Die Herstellergarantie...

Hi-Flex

Mitglied Gold
Fahrzeug
MCV Hi-Flex, Ethanol 7-Sitzer
Dieses Thema wurde hier abgetrennt.


Ergebnis: man hat allein 2 Tage lang mit der Techline hin und hergeschrieben und dann heute wohl mal ausnahmsweise gehandelt und versucht eine neue Sofware aufzuspielen, was sich aber lt Aussage des Technikers der WS so schwierg gestaltet haben soll, Man mußte auf deren Diagnosegerät erst eine alte Version aufspielen um die neue Software auf meinen MCV zu bekommen,
Hört sich komisch an, soll aber so gewesen sein.

Versprechen konnte man mir aufgrund der gemachten Arbeiten aber natürlich nix und das mit der Drehzahlerhöhung beim schalten sei auch nur Gewöhnungssache. Übrigens darf mir die WS im Falle der Garantieleistung keine Fehlercodes oder Softwareversionen mitteilen, so wurde mir dort gesagt.

Nebenbei würde mir dort noch erzählt, das man mit einem Importfahrzeug bei einer Panne die man über die Dacia Hotline abwickelt, das abschleppen noch selber bezahlen muß und das Dacia sich bei diesen Fahrzeugen auch öfters wegen Garantieleistungen anstelle.

Soll das jetzt heißen das ich mit dem Kauf dieses Autos alles falsch gemacht habe was man richtig machen kann ?

Bin jetzt grad nicht sehr amüsiert...

Gruß Alex

Ich habe deshalb einen örtliche Dacia Händler den Zuschlag gegeben.
Die Vorteile hatte ich schon aufgezählt.
Deutsche Gewährleistung zwei Jahre.
Zusätzlich die "Herstellergarantie" drei Jahre 100000 Km zu leisten von "meinem" Händler oder der Dacia Mutter mit der ich, als Endverbraucher, ja keinen Vertrag habe!!! ;)
Momentan versucht Dacia offensichtlich Serviceleistungen zusätzlich schon beim Neuwagenkauf mitzuverkaufen.
Weiterhin Anlass für eine menge Ärger zukünftig sind die nicht herausgerückten Garantiebedingungen für Dacias die vor 1.6.2011 bestellt worden sind. da gelten wohl die von Renault wenn es hart auf hart kommt und die sind günstiger als die neuen von Dacia.
Zumindest haben ich noch immer keine schriftlichen die zum Mai 2011 gehören!

Bei dir sieht man ja nun wozu das führt du hast nichts schriftliches in der Hand, hast aber IRGENDEINE Garantie nur was denn nun genau? Behandelt wirst du offenbar wie ein lästiger Bittsteller denn du hast Art und Umfang nicht schriftlich also eigentlich gar nichts. :angry:
Ich finde das so oder so nicht fair von den Händlern wie das juristisch zu werten ist müssen andere aufgreifen und klären.
Da du keine "deutsche Version" hast kein originalen deutschen UNterlagen verschlimmert sich die Situation augenscheinlich auch noch gegenüber einer für Deutschland gebauten Version.

Wenn der Fehler nun weg ist ist ja Ruhe ansonsten wird es halt haarig.
Du siehst ja so einfach ist das nicht und mehr als mit dem "großen Bruder" telefonieren um den Fehler zu finden kann die WS dann auch nicht.

Hoffe für dich das das nun erledigt ist und für andere Kunden das solche Fehler nun sofort zu reparieren sind da nun bekannt ist was das Problem ist.
Auch das mit den Softwareständen auf dem WS-Computer ist ja nun bekannt und sollte schnell zu erledigen sein.
Bei Wegfahrsperren im Steuergerät ist es halt nur einigen erlaubt die Umprogrammierung vorzunehmen da kann es auch mal wegen der Sicherheitsbestimmungen klemmen.

Ich hoffe der Fehler ist gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weiterhin Anlass für eine menge Ärger zukünftig sind die nicht herausgerückten Garantiebedingungen für Dacias die vor 1.6.2011 bestellt worden sind. da gelten wohl die von Renault wenn es hart auf hart kommt und die sind günstiger als die neuen von Dacia.
Zumindest haben ich noch immer keine schriftlichen die zum Mai 2011 gehören!

