Anhänger / Wohnwagen ziehen (Erfahrungen)

So weit ich informiert bin, darf der Vollhybrid nur 750 kg (gebremst) und ungebremst sogar nur 730 kg. Und im WoWa Bereich sind fast alle leichten Anhänger auf 750 kg ungebremst und dürfen damit weder vom Vollhybrid noch vom Mildhybrid (jedenfalls hat auch meiner nur 730 ungebremst) gefahren werden.

Bei der Anhängelast wird die Stützlast noch abgezogen. Einen ungebremsten 750 kg Anhänger kann somit jede Duster-Motorisierung ziehen, auch dein Mildhybrid mit 730 ungebremst. Ein ECO-G hat nur 675 kg Anhängelast und das reicht nach Abzug der Stützlast gerade so für einen ungebremsten 750 kg Anhänger.
 
Bei der Anhängelast wird die Stützlast noch abgezogen ...
Vorsicht, bevor das hier jemand falsch versteht: So lässt sich das nur rechnen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher ist, als die zuässige Anhängelast des Zugfahrzeugs! Nur dann darf man die tatsächliche Stützlast dem Zugfahrzeug zurechnen, den "Rest" der Anhängelast! Der Anhänger darf dann also um die tatsächliche Stützlast mehr beladen werden als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Also maximal um die zulässige Stützlast, sofern man die Beladung des Anhängers perfekt austariert hat. (Wenn die zulässige Stützlast des Anhängers von der des Zugfahrzeugs abweicht, gilt der niedrigere Wert.) Entsprechend weniger darf man dann aber ins Zugfahrzeug laden.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers gilt aber immer inklusive Stützlast, also was der Anhänger auf die Waage bringt, wenn er nicht angekuppelt ist!
 
Vorsicht, bevor das hier jemand falsch versteht: So lässt sich das nur rechnen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher ist, als die zuässige Anhängelast des Zugfahrzeugs!

Aber das trifft doch auf die oben genannten Beispiele zu, oder hab ich dich falsch verstanden?

Es gibt ja immer die Führerscheinseite (750kg geht immer, hier ohne Abzug Stützlast) und die technische Seite (hier mit Abzug Stützlast bei der Anhängelast).
 
Aber das trifft doch auf die oben genannten Beispiele zu, oder hab ich dich falsch verstanden?
So wie ich deine Beispiele verstanden habe: ja, wenn auch die tatsächliche Stützlast entsprechend stimmt. Mir ging es vor allem darum, dass niemand meint, man könnte generell die Stützlast "verrechnen".

... Führerscheinseite (750kg geht immer, hier ohne Abzug Stützlast) ...
... und das kommt dann ggf. noch dazu, je nach Zugfahrzeug.
 
  • Danke
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