Anfrage: Dashcam

Ja, oder auch um als "Amtshilfe" belastendes Material gegen einen selbst zu sammeln und zur Verfügung zu stellen.
Du bist keinesfalls verpflichtet, Dashcam Material der Polizei zur Verfügung zu stellen. Wenn man also weiß, dass man Mist gebaut hat, dann behält man die Aufnahme für sich.

Wenn man meint man ist im Recht, dann kann das der Richter durchaus anders sehen - gerade und wegen einer Dashcam-Sequenz. So ist das Leben. Ein Argument gegen Daskcams sehe ich darin nicht.
 
Ein Argument gegen Daskcams sehe ich darin nicht.
So sehe ich das auch. Ich lasse mir meine Dashcam auf jedenfalls nicht ausreden. Erst recht nicht wenn ich den steigenden Egoismus auf den BAB's sehe.
Futter für die Dashcam:
Die Idioten, die mit überhöhter Geschwindigkeit links überholen, schneiden, rechts überholen und sogar auf dem Standstreifen überholen.
 
Futter für die Dashcam:
Die Idioten, die mit überhöhter Geschwindigkeit links überholen, schneiden, rechts überholen und sogar auf dem Standstreifen überholen
Ich finde das auch Mist, wenn Leute so was tun, aber genau hier ist das große Missverständnis, eben das kannst du mit der Dashcam nicht zur Anzeige bringen.
Zitat (ADAC):
"Der Datenschutz überwiegt nach Ansicht der ADAC Juristinnen und Juristen jedoch, wenn es nur darum geht, wahllos Beweismittel zu sammeln, um als Hilfssheriff die Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. Derartige Aufnahmen sollten daher verboten bleiben."
Um es ganz klar zu sagen, der Gesetzgeber hat hier leider keine Gesetzte geschaffen, die eindeutig den Einsatz einer Dashcam regeln. Stattdessen greifen hier mehrere Einzelurteile verschiedener Gerichte, die nur in Teilen Sicherheit schaffen...
...sprich, es handelt sich um mehrere gerichtliche Einzelentscheidungen.
Der juristische Konflikt zwischen "Datenschutz" und (sagen wir mal) "berechtigtes Sammeln von Beweisen" ist eben nicht komplett aufgelöst, sondern wird in jeder Verhandlung vor Gericht einzeln ausgewertet. Da spielt es absolut keine Rolle, wie man das privat sieht oder einschätzt.
Ich hoffe, das solche Dinge irgenwann auch juristisch einwandfreie geregelt wird...
...nur unser aktueller Justizminister, noch unser aktueller Verkehrsministerium hat bisher keine Anstalten gemacht das zu regeln...
 
, eben das kannst du mit der Dashcam nicht zur Anzeige bringen.
Ich habe gar nicht vor Verkehrspolizist zu spielen und diese Deppen zur Anzeige zu bringen.
Nur wenn es mal knallt würde ich mir gerne noch einmal ansehen wie es dazu kam. Zur Not mit einem Rechtsprecher. ;)
 
Nur wenn es mal knallt würde ich mir gerne noch einmal ansehen wie es dazu kam. Zur Not mit einem Rechtsprecher. ;)
Genau dann hast du eine gute Chance, dass die Dashcam als Beweismittel zugelassen ist...
...ich würde mir trotzdem wünschen, dass das eindeutig geregelt wird von Gesetzgeber.
 
Du bist keinesfalls verpflichtet, Dashcam Material der Polizei zur Verfügung zu stellen. Wenn man also weiß, dass man Mist gebaut hat, dann behält man die Aufnahme für sich.
1: Den meisten Leuten ist in der Regel überhaupt nicht selbst bewusst was für einen Mist sie eigentlich bauen und wenn sich zwei davon im Straßenverkehr treffen knallt es häufig.
Privater "Anzeigenmeister" der sich im Recht fühlt kann dann in seinem selbst gefilmten Video für andere ganz ganz anders aussehen als er sich das in seinem voreingenommenen Gehirn so vorstellt. (Klassiker: "Jeder der schneller als ich fährt ist ein Verrückter", "Jeder der langsamer als ich fährt ist ein Idiot")

Eine Grundlage der Verkehrspsychologie ist, dass was Leute "wahrnehmen" oder "interpretieren" nicht unbedingt etwas mit dem was wirklich passiert zu tun haben muss. - Sei es nur das "Augenblickversagen".


2. Da man als Polizist auch weiß, dass solche Sachen existieren kann man natürlich problemlos mal danach sehen und das Ding wird erstmal beschlagnahmt und sichergestellt. Ganz problemlos rechtlich möglich, und das wird natürlich in der Praxis auch so gemacht.
Beispiel: Polizei sagt Ampel wäre Rot gewesen, hälst du für eine Verschwörungstheorie..
"Ach was hängt denn da?" - Schau ma mal...
Ob das dann verwertet werden wird und den Richter überzeugt ist alles ganz andere Frage, aber Polizei und Staatsanwaltschaft freuen sich erstmal.



"Die Idioten, die mit überhöhter Geschwindigkeit links überholen, schneiden, rechts überholen und sogar auf dem Standstreifen überholen "

Andere Seite:
- Wer überholt sollte deutlich schneller fahren als der zu Überholende.
- "schneiden" können so eigentlich auch nur "lansamüberholer"
- Wer häufig "rechts überholt" wird, oder gar über 3 Spuren "geschnitten" wird, der ist links eingeschlafen und beachtet das Rechtsfahrgebot nicht. - "Am Horizont ist schließlich ein LKW zu sehen"...
- Standstreifen überholen, nein... Auf dem Beschleunigungsstreifen überholen, oder viel schlimmer, überholt werden weil man viel zu früh/langsam ausgeschert hat, ganz andere Geschichte...