Bei dir sieht man ja nun wozu das führt du hast nichts schriftliches in der Hand, hast aber IRGENDEINE Garantie nur was denn nun genau? Behandelt wirst du offenbar wie ein lästiger Bittsteller denn du hast Art und Umfang nicht schriftlich also eigentlich gar nichts. :angry:
Ich finde das so oder so nicht fair von den Händlern wie das juristisch zu werten ist müssen andere aufgreifen und klären.
Da du keine "deutsche Version" hast kein originalen deutschen UNterlagen verschlimmert sich die Situation augenscheinlich auch noch gegenüber einer für Deutschland gebauten Version.
Die Garantiebedingungen, die für a3r0x gültig sind, sind die gleichen wie bei dir, es sind die derzeit aktuellen Bedingungen.
Dieses Update von 6/2011 beinhaltet nur die Änderung, das statt einem Garantieheft auch das „Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Service“ ausgeben werden kann.
Vorher war nur das Garantieheft der daciagroup in der jeweiligen Landessprache mit der Übergabe des Fahrzeuges für den Endverbraucher verfügbar. Mit dem neuen Datenblatt gibt es keine "Verständigungsprobleme" mehr, wenn das Fahrzeug nicht für den deutschen Markt gebaut ist.
Diese Garantie wurde über die Jahre nur im Geltungsbereich, bei der Ausweitung des Vertriebsgebietes, angepasst.

Mit der Produktion deines Fahrzeuges ist deine Fahrgestellnummer in der Datenbank Auskunft bereit.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Die Garantiebedingungen, die für a3r0x gültig sind, sind die gleichen wie bei dir,

So wie ich das sehe, und warum ich einen "aus D-Land" bekomme:

In Deutschland hat man zwei Jahre GESETZLICHE Gewährleistung bei SEINEM Händler.
Gegen seinen Händler wenn es "hart" kommt, von gesetzeswegen halt.
Da ist dann alles gemeint was defekt gehen kann nur die Beweislast kehrt sich nach 6 Monaten um.
Ob man in diesen ersten zwei Jahren sich auf Garantie oder Gewährleistung beruft macht einen Unterschied.
Bei größeren Schäden also Anwaltlich beraten lassen.
Aus Gewährleistungsgründen macht dann auch ein lokaler Händler Sinn.

Diese zwei Jahre Gewährleistung gelten dann wohl auch für "Importlogans" die bei einem Deutschen, nicht zur DACIA/Renault-Group gehörenden, Händler gekauft werden.

Bei Direktimporten ist Gewährleistung also kaum durchzusetzen, bleibt also nur die wage, mal nein mal ja, DACIA Garantie.

ZUSÄTZLICH hat der Händler einen Vertrag mit seinem Lieferanten der die Garantie des LOGANS, für IHN (den Händler), regelt.
Die sieht meistens ganz anders aus als das was der Endgebraucher als Garantie zugesichert bekommen hat.

Den Logan hat der Händler entweder direkt irgendwo im rumänischen Werk oder in PL, NL usw gekauft.
ODER aber der Händler hat ganz szs. OFFIZIELL den Logan über die deutsche Dacia/Renault Niederlassung in Deutschland gekauft. (Wie auch immer das genau juristische dann sein mag)
Erst jetzt kaufst du solch einen Logan mit einer zugesicherten Garantie von 100000 KM bis zu 3 Jahre, laut Verkaufsprospekt.

Die genauen Garantiebestimmungen befinden sich ..... und sind vom Händler auszuhändigen, da sie Gegenstand des Kaufvertrages sind.
Dieser Hinweis ist auch im Verkaufsprospekt zu finden. Das Verkaufsprospekt ist auch bei Vertragsabschluss auszuhändigen.

Bei einer Kaufsumme von ca. 8000€ bis zu 15000€ sollte man sich schlau gemacht haben was im Falle eines Falles einem aus der Garantie zusteht.
Das muss möglich sein auch schon vor Vertragsabschluss war es aber nicht.
Wozu das führte kann man ja hier nachlesen wenn einige Leistungen auf Garantie bekamen Andere aber bei dem selben Schaden nicht.

