Der Hammer - Dacia Düster2

Larsi123

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Dacia Düster 2
Hallo Dacianer,

Kurzes Statement vorweg:
Ich bin nicht der Typ, der sich von Meinungen bzgl. Automarken Gedanken macht. Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Preis/Leistung müssen stimmen. Es soll Personen von A nach B bringen mit ein wenig Komfort. Zudem muss es zuverlässig sein.

Aber was mir aktuell mit einen NEUWAGEN von DACIA passiert ist, ist der Hammer!!! Und Düster.
Meiner Meinung nach sollte man sich selbst überzeugen, aber das muss nicht ich kund tun.

Düster 2 bestellt mit Gas und Vollausstatung für ein angemessenen Fahrkomfort.
Nach Fahrzeugübergabe 200km gefahren.
1. Fehler Motor startet nicht Fehlermeldung im Display Lenkrad bewegen + Start drücken. Keine Reaktion. Nach ca. 2 Minuten und etlichen Versuchen, ups der Motor springt an. Hm nicht ungewöhnlich dachte ich zuerst, meist sitzt der Fehler ja vor dem Lenkrad.
Nach 300km 2. Fehler. Während der Fahrt springt der Tempopilot raus Fehlermeldung Tempepilot ohne Funktion und Berganfahr-Assistent ohne Funktion. Häh, Oh man. Aber alles noch gut. Nach einem Halt in und Motorneustart Fehlermeldungen weg und alles in voller Funktion.
Dann der Hammer nach sage und schreibe 400 km - ein Neuwagen wohl gemerkt- er springt nicht an. Selber Fehler wie der erste Fehler. Schön, Termindruck! Nach 30 Minuten probieren - Auto auf zu, Ruckeln am Lenkrad usw. (Handsfree Karte) - kein Starten des Motors.
Erstes Gespräch mit dem Händler. Anruf bei Dacia Assitance. Zufälliges probieren Motor springt an.

Rückruf beim Händler und Terminvereinbarung zum Fehlerauslesen. Dort angekommen funktioniert der Düster wieder tadellos. Fehlermeldungen ausgelesen - irgendwas mit Lenksäule oder so - aber Auto startet. Nach Rücksprache mit dem Händler ersteinmal weiterfahren und beobachten. Er wollte den Düster gerade aus der Werkstatt fahren und siehe da kein Motorstart. Das Fehlerdiagnosegerät kann keinen Fehler finden. Garantie auf ein Ersatzwagen Fehlanzeige. Dacia hat nur Pannhilfe und Abschleppen. Der Anspruch auf einen Ersatzwagen greift laut Dacia Assistance und Kundenservice erst nach der 1. Wartung.??
Ersatzwagen dann über den Händler.
Ich kann nur sagen, was bei Dacia abgeht ist der Hammer. Ein neuer PKW und nach 400 km ohne Funktion. So was habe ich noch nie gehört oder erlebt. Und der Dacia Kundenservice naja....

Deshalb meine Empfehlung, kauft euch keinen Dacia.
Und wer jetzt sagt, bla das kann passieren soll mir bitte einen ähnlichen Fall berichten.
Ja man kann damit leben, wenn der AG regelmäßiges Zuspätkommen akzeptiert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #2
Nein ich meinte nicht die Anzeige. Beim Startversuch keine Reaktion keine Anzeigen nur die Meldung Lenkrad drehen und Start drücken.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich frage mich nur, was erwartet mich noch? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Montagsauto oder ist die ganze Woche Montag?
 
