einem Aufkleber(im Sichtfeld des Fahrers) oder einer Anzeige im Display kenntlich gemacht wird und nicht schneller gefahren wird.

Deinem Text von gestern nach, handelte es sich ja um Winterreifen, also fehlte dir maximal der Aufkleber.

Das kostet überings 5€ Bußgeld.
Fährst du auch noch schneller als der Reifen dürfte, kostet es 25€ Bußgeld.
Beides gilt aber nur bei Winter/m&s Reifen.

Mfg
Dominik

PS: die Toleranzregel gilt überings immer noch, allerdings nur für Fahrzeuge die vor Mitte 2009 zulassen worden sind, ne abe haben usw.
 
Moin,
wirklich vielen Dank dann bestelle ich mir die

Anvelope Off Road 215 65 R16 TRACKER II 1 | Radburg




Radburg Ganzjahresreifen 215/65 R16 ECO TRACKER II​


die sind für mich perfekt in Geschwindikeitsindex Q mit Aufkleber im Cockpit also alles gut. So um die 80 Euro pro Stück.

Danke dir.
...ist der Reifen montiert worden ? ist der fahrbar ? kann man den wuchtenß ist dre Rund ? bracht man zum fahren Gehörschutz ? :)) bitte Info !
Danke
 
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