Die Aushändigung von nicht in deutsch geschriebenen Garantieunterlagen (Garantieheft) von "Importfahrzeugen" gekauft bei einem in Deutschland ansässigen Händler geht somit gar nicht.

Man müsste auch erst einmal die verschiedenen Landessprachen beherrschen und dann Art und Umfang der Garantie vergleichen um sicher zu sein das die selben Bedingungen gelten.
Ist aber ein anderes Thema.

Für Logans die ab 6/2011 in Deutschland gekauft wurden ist diese Zumutung :) für Käufer ja nun abgeschafft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die genauen Garantiebestimmungen befinden sich ..... und sind vom Händler auszuhändigen, da sie Gegenstand des Kaufvertrages sind.
Dieser Hinweis ist auch im Verkaufsprospekt zu finden. Das Verkaufsprospekt ist auch bei Vertragsabschluss auszuhändigen.

Bei einer Kaufsumme von ca. 8000€ bis zu 15000€ sollte man sich schlau gemacht haben was im Falle eines Falles einem aus der Garantie zusteht.
Das muss möglich sein auch schon vor Vertragsabschluss war es aber nicht.
Wozu das führte kann man ja hier nachlesen wenn einige Leistungen auf Garantie bekamen Andere aber bei dem selben Schaden nicht.

Dein Verkäufer kann dir schlecht von deinem nicht produzierten Fahrzeug die Garantiebedingungen ausdrucken.
Das er die derzeit aktuellen Bedingungen nicht aus einem Vorführwagen oder mit Hilfe dessen Fahrgestellnummer dir vorlegen kann, spricht nicht gerade für den von dir ausgesuchten Händler.

Davon abgesehen kannst du aus deinen Garantiebedingungen nicht heraus lesen, welche Schäden als Garantie anerkannt werden.
Dazu muss erst der Schaden eingetreten sein, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob der Schaden an einem bestimmten Bauteil durch einen Material/Einbaufehler oder "andere Einflüsse" entstanden ist.

Natürlich kann man gegen jede für sich negative Entscheidung, egal ob Garantie oder Gewährleistung, die Gerichtskeule schwingen, ob man damit Erfolg hat, steht auch nirgends festgeschrieben....

Nebenbei würde mir dort noch erzählt, das man mit einem Importfahrzeug bei einer Panne die man über die Dacia Hotline abwickelt, das abschleppen noch selber bezahlen muß und das Dacia sich bei diesen Fahrzeugen auch öfters wegen Garantieleistungen anstelle.

Die Garantie des Herstellers (daciagroup), das ist der Garantiegeber dem die Werkstatt die Garantiearbeiten in Rechnung stellt, schließt den Abschleppvorgang mit ein.

Das interessante an diesem Link ist, das dort 12 statt 6 Jahre Durchrostungsgarantie angegeben werden.
Ich habe Unterlagen von einem Dacia vorliegen, der einen Garantiebeginn nach dem 1. Juni 2011 hat und auch nur 6 Jahre bekommt.

attachment.php
 

Anhänge

  • HG.jpg
    HG.jpg
    52,8 KB · Aufrufe: 502
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt frage ich mal ganz unbedarft:
Wieso wirbt Dacia mit 100.000 km oder 3 Jahren Herstellergarantie?:o
Die gilt doch für alle Datschen, egal wo sie gekauft werden, europaweit.-_-
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Dein Verkäufer kann dir schlecht von deinem nicht produzierten Fahrzeug die Garantiebedingungen ausdrucken.

Gesetzlich muss er genau das können denn die sind mit dem Kaufvertrag "fixiert" worden, ist ja auch einleuchtend was würden die Käufer dazu sagen wenn in den Garantiebedingungen steht das es eigentlich keine Garantie gibt weil alles ausgeschlossen ist was teuer werden kann.

