Abgebrannt .... am Kindergeburtstag!

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Och kein Problem.. Lässt sich ja alles aufklären! ;o)
 
Das mit eurem MCV ist echt Mist,aber was mir ein Rätsel ist wenn du ein Püro bist dann mußt du doch erst recht wissen wie gefährlich ein Feuerzeug in den Händen eines 10 Jährigen ist. Feuerzeug mit Feuerwerk im Auto ist doch sau gefährlich.
Für mich ist das absolut Fahrlässig und verantwortungslos dein Handeln!!!!


An deiner stelle würde ich das Thema nicht so ausführlich hier darstellen,wenn das die Versicherung liest gibt es noch eine Teilschuld


Mfg von joggi
 
Hallo joggi,

nun, wir wollten hier mit diesem Unglück nicht gleich das Universum sprengen.
Danke

LG
Bernhard
 
Stell dir mal vor diese ganze Situation wäre auf der Autobahn passiert und es wären andere verletzt worden.
Tut mir echt Leid aber das hätte auch ganz anders ausgehen können.

Das kann man auch schön reden und Mitleid zeigen,es ist verantwortungslos!!!!

Ein Feuerzeug gehört nicht in die Hände eines 10 jährigen!!!!!!!

Mfg joggi
 
wieso spielst du hier den moralapostel?
ich hab auch ein feuerzeug in meinem wagen liegen.
wenn das die kleine 6 jährige mal in die finger kriegt hab ich auch die arschkarte gezogen.
aber ich werd hier sicherlich keinem etwas vorwerfen.
wer ohne schuld ist der werfe den ersten stein.................
MfG
Jürgen:mellow:
 
wieso spielst du hier den moralapostel?
ich hab auch ein feuerzeug in meinem wagen liegen.
wenn das die kleine 6 jährige mal in die finger kriegt hab ich auch die arschkarte gezogen.
aber ich werd hier sicherlich keinem etwas vorwerfen.
wer ohne schuld ist der werfe den ersten stein.................
MfG
Jürgen:mellow:

Les bitte mal den Thread von Anfang an. Insomnia gibt die Hauptschuld seinem Sohn und seiner Frau die a) das Feuer verschuldet und b) das Feuer nicht rechtzeitig gelöscht haben seiner Meinung nach.
 
Les bitte mal den Thread von Anfang an. Insomnia gibt die Hauptschuld seinem Sohn und seiner Frau die a) das Feuer verschuldet und b) das Feuer nicht rechtzeitig gelöscht haben seiner Meinung nach.

ich hab den tread von anfang an gelesen und denke immer noch das sowas einfach passiert.
da kann man noch so aufpassen.
MfG
Jürgen:)
 
Bekannter von mir arbeitet mit Sprengstoff. ein guter Freund ist im Schützen Verein und die haben von Anfang an gelernt mit dieser gefährlichen Dingen umzugehen und alles sicher aufzubewahren(Lehrgänge,Schulungen)was unseren Hobby Püro wohl versäumt hat diese Dinge zu trennen. Ein Feuerzeug gehört in die Tasche oder verschlossen.Wenn diese Geschichte von der Polizei aufgenommen wurde gibt es eh noch eine Untersuchung wegen Fahrlässigkeit.


Mfg von joggi
 
Also wenn ich mal die Infos die sich mir boten revue passieren lasse, bietet sich mir folgendes Bild:

- Die Feuerwerkskörper waren im Auto, weil sie fürs Feuerwerk* auf dem Kindergeburtstag gebraucht werden sollten (hab ich das richtig verstanden?)
- Entzündet haben sie sich, weil die Jungs mit einem Feuerzeug eine (Papier-)Karte im Dunkeln lesen wollten, die sich dann entzündete und im Fußraum landete
- Daraufhin fingen das Feuerwerk und der Autoteppich Feuer das sich offenbar rasch ausbreitete, woraufhin Frau und Kinder den Wagen fluchtartig verliessen
- Löschversuche unterbleiben, da die Angst vor Flammen und Feuer zu groß waren

*es handelte sich auch nicht um Böller und Raketen, sondern um sog. "jugendfreies Feuerwerk", wie man es z.B. auf dieser Seite findet:
http://http://www.feuerwerk.info/kinder_feuerwerk.html (Link nur als Info, nicht als Werbung reingebracht. Falls unzulässig bitte Löschen!)
Dieses Feuerwerk ist für Kinder an den meisten Kiosken ohne Probleme erhältlich, auch wenn auf der obigen Homepage geschrieben steht:
Wir empfehlen trotzdem, dass die Zündung dieser Feuerwerkskörper nur von Personen über 12 Jahre erfolgen sollte..

