dacia logan mcv Bj. 12/2009 Landi Renzo Gas

man sollte sich schon an die wartungsintervalle halten
.....ich selber achte während der Garantiezeit penibel darauf -_-

......toll finde ich, dass es anscheinend Werkstätten gibt, die sich bzgl. dem
öl "öffnen" und es gestatten, dass der kunde sein eigenes "zertifiziertes"
öl beibringen darf und trotzdem den service-stempel geben:)

wichtig ist die Einhaltung der zahnriemen-Intervalle

......ausserdem flüssigkeits-kontrolle und reifen-Luftdruck

.....ansonsten suche ich mir die Werkstatt, die mir am sympathischten, am günstigsten (preis und nähe) und am EHRLICHSTEN erscheint :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Wagen ist EZ 12/2009. Somit wäre die Garantie so oder so in gut 2 Wochen abgelaufen.

Warum sich also den Kopf zerbrechen? Mach es wie schon geschrieben: Großen Kundendienst schnellstmöglich machen lassen, fertig. Wenn bis jetzt nichts war, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch nichts mehr nachkommen.

Hab schon von Autos gehört, die über 100 TKM keinen Ölwechsel bekommen haben und immer noch gelaufen sind.

Empfehlen würde ich das zwar niemanden, aber Panik ist auch nicht angebracht.

In dem Zusammenhang frage ich mich schon lange:

Warum sollte ich für teures Geld nach 2 Jahren und 36x Tagen in einer Vertragswerkstatt eine teure Wartung nach Wartungsplan machen? TÜV (ggf. danach Garantiearbeiten beim Freundlichen) und Wartung nach eigenem Gusto in einer freien Werkstatt müßten doch unterm Strich das Gleiche ergeben - und werden in der Regel billiger sein. Und für den Garantieanspruch ist's eh egal. Oder habe ich da 'was Entscheidendes vergessen...?
 
In dem Zusammenhang frage ich mich schon lange:

Warum sollte ich für teures Geld nach 2 Jahren und 36x Tagen in einer Vertragswerkstatt eine teure Wartung nach Wartungsplan machen? TÜV (ggf. danach Garantiearbeiten beim Freundlichen) und Wartung nach eigenem Gusto in einer freien Werkstatt müßten doch unterm Strich das Gleiche ergeben - und werden in der Regel billiger sein. Und für den Garantieanspruch ist's eh egal. Oder habe ich da 'was Entscheidendes vergessen...?

Ob es nach dem TÜV bei der vergessenen Inspektion noch "Garantiearbeiten" gibt, da sind Karpatenbär und ich unterschiedlicher Meinung.
 
Ob es nach dem TÜV bei der vergessenen Inspektion noch "Garantiearbeiten" gibt, da sind Karpatenbär und ich unterschiedlicher Meinung.

Neee, die Frage war generell gemeint. Warum die dritte Wartung bei der Fachwerkstatt? Die Garantie ist danach eh' beendet.
 
Die Garantie ist danach eh' beendet.

Würde ich auch so sagen.

Wenn der 1. und der 3. KD ausgeführt wird und der 2. dazwischen gänzlich fehlt, ist die Garantie bereits VOR dem 3. KD außer Kraft.

Denn sonst würde es makabererweise bedeuten, daß nach dem Erlöschen der Garantie durch einen ausgefallenen 2. KD, die Garantie durch einen nachfolgenden 3. Kundendienst wieder in Kraft gesetzt wird.
 
Neee, die Frage war generell gemeint. Warum die dritte Wartung bei der Fachwerkstatt? Die Garantie ist danach eh' beendet.

Es ging mir nicht um die 3 Wartung in der Fachwerkstatt, sondern um die Aussage "TÜV (ggf. danach Garantiearbeiten beim Freundlichen"

Es wird hier wohl keine Garantiearbeiten geben, da durch die fehlende 30000 keine Garantie mehr besteht
 
Es ging mir nicht um die 3 Wartung in der Fachwerkstatt, sondern um die Aussage "TÜV (ggf. danach Garantiearbeiten beim Freundlichen"

Es wird hier wohl keine Garantiearbeiten geben, da durch die fehlende 30000 keine Garantie mehr besteht

Und mir geht's darum, warum ich - unabhängig vom geschilderten Fall - überhaupt die dritte Wartung in der Fachwerkstatt machen sollte. ;)
 
Man ist mit keiner Wartung an eine Vertragswerkstatt gebunden.

Du sagst nur nach dem TÜV ggf. Garantiearbeiten machen lassen. Dacia wird keine Garantiearbeiten ausführen.
 