Das er die derzeit aktuellen Bedingungen nicht aus einem Vorführwagen oder mit Hilfe dessen Fahrgestellnummer dir vorlegen kann, spricht nicht gerade für den von dir ausgesuchten Händler.
Er hat sie mir nicht vorzulegen sonder auszuhändigen; großer Unterschied.
Wievielte "Garantieheftchen" soll der Händler oder Dacia denn drucken lassen um es jeden Kaufvertrag, auf Nachfrage, mit beizulegen um den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.:D
Davon abgesehen kannst du aus deinen Garantiebedingungen nicht heraus lesen, welche Schäden als Garantie anerkannt werden.
Dazu muss erst der Schaden eingetreten sein, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob der Schaden an einem bestimmten Bauteil durch einen Material/Einbaufehler oder "andere Einflüsse" entstanden ist.
Ob eine defekte Kupplung oder ein defekter Stoßdämpfer unter die Garantie fällt kann ich grundsätzlich aus der Garantiebestimmungen entnehmen.
Erst dann erfolgt der von dir geschilderte Auslegungsumstand und dafür gibt es dann ja den Rechtsweg aber dein Anwalt braucht dafür die Garantieunterlagen/Garantiebestimmungen schriftlich. Da ist dann auch wichtig welchen "Datumsstempel" die tragen.
Bedienungsanleitungen werden ständig geändert und Garantiehefte auch, einige haben nicht mal welche in Deutsch.
Genaugenomen muss wohl keine deutsche DACIA/Renault Werkstatt Garantieleistungen für "Auslandslognas" ausführen. Ob sie es dann müssen wenn der Logan seitens Dacia-Deutschland "eingedeutscht" wurde ist wohl auch der WS überlassen.
Für von ihnen verkaufte Logans dagegen ist die WS gesetzlich auch für die Garantieleistungen zuständig. Pleite ist ein Sonderfall den ich niemanden wünsche.
Natürlich kann man gegen jede für sich negative Entscheidung, egal ob Garantie oder Gewährleistung, die Gerichtskeule schwingen, ob man damit Erfolg hat, steht auch nirgends festgeschrieben....
Die Chancen steigen wenn man was beweisbares wie schriftliche Garantieunterlagen, die auch schon zum Zeitpunkt des Kaufes gültig waren, in der Hand hat und somit dem Gericht vorlegen kann.
Da braucht man dann auch meist nicht erst vor Gericht, es steht da ja schwarz auf weiß in den Garantieunterlagen was dein Händler auf Garantie zu reparieren hat.
Die Garantie des Herstellers (daciagroup), das ist der Garantiegeber dem die Werkstatt die Garantiearbeiten in Rechnung stellt, schließt den Abschleppvorgang mit ein.
Wenn der Händler die Dacia-Group ist.
Das interessante an diesem Link ist, das dort 12 statt 6 Jahre Durchrostungsgarantie angegeben werden.
Ich habe Unterlagen von einem Dacia vorliegen, der einen Garantiebeginn nach dem 1. Juni 2011 hat und auch nur 6 Jahre bekommt.
Geht schon los; genau drauf wollte ich hinaus, und noch einiges mehr wie zB drei Jahre auf Lack. Wenn die zB Renault Bedingungen des Händlers gelten, den nur der ist maßgebend dafür welche Garantiebedingungen er SEINEN Kunden gibt oder "weiterreicht". Das könnte dann zB so aussehen der Händler bekommt "intern" also 12 und 3 Jahre reicht aber nur 6 und 2 Jahre in seine Endkunden weiter!
Oder noch besser, das gilt nur für "deutsche" Dacia's!?
Aber auch da gilt dann, ohne schriftliche Unterlage kein Garantieanspruch!
Eigentlich ist das wie bei der unverbindlichen Preisempfehlung der Hersteller. Wichtig ist für welchen Kurs es letztendlich über den Ladentisch geht und nicht das was sich der Hersteller wünscht.
Eine nachträglich Verbesserung der Garantieleitungen ist gesetzlich möglich eben weil der Gesetzgeber den "Herstellern" zB vorschreiben kann das zB Lambdasonden die zB keine 160000 Km halten auf Garantie getauscht werden müssen da eine gesetzliche Haltbarkeit dieser Bauteile vom Gesetzgeber gefordert worden war.

Hier ist der Garantieumfang aber momentan nicht genau spezifiziert und wenn dann nicht einfach beweisbar.

Ein Anlaß für eine menge Ärger und Verdruß bis hin zu Gerichtsverhandlungen und das nur weil der Händler die Garantiebedingungen nicht gleich zu den Kaufvertrag beilegen konnte oder wollte.
Welche Interesse Dacia mit dieser Vorgehensweise bezweckt ist mir nicht ganz klar.
Eine Verbraucherschutzorganisation hätte da sicherlich eine eindeutige Position zu.

