Alles richtig.Neues Autokaufrecht
Seit 1.1.2022 gelten Änderungen, die für Autokäufer interessant sind.
Neu ist: Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Die bisherige Frist von sechs Monaten wurde damit verdoppelt. Das ist ein Vorteil für Verbraucher: Der Verkäufer muss im ersten Jahr nach dem Kauf beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Erst nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Zuzufügen wäre nur noch, für Gebrauchte das gilt nur bei Händlern (Gewerblich)
Privatverkauf ist davon nicht betroffen.
Deshalb schreiben die Autohändler oft dabei " Verkauf in Kundenauftrag" - Dann sind sie raus aus der Gewährleistung, da sie nur Vermittler sind.