Man ist mit keiner Wartung an eine Vertragswerkstatt gebunden.

Du sagst nur nach dem TÜV ggf. Garantiearbeiten machen lassen. Dacia wird keine Garantiearbeiten ausführen.

Anscheinend kann ich mich heute nicht vernünftig ausdrücken. Ich frage mich, warum ich einen Tag vor Garantieende (3 Jahre - einen Tag) noch eine teuere Wartung in der Vertragswerkstatt machen lassen soll? B)
 
musst du nicht.

Wie gesagt, Du musst keine Wartung in einer Vertragswerkstatt machen lassen, weder die erste Wartung noch eine kurz vor Ablauf der 3 Jahre
 
Danke. Wäre ich nicht drauf gekommen... B)
 
Wie gesagt, Du musst keine Wartung in einer Vertragswerkstatt machen lassen, weder die erste Wartung noch eine kurz vor Ablauf der 3 Jahre

ACHTUNG - gefährliches Halbwissen, sorry!

Was du sagst, gilt für die Erhaltung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Die beträgt 2 Jahre und besagt, daß Mängel, die bereits bei der Auslieferung bestanden, kostenlos behoben werden. Beweislastumkehr nach 6 Monaten. D. h. reklamiert ein Kunde während der ersten 6 Monate nach dem Kauf muß der Verkäufer dem Käufer nachweisen, daß der Fehler NICHT bereits beim Kauf bestand. Das ist sehr schwierig und daher kann hier von einer problemlosen Kostenübernahme ausgegangen werden. Während der nächsten 1 1/2 Jahre muß dagegen der Käufer dem Verkäufer nachweisen, daß der Mangel bereits bei der Auslieferung bestand. Genauso schwierig, daher gibt es hier meistens nichts.

Dies ist eine gesetzliche Regelung zwischen dem verkaufenden Autohaus und dem Käufer.

Die Garantie ist dagegen keine gesetzliche, sondern eine vertragliche Regelung zwischen Dacia Deutschland und dem Käufer. Und wie der Name schon sagt, gilt bei einer vertraglichen Regelung das, was im Vertrag steht. Und da kann Dacia sehr wohl die Wartung in einer Vertragswerkstatt vorschreiben.

Bitte nicht durcheinanderbringen, kann teuer werden.

Grüsse
MM
 
Das Thema Gewährleistung / Garantie wurde hier schon an anderer Stelle ausführlich geführt.

Es muss auch im Rahmen der Gewährleistung (auch nach Ablauf des ersten halben Jahres) nicht nachgewiesen werden, dass ein Mangel schon bei der Auslieferung vorhanden war. Es reicht, wenn der Mangel in der Gewährleistungs-/Garantiezeit auftritt und eine sachgerechte Benutzung erfolgt ist.

Die Klauseln, dass Wartungsarbeiten nur in Vertragswerkstätten durchgeführt werden dürfen, ist schon seit einiger Zeit auf europäischer Ebene gekippt. Dacia hat es auch nicht in den Bedingungen drin (siehe Link unter 8). Das einzige was der Hersteller machen kann sind Vorgaben für die Wartung.

---------- Post added at 20:59 ---------- Previous post was at 20:57 ----------

Danke. Wäre ich nicht drauf gekommen... B)

Deswegen schreibe ich es dir ja ;)

ich weis nur immer noch nicht, was nach dem TÜV von Dacia an möglichen Garantieleistungen erbracht werden sollte, da die Intervalle nicht eingehalten wurde.
 
ich weis nur immer noch nicht, was nach dem TÜV von Dacia an möglichen Garantieleistungen erbracht werden sollte, da die Intervalle nicht eingehalten wurde.

Nachdem die Normalgarantie sowieso abgelaufen ist, muß man der auch nicht nachweinen.

Das einzige was ärgerlich sein könnte, ist der nunmehr ersatzlose vorzeitige Abbruch der Garantie auf Durchrostung.
Aber auch die dürfte man getrost in der Pfeife rauchen können, solange man nicht täglich auf Schotterpisten mit Rollsplit unterwegs ist.
 
ich als doofer nochmal :huh:



-----alles neugekaufte "grob gesagt" hat eine "gesetzlich" verbindliche gewährleistung (beim Neuwagen oder Fernseher 2 jahre)

-----die garantie ist (bei dacia 3 jahre) eine verbindliche Verpflichtung
des garantiegebers (gerne auch des Autohauses als verlängertem arm
des Herstellers)
hält man garantievorgaben seitlich dem garantiegeber nicht ein, so darf
man auch keinerlei garantie-abwicklung erwarten;)
 
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