Ärgerlich in der Tat, aber es gleich verallgemeinern ist zwar leicht nur nicht Zielführend. Einfaches Beispiel, meine Eltern (gott hab sie seelig) haben sich in über 30 Jahren Ehe 4 Audi neu gekauft. Ende der 70er einen Audi 100 5E der Wagen war mit sehr vielen Mägeln behaftet, wurde gegen das gleiche Modell gewandelt, wieder sehr viel Ärger. Dann über 10 Jahre Abstand von Audi genommen und dann um 1992 herum wieder einen Audi 100 gekauft, gleiches Maleur wie Jahre davor, bis das Ding einen Getriebeschaden hatte und einen Tag vor Abgabe in der Werkstatt über Nacht geklaut wurde - es tauchte zerlegt, besser nur die Karosse und das defekte Getriebe an der polnischen Grenze wieder auf damals.
Dann wollten sie wieder nichts mehr mit Audi zu tun haben, insbesondere meine Mutter hatte da eine extreme Abneigung entwickelt. Bis 1997 der Audi A6 mit dem rundlichen Heck raus kaum, den hatten dann meine Eltern auch. Naja, das Ding ist 300m vom Händler weg gewesen, da kam die Airbag Warnmeldung das erste Mal, es wurden dann die Gurtschlösser getauscht. Der Wagen nervte ein knappes Jahr mit diversen Fehlern bis er dann auf Druck meiner Mutter mit viel Verlust und dem Versprechen meines Vaters nie wieder einen Audi zu kaufen abgestoßen wurde.

So viel Pech kann man eigentlich gar nicht haben denkt man sich und trotzdem passiert es. Deswegen heißt es trodem noch lange nicht, kauft bloß keinen Audi oder in dem Fall hier, bloß keinen Dacia. Das ist doch kein generelles Qualitätsproblem, trotz allem Ärger sollte man sich in solchen Dingen nicht völlig den Emotionen ausliefern.

Ich kann es nachvollziehen wenn man für sich sagt, ich kaufe nie wieder einen Dacia / Audi / was auch immer. Dann ist es eine persönliche Entscheidung und das ist absolut in Ordnung. Eine Verallgemeinerung ist aber nicht okay und auch nicht zielführend.

Was den Audi betrifft, der Cousin meines Vaters fuhr in der Zeit, seit mitte der 1970er Jahre immer Audi, auch oft Audi 100 und A6, hat aber immer höchst zuverlässige Fahrzeuge gehabt. Die Medaille hat hat immer zwei Seiten.

Außerdem, was bringt es hier sich mordsmäßig aufzuregen? Das führt Dich als Themenersteller nicht wirklich weiter, hilft Dir nicht Dein Problem zu lösen und für den Leser hier bringt es außer etwas Stirnrunzeln und den Gedanken das sich da einer Luft macht oder womöglich ein Troll ist auch nichts.
Da man kaum adäquat etwas zu besteuern, raten oder hilfe leisten kann.

Also mal direkt gefragt, was können wir denn hier für Dich tun, was erwartest Du?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Ich gebe dir Recht, Verallgemeinerung ist keine Lösung und gerade weil ich es selbst nicht leiden kann (sollte am Anfang durchklingen).
Auch bin ich trotzallem noch sehr gefasst. Was will ich erreichen?
1. Ich möchte nicht das es weiteren so geht.
2. Manchmal hilft es auch sich abzuregen, wenn man sich darüber aufregt.
3. Ich werde hier natürlich auch die
Lösung des Vorgangs präsentieren.
4. Aussage vom Kundenservice. Ich hätte den Vertrag bzgl. Ersatzfahrzeug genauer lesen müssen und für den Preis müssen auch Abstriche gemacht werden.
Und genau so eine Aussage zeugt von sehr viel Ignoranz. Auch wenn ich ein günstiges Produkt kaufe, habe ich Anspruch auf volle Funktion. Es soll zeigen mit was für einer Philosophie Dacia anscheinend arbeitet. Für den Preis gibt es keinen Kundenservice?? bzw. den darf ich hier nicht erwarten??
5. Ich erwarte hoffe auf eine Diskussion und will so auf Dinge aufmerksam machen die nicht in Ordnung sind. Bsp. wenn der Elektriker ein Einfamilienhaus installiert und im ganzem Haus das Licht nicht funktioniert muss das genauso korrigiert werden wie ein nicht funktionierendes Auto, welches um einiges teurer ist als die Elektroinstallation in einem Einfamilienhaus, auch wenn ich das günstigste Angebot ausgewählt habe.

Das Problem der Sachmangelhaftung ist mir dies bzgl. auch bekannt. Hier habe ich den Händler ( Verkäufer) als Ansprechpartner und nicht den Hersteller, welcher ein nicht - voll - funktionierendes Produkt in den Handel bringt.
 