Edit: Der link läuft übrigens nicht "mehr". :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetzlich muss er genau das können denn die sind mit dem Kaufvertrag "fixiert" worden, ist ja auch einleuchtend was würden die Käufer dazu sagen wenn in den Garantiebedingungen steht das es eigentlich keine Garantie gibt weil alles ausgeschlossen ist was teuer werden kann.

Du hast keine Bestellung sondern schon einen Kaufvertrag unterschrieben ? und liest, in den von dir gefundenen Bedingungen, das:
Ob eine defekte Kupplung oder ein defekter Stoßdämpfer unter die Garantie fällt kann ich grundsätzlich aus der Garantiebestimmungen entnehmen.
?
Wo genau steht das da, das ein bestimmtes Bauteil ( Beispiel defekte Kupplung) ein Garantiefall ist oder nicht?


Genaugenomen muss wohl keine deutsche DACIA/Renault Werkstatt Garantieleistungen für "Auslandslognas" ausführen. Ob sie es dann müssen wenn der Logan seitens Dacia-Deutschland "eingedeutscht" wurde ist wohl auch der WS überlassen.

Wie kommst du zu dieser Vermutung? Nicht die regionale Vertragswerkstatt stellt die Garantiebedingen und Wartungspläne auf oder kann sie verändern, sondern der Hersteller die SC Automobile Dacia SA(daciagroup). In welchen Ländern die Garantie gewährt wird, steht auch in den Bedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Du hast keine Bestellung sondern schon einen Kaufvertrag unterschrieben ? und liest, in den von dir gefundenen Bedingungen, das:
?
Wo genau steht das da, das ein bestimmtes Bauteil ( Beispiel defekte Kupplung) ein Garantiefall ist oder nicht?

Die verbindliche Bestellung ist genau das oder glaubst du da wir noch einer extra aufgesetzt der ein zigste Unterschied ist das noch kein Geld geflossen ist das ist aber nun mal so in Deutschland wenn man einen Neuwagen kauft auch da ist in anderen Ländern anders.

Ansonsten, worauf willst du eigentlich hinaus?

Besondere Bedingungen für Garantieleistungen im Rahmen der DACIA Neuwagengarantie

Bei folgenden Fahrzeugschäden und Mängeln können Leistungen der DACIA Neuwagengarantie (einschließlich
DACIA Assistance innerhalb der DACIA Neuwagengarantie) nicht beansprucht werden:

! Fahrzeugschäden oder Mängel, die auf normalen Verschleiß des Fahrzeugs (in Abhängigkeit vom
Kilometerstand und bestimmungsgemäßem Fahrzeuggebrauch) zurückzuführen sind, z. B. Beschädigungen
von Wischerblättern, Bremsbacken, Bremsbelägen, Bremsscheiben, Kupplungsteilen, Schwingungsdämp-
fern
, Glühlampen, Sicherungen, Zündkerzen, Keilriemen, Zahnriemen.


Da steht eindeutig das da einer seine Kupplung wegen des Ausdrücklagers nicht selber hätte zahlen müssen denn generell ausgeschlossen ist sie nicht, das wurde aber einfach behauptet !!!

Wenn man aber nichts schriftliches in der Hand hat, wie wohl dieses Forenmitglied mit dem Problem, sehr dumm gelaufen! Und bei nicht "deutschen" Logans ist das wohl eher die Regel als die Ausnahme!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Wie kommst du zu dieser Vermutung? Nicht die regionale Vertragswerkstatt stellt die Garantiebedingen und Wartungspläne auf oder kann sie verändern, sondern der Hersteller die SC Automobile Dacia SA(daciagroup). In welchen Ländern die Garantie gewährt wird, steht auch in den Bedingungen.

Du hast keinen Vertrag mit einer Werkstatt höchstens mit einer wo du den Logan gekauft hast, wenn dann auch indirekt.
Wenn die "Fremdwerkstatt" keine Garantieleitungen ausführen will zB weil du keinen "deutschen" Logan gekauft hast, was dann?:D
Kannst du sie per Gesetz zwingen Garantieleistungen an deinem nicht deutschen Logan auszuführen?
Letztendlich musst du dann wohl in die Köllner Gegend und Dacia darf sich in der Dacia-Niederlassung der Sache annehmen.
 