Daraus schliesse ich wiederum, dass es völlig i.O. war, dass das Feuerwerk dort war wo es war, denn wie z.B. hätte es sonst zum Kindergeburtstag kommen sollen? Ich glaube kaum, dass Insomnia ständig Pyrotechnik spazieren fährt.
Von einem 10 Jährigen kann man meiner Meinung nach schon verlangen den Umgang mit einem Feuerzeug zu beherrschen und dessen Gefahren halbwegs einschätzen zu können. Zumal ja Elterliches "Personal" in der Nähe und er also nicht gänzlich unbeaufsichtigt war.
Der Rest ist m.E. nach daher als die berühmte "Verkettung unglücklicher Umstände" zu sehen. Das brennende Papier wird reflexartig fallengelassen und in Panik auch kein Löschversuch unternommen. dass Mutter und Kinder schnell das Weite suchten hat sicherlich dazu geführt, dass alles komplett in Flammen aufging, aber auch dazu, dass niemand körperlichen Schaden davon trug!
Zudem sollten wir uns alle, die wir nicht die genauen Vorgänge kennen mit Mutmaßungen (Auch ich weiss nicht, was wirklich geschah!) zurückhalten. Was die erzieherischen "Maßnahmen" angeht habe ich ja bereits meine Sichtweise (Und als mehr ist es auch bitte nicht zu verstehen!) geschildert. Was Insomnia daraus macht ist seine Privatsache und geht usn nix an. Nimmt er den einen oder anderen Rat hier auf: Schön! Wenn nicht: Auch gut! Es ist seine Sache!

Als Aussenstehender hier Fahrlässigkeit zu unterstellen halte ich für anmaßend. Woher will man z.B. wissen, woher der Junge das Feuerzeug hatte? Evtl. hat er es selbst am Kiosk gekauft, oder auf der Straße gefunden, oder, oder...

Für mich ist das Thema an dieser Stelle beendet, da die Diskussion über das "Für und Wider" hier zu nix führt (Ebenso wie im "Spendenthread"). Es gibt verschiedene Meinungen/Ansichten (Was auch nix Schlimmes ist), die aber für Insomnia (bzw. für die "Lösung" des Problems) keine Relevanz haben und höchstens zu Streitereien führen würden...
 
Hallo,

hier noch ein paar Tipps falls euch ähnliches widerfahren sollte.

1.
Sollte die Polizei ein Protokoll/Aussage zum Schadenshergang auf nehmen, dann lasst euch davon eine Kopie geben.

So verhindert ihr Probleme mit der Versicherung, denn die vergleichen eure Aussage mit der von der Polizei. Wenn das Protokoll der Polizei (möglicherweise unter Schock abgegeben), von der Schadensmeldung die ihr einen Tag später bei der Versicherung abgebt, abweicht, dann sind Probleme bei der Schadensregulierung vorprogrammiert.


2.
Es gibt unterschiedliche Versicherungsverträge. Der Leistungsumfang kann also stark von einander abweichen, auch von Versicherer zu Versicherer.

So kann zum Beispiel der etwas billigere Vertrag "grobe Fahrlässigkeit" nicht beinhalten. Wie zum Beispiel Kinderfeuerwerk im Auto oder Sommerreifen bei Eis und Schnee usw. ...

Fragt mal bei Eurer Versicherung nach, wie es mit grober Fahrlässigkeit aussieht. So etwas passiert schneller als man denkt. Erst recht wenn man Kinder hat.


3.
Landet Euer Wrack bei einem Bergungsunternehmen, achtet bitte darauf, dass ihr schnellst möglich für die Entsorgung / Verschrottung sorgt.
Jeder Tag, den euer Auto bei einem Abschleppdienst steht, kostet Standgebühr.

Unser Fahrzeug sollte Freitags vom Verwerter beim Abschleppdienst abgeholt werden. Da die Standgebühr und die Kosten für die Bergung noch nicht beglichen waren, stand das Fahrzeug noch weitere 3 Tage beim Abschleppdienst auf dem Hof, da dieser das Wrack nicht rausrücken wollte. Das führte wiederum zu weiteren Ärger mit dem Autoverwerter, denn der ist quasi vergeblich zum Abschleppdienst hingefahren.

Falls mir noch etwas einfällt, dann werde ich das hier posten.

Liebe Grüße
Markus


An dieser Stelle auch ein ganz besonderes Dankeschön an die vielen Fories, die uns beigestanden und unterstützt haben.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

hier noch ein paar Tipps falls euch ähnliches widerfahren sollte.