Siehe Punkt 1, es fällt vielen sehr leicht sich über das (vermeintliche) Fehlverhalten oder Ordnungswidrigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer aufzuregen, zu erkennen, dass man das (Fehl)Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer selbst erst provoziert hat ist unangenehme Selbstkritik...
 
Zuletzt bearbeitet:
- Wer überholt sollte deutlich schneller fahren als der zu Überholende.
- "schneiden" können so eigentlich auch nur "lansamüberholer"
- Wer häufig "rechts überholt" wird, oder gar über 3 Spuren "geschnitten" wird, der ist links eingeschlafen und beachtet das Rechtsfahrgebot nicht. - "Am Horizont ist schließlich ein LKW zu sehen"...
- Standstreifen überholen, nein... Auf dem Beschleunigungsstreifen überholen, oder viel schlimmer, überholt werden weil man viel zu früh/langsam ausgeschert hat, ganz andere Geschichte...
Im Thema geht es um Dashcam (rechtliche Beurteilung und Geräteempfehlung) und nicht um Verkehrserziehung.
 
Oh, das hatte 16V Rolli wohl nicht beachtet...
Aber das ist wohl eine Mentalitätsgeschichte, in anderen Ländern haben fast alle seit Jahrzehnten Dashcams, der Alman will natürlich "Verkehrsdetektiv/denunziant" spielen.

Aber gut, konkrete Empfehlung, zwar schon genannt, lang etabliertes Modell. Preiswert.
XIAOMI 70 MAI kein Radarwarner oder sonstige Sachen drin, Grundfunktionen in hoher Qualität für ca 50€, oder noch deutlich weniger wer kreativ einkauft.
 
Du bist keinesfalls verpflichtet, Dashcam Material der Polizei zur Verfügung zu stellen. Wenn man also weiß, dass man Mist gebaut hat, dann behält man die Aufnahme für sich.
Das ist überings eine sehr interessante Frage, die ich nicht so einfach beantworten würde. Angenommen die Dashcam wird als Beweismittel zugelassen und es geht um ein Zivilprozess, dann würde ein zurückhalten von Beweisen sich um Beweisvereitelung handeln.

Sollte beim Unfall jemand verletzt worden sein und die Staatsanwaltschaft klagt an (wegen Körperverletzung), dann kann man zwar vor Gericht seine Aussage komplett verweigern und man ist nicht verpflichtet bei der Beweisführung mitzuwirken, dies kann aber vom Richter (anders als beim Zivilprozess) negativ gegen dich ausgelegt werden.
 
Wer häufig "rechts überholt" wird, oder gar über 3 Spuren "geschnitten" wird, der ist links eingeschlafen und beachtet das Rechtsfahrgebot nicht. - "Am Horizont ist schließlich ein LKW zu sehen"...
Genau dafür ist eine Dashcam nicht da, da hast du recht und ja solche Leute gibt es die ganz langsam links überholen. Und das anzusprechen finde ich auch nicht als OT, weil genau für so eine Beweisführung das Material einer Dashcam nicht zulässig ist und nach rechtlichen Aspekten hat der TE explizit gefragt!

<Achtung kurz mal OT, bitte weghören>
Trotzdem muss ich dir widersprechen, ich werde mindestens alle 3 Tage im Berufsverkehr rechts überholt, weil ich nicht mit 90 Sachen wie viele andere nur 5 Meter Abstand halte...
...und ich halte mich schon nicht an den gesetzlichen Mindestabstand. Das führt dazu, wenn rechts kurz mal eine kleine Lücke ist, dass einige dann versuchen "5 Autos gut zu machen" und rechts überholen.
<OT Ende>
 
Sollte beim Unfall jemand verletzt worden sein und die Staatsanwaltschaft klagt an (wegen Körperverletzung), dann kann man zwar vor Gericht seine Aussage komplett verweigern und man ist nicht verpflichtet bei der Beweisführung mitzuwirken, dies kann aber vom Richter (anders als beim Zivilprozess) negativ gegen dich ausgelegt werden.
Mal als juristisches Fakt: bei JEDEM Strafprozess ist es dem Angeklagten erlaubt, keinerlei Aussagen zum Hergang des Geschehens zu machen, sich nicht selber zu belasten, ja sogar das Lügen ist in Deutschland für den Angeklagten vor Gericht straffrei. Von daher legt der Richter da gar nichts aus. Das ist Tagesgeschäft.

Was die Beschlagnahme der Dashcam angeht: wenn ich als Unfallbeteiligter die geringsten Zweifel bezüglich einer Mitschuld habe, dann nehme ich die Speicherkarte mal flux heraus, sofern ich dazu in der Lage bin. Dann war eben keine Karte drin an dem Tag, kommt vor. Ansonsten ist es halt so. Ein Schwert hat oft zwei Schneiden.
 
"dann nehme ich die Speicherkarte mal flux heraus"

"Zweifel" können auch erst Tage oder Wochen später kommen...

und nach nem richtigen Unfall biste erstmal froh wenn überhaupt noch deinen Namen und Geburtsdatum weißt ohne in den Ausweis zu schauen.
Das letzte mal nach 4 mal überschlagen bin ich durch den Schnee und die Lücken irgendwie rausgekommen und war - zwar mit Pupillen so groß wie 5 Mark Stücken - für paar Stunden klar und der Verstand und das Training laufen ihr Programm ab, wenn man beides hat.. bis mir später kotzübel geworden ist... da noch an irgendwelche Speicherkarten im Wrack oder sonstwas denken? Schön wenn man es noch kann.
 
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