Azarias
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Dacia Logan Kombi 1.4 MPI 55 kW (75 PS)
Da hier ja immer wieder Fragen im Bezug auf TFL auftauchen; was ist erlaubt, was nicht, wie muss geschaltet werden, hab ich mich mal hingesetzt und das wichtigste zu TFL zusammen gefasst.
Ich hoffe, es ist für künftige Fragen hilfreich.
Ich beziehe mich hier erstmal auf Nachrüst-TFL, also die Dinger, die man in der Bucht und überall im Netz schon für weit unter 100€ bekommt. Schaltungen für die normalen Scheinwerfer füge ich später hinzu.
__________________________________________________
Allgemein
- Tagfahrlichter müssen den ECE-Richtliniern Nr. 48 und Nr. 87 entsprechen.
- Die Lichtstärke muss mindestens 400cd betragen, darf 800cd aber nicht überschreiten.
- Die leuchtende Fläche muss mindestens 40cm² betragen.
- Die Lichfarbe muss weiß sein.
- TFL müssen das Kürzel "RL" (= Running Light) auf dem Glas haben.
Anbringung am Fahrzeug
- Zulässige Anzahl: 2
- Die TFL müssen nach vorne gerichtet sein und dürfen den Fahrer nicht blenden.
- Die TFL müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene angebracht sein. Dabei ist die äußere Form der TFL entscheidend, nicht die der leuchtenden Fläche.
- Bei eckigen TFL müssen diese im rechten Winkel zu o.g. Ebene angebracht sein.
- Bei asymmetrischen TFL muss diese Regelung so gut, wie möglich eingehalten werden.
- Einbauhöhe: mindestens 250mm über dem Boden, höchstens 1.500mm.
- Der Innenabstand der sichtbaren leuchtenden Fläche beider TFL zueinander muss mindestens 600mm sein. Bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von max. 1.300mm darf dieser Abstand auf 400mm verringert werden.
- Der Abstand vom Außenrand der sichtbaren, leuchtenden Fläche des TFL darf nicht mehr als 400mm vom Außenrand der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
Sichtbarkeit:
- Horizontal: 10° nach außen und innen.
- Vertikal: 20° nach oben und unten.
Elektrische Schaltung
- Die TFL müssen beim Start des Motors automatisch eingeschaltet werden.
- Wenn das Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen die TFL automatisch ausschalten.
- Dies gilt nicht zusammen mit der Lichthupe. Da dürfen die TFL an bleiben.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, das automatische ein-/ausschalten der TFL ohne Werkzeug zu deaktivieren.
- Wenn ein Schaltrelais vorhanden ist, das die TFL beim Einschalten des Stand-/Abblendlichts dimmt (ca. 50%), kann das TFL (sofern es entsprechend gekennzeichnet ist) als Begranzungsleuchte (Standlicht) verwendet werden und muss nicht deaktiviert werden.
- Werden TFL als Standlicht verwendet, muss das serienmäßige Standlicht deaktiviert werden.
__________________________________________________
So. Ich hoffe mal, das hiermit die wichtigsten Fragen geklärt werden konnten. Sämtliche Angaben können in oben verlinkten ECE-Richtlinien nachgelesen werden.
Ich hoffe, es ist für künftige Fragen hilfreich.
Ich beziehe mich hier erstmal auf Nachrüst-TFL, also die Dinger, die man in der Bucht und überall im Netz schon für weit unter 100€ bekommt. Schaltungen für die normalen Scheinwerfer füge ich später hinzu.
__________________________________________________
Allgemein
- Tagfahrlichter müssen den ECE-Richtliniern Nr. 48 und Nr. 87 entsprechen.
- Die Lichtstärke muss mindestens 400cd betragen, darf 800cd aber nicht überschreiten.
- Die leuchtende Fläche muss mindestens 40cm² betragen.
- Die Lichfarbe muss weiß sein.
- TFL müssen das Kürzel "RL" (= Running Light) auf dem Glas haben.
Anbringung am Fahrzeug
- Zulässige Anzahl: 2
- Die TFL müssen nach vorne gerichtet sein und dürfen den Fahrer nicht blenden.
- Die TFL müssen symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene angebracht sein. Dabei ist die äußere Form der TFL entscheidend, nicht die der leuchtenden Fläche.
- Bei eckigen TFL müssen diese im rechten Winkel zu o.g. Ebene angebracht sein.
- Bei asymmetrischen TFL muss diese Regelung so gut, wie möglich eingehalten werden.
- Einbauhöhe: mindestens 250mm über dem Boden, höchstens 1.500mm.
- Der Innenabstand der sichtbaren leuchtenden Fläche beider TFL zueinander muss mindestens 600mm sein. Bei Fahrzeugen mit einer Gesamtbreite von max. 1.300mm darf dieser Abstand auf 400mm verringert werden.
- Der Abstand vom Außenrand der sichtbaren, leuchtenden Fläche des TFL darf nicht mehr als 400mm vom Außenrand der Gesamtbreite des Fahrzeugs entfernt sein.
Sichtbarkeit:
- Horizontal: 10° nach außen und innen.
- Vertikal: 20° nach oben und unten.
Elektrische Schaltung
- Die TFL müssen beim Start des Motors automatisch eingeschaltet werden.
- Wenn das Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet wird, müssen die TFL automatisch ausschalten.
- Dies gilt nicht zusammen mit der Lichthupe. Da dürfen die TFL an bleiben.
- Es muss die Möglichkeit bestehen, das automatische ein-/ausschalten der TFL ohne Werkzeug zu deaktivieren.
- Wenn ein Schaltrelais vorhanden ist, das die TFL beim Einschalten des Stand-/Abblendlichts dimmt (ca. 50%), kann das TFL (sofern es entsprechend gekennzeichnet ist) als Begranzungsleuchte (Standlicht) verwendet werden und muss nicht deaktiviert werden.
- Werden TFL als Standlicht verwendet, muss das serienmäßige Standlicht deaktiviert werden.
__________________________________________________
So. Ich hoffe mal, das hiermit die wichtigsten Fragen geklärt werden konnten. Sämtliche Angaben können in oben verlinkten ECE-Richtlinien nachgelesen werden.