Berichtigt mich, wenn ich was Falsches meine:
Jede autorisierte Dacia-Werkstatt oder jeder Dacia-Vertragshändler hat Garantiearbeiten an einem in Europa gekauften Dacia zu erbringen. Abrechnen tut er dann mit Dacia-Deutschland oder Dacia-Europa.
 
Berichtigt mich, wenn ich was Falsches meine:
Jede autorisierte Dacia-Werkstatt oder jeder Dacia-Vertragshändler hat Garantiearbeiten an einem in Europa gekauften Dacia zu erbringen. Abrechnen tut er dann mit Dacia-Deutschland oder Dacia-Europa.

Was ist eine Autorisierte-Dacia-Werkstatt?
Es gibt Renault-Dacia-Händler zumindest haben die diese riesigen Schilder mit Dacia darauf stehend. Wenn die eine WS haben kann das ein eigenständiges Unternehmen sein das aber zB den selben Geschäftsführer hat.
Das ist dann aber nicht gleich eine DAcia Vertragswerkstatt.
So was wie Dacia Vertragswerkstatt, wie bei anderen Marken, habe ich noch nicht gelesen.
Das erklärt dann auch warum einige WS arbeiten auf Garantie ausführen und andere eben nicht.
Wenn man hier im Forum liest könnte man ja den Eindruck bekommen Garantie ist bei Dacia generell vom gutdünken der WS abhängig und nicht eine zugesicherte Eigenschaft des DAcias.
 
So was wie Dacia Vertragswerkstatt, wie bei anderen Marken, habe ich noch nicht gelesen.
Da kann ich dir diese Suchmaschine empfehlen.

Dort sind alle Dacia Vertragswerkstätten zu finden. Die großen Vertragswerkstätten, über die die kleineren Vertragswerkstätten ihre Fahrzeugbestellungen tätigen, heißen Vertragshändler.

attachment.php


Ob ein Schaden ein Garantiefall ist oder nicht, entscheidet nicht die Vertragswerkstatt. Das in einem Forum größtenteils Fälle publiziert werden, wo der Kunde mit der Entscheidung keine Garantie zu bekommen nicht einverstanden ist, finde ich nicht außergewöhnlich.
Man kann schlecht Garantiefälle durch eine Glaskugel vergleichen, die zwar das gleiche Bauteil betreffen, aber unterschiedliche Ursachen haben können.
 

Anhänge

  • HH.png
    HH.png
    46,9 KB · Aufrufe: 164
Zuletzt bearbeitet:
Da kann ich dir diese Suchmaschine empfehlen.

Dort sind alle Dacia Vertragswerkstätten zu finden. Die großen Vertragswerkstätten, über die die kleineren Vertragswerkstätten ihre Fahrzeugbestellungen tätigen, heißen Vertragshändler.

Ob ein Schaden ein Garantiefall ist oder nicht, entscheidet nicht die Vertragswerkstatt. Das in einem Forum größtenteils Fälle publiziert werden, wo der Kunde mit der Entscheidung keine Garantie zu bekommen nicht einverstanden ist, finde ich nicht außergewöhnlich.
Man kann schlecht Garantiefälle durch eine Glaskugel vergleichen, die zwar das gleiche Bauteil betreffen, aber unterschiedliche Ursachen haben können.



Alles Vertragshändler
NICHT Vertragswerkstätten!!!

Wo steht das die Vertragshändler auch gleichzeitig Vertragswerkstätten sind und überhaupt Werkstätten haben die Garantieleitungen ausführen?

Die Dacia-Mobilitäts-Garantie zB wird von außerhalb Hamburgs für Hamburg erledigt, trotz der ganzen Dacia-Vertragshändler in Hamburg!

Dacia Assistance
http://www.unfall-pannenhilfe.de/dacia/search.php
 
Hier noch als Anhang die Adressen.
 

Anhänge

  • Adresse.jpg
    Adresse.jpg
    29,7 KB · Aufrufe: 35
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
43.152
Beiträge
1.064.002
Mitglieder
73.975
Neuestes Mitglied
Rolf H.
Zurück