... für eine Abnahme als Oldtimer muß das Fzg. nicht im Original Zustand sein. Ein zeitgemäßer Umbau, zeitgemäßes Tuning, eine zeitgemäße Farbgebung ist ebenfalls gestattet um eine Abnahme zu erhalten - aber auch dies nur am Rande. Ohne eine Dokumentation, bestenfalls erfolgte Fzg.abnahme, wird hier eine Zulassung sehr schwierig werden und entsprechende Gutachtenerstellungen mit sich ziehen. Und das Thema Bestandschutz greift für ein Import-Fzg nicht, da es im Zulassungsland keinen Bestand hat/ hatte - auch da bedarf es dem Nachweis, bereits seinerzeit einmal ein entsprechendes Fzg. im Zulassungsland importiert und nach geltender StVZO zugelassen zu haben. Richtlinien zur Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen lassen wir komplett außen vor. Das Thema setzt sich bei Zulassung als Wohn-/Reisemobil bei Gasanschlüssen, verwendeten Heizungsbrennern fort - auch da gibt es keinen Bestandschutz. Ergo - ohne entsprechende Dokumentation wird das wohl wenig zielführend sein.
Zuletzt bearbeitet: