Dacia Plus Garantie/Wartungspaket/Sorgenfreipaket/Full Service

Neues Autokaufrecht

Seit 1.1.2022 gelten Änderungen, die für Autokäufer interessant sind.

Neu ist: Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Die bisherige Frist von sechs Monaten wurde damit verdoppelt. Das ist ein Vorteil für Verbraucher: Der Verkäufer muss im ersten Jahr nach dem Kauf beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Erst nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Alles richtig.
Zuzufügen wäre nur noch, für Gebrauchte das gilt nur bei Händlern (Gewerblich)
Privatverkauf ist davon nicht betroffen.
Deshalb schreiben die Autohändler oft dabei " Verkauf in Kundenauftrag" - Dann sind sie raus aus der Gewährleistung, da sie nur Vermittler sind.
 
@Dacia008 Wo willst du denn dein Probeexemplar vom Full-Service-Vertrag noch alles posten? Langsam nervt es.
 
Ich habe in der Vergangenheit nur das Forum meines Fahrzeugs gelesen. Den Full Service-Vertrag in einem Forum für ein anderes Fahrzeug zu posten, halte ich für sinnvoll. Ich würde das als hilfreich empfinden.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.827
Beiträge
1.056.404
Mitglieder
73.495
Neuestes Mitglied
new_mud
Zurück