Das Angurten im Jogger ist etwas umständlich, sind "Gurtverlängerungen" akzeptabel und / oder erlaubt?

Wenn es nicht zu Offensichtlich ist das etwas Umgebaut/Verändert wurde, dann interessiert es den normalen "TÜV-Mann" auch nicht da er es nicht auf seiner "Prüfliste" hat. Es werden nur die gängigen und Relevanten Teile überprüft, jedoch keine Sitzkonsolen. Wenn jedoch die Gurtschlösser geändert sind ist dies schon auffälliger. Bei solchen Verlängerungen wie im Beitrag #1 wäre das dann einfacher da diese beim TÜV-Termin nicht im Fahrzeug sind..... :)
 
@christian2306 ... zum Einen ist mir nicht klar, was ein normaler TÜV-Mann ist, aber darum geht es auch weniger. Vielmehr um ihre Aussage "es interessiert den Prüfer nicht, da er es nicht auf der Prüfliste hat" - seit wann hat ein Prüfer keine Sicherheitsgurte mehr auf der Prüfliste? Seit wann ist nicht mehr zu prüfen ob der Gurt unbeschädigt, nicht verdreht, das automatische Aufrollen sowohl die Sperrfunktion beim abrupten Bremsen verriegelt. Ebenso gehört ein sicheres Verriegeln sowie das Rückspringen der meist roten Entriegelungstaste zum Prüfumfang. Ob der Prüfer, diese Schritte ausführt, ist eine andere Sache, aber definitiv Umfang einer HU egal ob für den normalen oder unnormalen TÜV-Prüfer.
 
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