Was hat sich an den Bedingungen geändert?
Es wurden eMobile mit erfasst, ansonsten wurden für Altverträge zum Vorteil der Kunden einige Einschränkungen gestrichen, Schäden z. B. Marder von 3000 Euro auf 6000 Euro erhöht. Nichts Nachteiliges somit.
VORAB: Die Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System und die Rückstufungstabellen haben sich nicht geändert.
Hier nun die einzelnen Punkte die sich auf die Leistungen verändert haben:
A.2.1.2
Es wurde das "Beispiel: Ladekabel für Elektrofahrzeug" hinzugefügt.
A.2.2.2
alt:
Diebstahl und Raub
Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf Grund räuberischer Erpressung.
Unterschlagung
Unterschlagung ist nur ausnahmsweise versichert. Eine Unterschlagung liegt beispielsweise vor, wenn derjenige, dem Sie Ihr Fahrzeug geliehen oder vermietet haben, dieses nicht mehr zurückgibt. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie oder ein sonstiger Verfügungsberechtigter
das Fahrzeug dem Täter überlassen und folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Überlassung vorliegen:
• Die Überlassung ist auf einen bestimmten Zeitraum von maximal 3 Tagen begrenzt.
• Der Zweck der Überlassung ist bestimmt (z. B. Fahrt eines Mitarbeiters zur Erledigung eines konkreten Auftrags, Einparken des Fahrzeugs durch Hotelangestellten).
neu:
Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Erpressung, unbefugter Gebrauch
Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gestohlen, geraubt oder unterschlagen wird, oder wenn die Herausgabe des Fahrzeugs erpresst wird.
Die Beschädigung des Fahrzeugs ist versichert, wenn es deshalb beschädigt wurde, um das Fahrzeug, ein Fahrzeugteil oder Fahrzeuginhalt zu entwenden. Dies gilt auch, wenn die Entwendung nur versucht wurde.
A.2.2.5
alt:
Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind bis zu 3.000 € je Schadenfall versichert.
neu:
Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind bis zu 6.000 € je Schadenfall versichert.
A.2.6.1
Es wurde hinzugefügt:
Kann kein Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, weil der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird und weil sich kein vergleichbares Nachfolgemodell ermitteln lässt? Dann tritt an die Stelle des Wiederbeschaffungswerts der Marktwert des Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses.
alt:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines vergleichbaren Nachfolgemodells.
neu:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells.
A.2.6.4
Es wurde hinzugefügt:
Wir leisten auch, wenn die Herausgabe der Schlüssel erpresst wurde.
Es wurde hinzugefügt:
Kosten für Überführung und Zulassung eines Ersatzfahrzeugs Nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Kosten bis maximal 500 € für die Überführung und Zulassung des Ersatzfahrzeugs.
Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern.
A.2.6.6
Es wurde hinzugefügt:
Sie wollen Eigentümer Ihres entwendeten Fahrzeugs bleiben, beispielsweise weil Sie ein besonderes Interesse an dem Fahrzeug haben?
Dann informieren Sie uns unverzüglich. Und wir berücksichtigen bei der Berechnung der Entschädigung, dass Sie Eigentümer bleiben.
A.2.6.7
alt:
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
neu:
Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
A.2.6.8
alt:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt, ist der Preis eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
neu:
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann ist der Preis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells am Tag des Schadenereignisses maßgeblich. Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt und lässt sich kein vergleichbares Nachfolgemodell ermitteln? Dann ist die Höchstentschädigung beschränkt auf den Marktwert des Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses.
A.3.6.3
alt:
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 2 Übernachtungen.
neu:
Wir vermitteln eine Übernachtungsmöglichkeit und bezahlen maximal 3 Übernachtungen.
A.3.6.8
alt:
Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten maximal 2 Wochen.
neu:
Muss das Fahrzeug untergestellt werden? Dann bezahlen wir die Unterstellkosten – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen.
A.3.7.4
alt:
Müssen Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug zurücklassen? Dann bezahlen wir die Kosten für das Unterstellen des Fahrzeugs maximal 2 Wochen. Außerdem lassen wir es in Ihrem Auftrag auf unsere Kosten an den Wohnsitz bringen.
neu:
Müssen Sie Ihr fahrbereites Fahrzeug zurücklassen? Dann bezahlen wir die Kosten für das Unterstellen des Fahrzeugs – im Inland maximal 2 Wochen, im Ausland maximal 4 Wochen. Außerdem lassen wir das Fahrzeug in Ihrem Auftrag auf unsere Kosten an den Wohnsitz bringen.
A.3.9.2
alt:
Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außerplanmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen maximal 2 Übernachtungen.
neu:
Beim Beschaffen einer Übernachtungsmöglichkeit, wenn eine außerplanmäßige Verlängerung Ihres Aufenthaltes aus wichtigem Grund erforderlich ist und bezahlen maximal 3 Übernachtungen.
A.5.4
alt:
Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
neu:
Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union sowie in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch in Deutschland.
H.1
angepasst bzw. umformatiert