Hi Logano,
sofern eine Meisterwerkstatt sich strikt an den vom Hersteller vorgegebenen Wartungplan hält, ist deren Arbeit unanfechtbar.
Diese Werkstätten die nach Wartungsplan arbeiten, drucken diesen auch aus, kreuzen die entsprechenden Arbeitspositionen an und legen diese zusammen mit der Rechnung dem Kunden vor.
So hat auch der Kunde einen Beleg über die ordnungsgemäße Arbeitsabwicklung gemäß Wartungsplan.
Deswegen Garantiewideruf o.ä., iss nicht.
Dieses Thema wurde schon vor Jahren von den Gerichten als unzulässige Kundenbindung abgehandelt.
Genau deswegen bewirbt auch ATU dieses Thema intensiv.
Die werden den Teufel tun und sich der Gefahr von Regressansprüchen auszusetzen, wenn dem Kunden der Garantieerhalt durch Arbeitsleistung nach Herstellervorschrift garantiert wird.
Ich will hier nicht wieder das leidige pro und kontra bzgl. ATU lostreten, aber ein Krankenhaus ist nur so gut wie seine Ärzte, ein Sanitärbetrieb wie seine Installateure und eine Autowerkstatt (egal ob Markenhaus oder frei) wie seine Kfz-Mechaniker.
Ich zumindest bin seit Jahren dort zufriedener Kunde.
So im Bereich von 30-40% unter den Kosten bei Opel (mein Vivaro) für Kundendienste.
Die andere Möglichkeit wäre, mal kurz mit der Bank zu reden und den vorübergehenden Engpass zu schildern.
Kann schließlich jedem mal passieren.
Die Bank sollte sich wegen eines überschaubaren Betrages eigentlich offen zeigen, dient der Betrag doch auch zur Absicherung des Werterhaltes ihres Sicherungsobjektes im Falle eines Objektmindernden Schadens, der im Rahmen der Garantie abgedeckt ist.
Ich drück Dir die Daumen!
Gruß
Helmut