1.
Sollte die Polizei ein Protokoll/Aussage zum Schadenshergang auf nehmen, dann lasst euch davon eine Kopie geben.

So verhindert ihr Probleme mit der Versicherung, denn die vergleichen eure Aussage mit der von der Polizei. Wenn das Protokoll der Polizei (möglicherweise unter Schock abgegeben), von der Schadensmeldung die ihr einen Tag später bei der Versicherung abgebt, abweicht, dann sind Probleme bei der Schadensregulierung vorprogrammiert.

Wenn ich dazu kurz anmerken dürfte: Von mir gibts in so einem Fall leider keinerlei Kopien von der gemachten Aussage;) Einsichtnahme dann nur über einen Rechtanwalt;) Ich weiß nicht wie das in anderen Bundesländern gehalten wird, in Bayern jedenfalls siehts mit Kopie ganz schlecht aus. Is nicht böse gemeint aber ist eben so.

Und dabei spielt leider keine Rolle ob die Aussage in einem Schockmoment so gemacht wurde. Hierbei ist nur interessant ob dieser Schock auch von einem Arzt bestätigt wurde. Ist das der Fall, dann kann die Aussage erneut gemacht werden, bei der Polizei unter Verweis auf Schockzustand des Beteiligten.

Ich hab da sogar ein Beispiel wo bei der später stattfindenden Gerichtsverhandlung beide Aussagen des Angeklagten hergenommen wurden. Die, die er machte unmittelbar nach dem Unfall (war ein Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang, der Fahrer starb, der Beifahrer; in dem Fall der Angeklagte, überlebte) und die die er ein oder zwei Tage später machte.
Sein Problem dabei, das sich die beiden Aussagen so dermaßen widersprachen das das so nicht wirklich gut war, zunächst;)

Ich will damit nur sagen, das es nicht unbedingt die Seele rettet, wenn man sich nach einer gemachten Aussage auf einen Schockzustand beruft;)

Daher sollte man besser direkt an der Unfallstelle erst mal lieber nichts sagen, ehe man sich in eine Aussage verrennt die nachher wie siehe oben mit den Angaben die bei der Versicherung gemacht wurden nicht übereinstimmen:D
 
Daher sollte man besser direkt an der Unfallstelle erst mal lieber nichts sagen ...

Da denkt nur kaum jemand dran, der von Höcksken auf Stöcksken in solch eine Situation kommt, und da sind die grünen Sherrifs erst einmal "dein Freund und Helfer" und denen erzählt man dann eben gerne alles, wie es sich abgespielt haben könnte.

Das die Versicherung im Schadensfalle dann daraus versucht, einen möglichen Fallstrick zu stricken, denkt man in so einen Moment nicht.

Meinem Sohn fallen zum Hergang des Schadens erst jetzt, 2 1/2 Monate später, immer neue Details ein, wie es zu so einer schnellen Ausbreitung des Brandes kommen konnte.

Daher ein guter Tipp, erst einmal die Aussage zu verweigern bzw. nichts zu Protokoll zu geben.
 
Normalerweise erfolgt vor der Vernehmung ja eine entsprechende Belehrung; in dieser wird ja darauf hingewiesen das man zunächst auch nichts sagen muss wenn man nicht will. Als Betroffener oder als Beschuldigter;)

Wer sich dann trotzdem äußert, weil er seinem Zwang nach Mitteilung nachkommt und dann falsche oder nicht zutreffende Aussagen macht, der is dann selber schuld;) Nur weil "Freund und Helfer" freundlich sind (was man ja gerne hört:D) sollte man sich zu nichts hinreissen lassen was man später vielleicht bereut:)
 
am besten ists wenn man gar nicht erst zur polizei muß.
ich hab am samstag wieder erlebt wie es einem gehen kann wenn man die herren in ihrer büroruhe stöhrt.
mich hät ein LKW fast abgeschossen.
warschei9nlich war ich im toten winkel.
hab auch gleich gehupt und er hat mich bemerkt.
aber das schönste war das der typ danach noch einmal absichtlich rübergezogen hat als ich auf höhe des führerhauses war und mich fast gegen einen BMW gedrückt hat.
danach bekam ich noch den mittelfinger und andere gesten vom beifahrer.

aber zur polizei geh ich mit sicherheit bei so etwas nicht mehr.
ist besser wenn man die nicht stöhrt am wochenende.
das nächste mal fahre ich dem LKW fahrer nach und werde ihn zur rede stellen oder ihn in den firma besuchen.
von wegen dein freund und helfer.

MfG
Jürgen:angry:
 
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