Das würde ich machen:
Setze dich mit dem Autohaus in Verbindung wo dein Fahrzeug jetzt steht (ich entnehme deinem Post, dass das dein Händler ist wo du gekauft hast, das ist wichtig) und weise ihn darauf hin, dass dies ein Gewährleistungsfall ist, kein Garantiefall, denn der Mangel hat ganz offensichtlich sofort bei Auslieferung bestanden, das Gegenteil müsste er dir beweisen und das kann er nicht. Damit steht dir Ersatz für sämtliche dir entstehenden Kosten inkl. Ersatzfahrzeug und auch der Fahrt zur Werkstatt zu!
Wenn du das Fahrzeug zurück hast und der Mangel weiter besteht (ich hoffe nicht, sondern dass die das hinkriegen) setzt du ihm direkt eine Frist zur endgültigen Beseitigung, ansonsten Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Nebenbei, solch einen Mist habe ich selbst mit einem fabrikneuen Hyundai durch, ich bin damals mit sich selbst deaktivierendem Motor bei Autbahngeschwindigkeiten mehrfach liegen geblieben, das macht richtig Spaß, das gibt es also auch bei anderen Herstellern.

Edit: Und die gleiche hundsmiserable Haltung gegenüber dem Kunden, habe ich dort ebenfalls erlebt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Danke für den Hinweis. Aber in erster Instanz muss ich dem Händler die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben. Ansprüche bzgl. Ersatzleistungen sind da schwierig einzufordern. So schreibt der ADAC: „
Hat der Verkäufer die Mangelhaftigkeit zu vertreten, so können Sie neben Nachbesserung, Minderung des Kauf- preises und Rücktritt vom Kaufvertrag auch Schadenersatz verlangen. Das wären z. B. Kosten für einen Mietwagen. Da das Verschulden des Verkäufers aber häufig problematisch ist, sollten Sie sich erst juristisch beraten lassen bevor Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten, um nicht hinterher auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Außerdem wird die Haftung des Verkäufers auch noch durch die NWVB beschränkt.
Während der Nachbesserungsarbeiten haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Mietwagen. Viele Händler überlassen Ihnen diesen aber auf Kulanzbasis oder aber Sie können einen Anspruch aus einer eventuell bestehen- den Mobilitätsgarantie herleiten. Lesen Sie sich hierfür die Garantiebedingungen genau durch!
Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt zwei Jahre und kann bei einem Neuwagenkauf, wenn auf Käuferseite ein privater Verbraucher steht, nicht verkürzt werden. Die NWVB sehen vor, dass die Verjährung nur ein Jahr beträgt, wenn der Käufer ein Unternehmer ist“ ( vgl. https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/neuwagenkauf.pdf).
Es wird auf jeden Fall Zeit kosten, aber die werde ich wohl investieren. Danke nochmal!!
 
Es ist schon ärgerlich und ja es kann dir leider bei jedem Hersteller passieren, aber das Verhalten vom Hersteller und wie man sich um den Kunden kümmert ist bei Dacia nicht wirklich gut, das musste ich leider auch schon feststellen und ich bekomme meinen erst Morgen und ich kann nur hoffen das keine Probleme mit dem Wagen auftreten, da ich schon jetzt weiß das mir nicht wirklich zufriedenstellen geholfen wird.

Einer meiner Gründe einen Dacia zu kaufen waren die schlechten Erfahrungen in den letzten Jahren mit sogenannten Deutschen Premiummarken die nicht wirklich auf Kunden reagieren.

Aber scheinbar ist es bei vielen Hersteller so aus den Augen aus dem Sinn.
 
Gut, ein Beispiel haette ich, war aber kein Neuwagen.
E-Klasse Diesel, 3 Jahre alt 120tkm, Geschaeftstermin morgens. keine 2 Kilometer an der Ampel startet er nicht mehr. Im Berufsverkehr kommt Freude auf. Wie sich spaeter rausstellte war der Anlasser defekt, da ausser Garantie Kosten >800 Euro. Geht aber noch weiter. Vom Haendler dann einen Ersatzwagen bekommen, A-Klasse, nach knapp 10km geht der Motor ins Notprogramm. Die weitere Fahrt war gemuetlich...
Also in Zukunft keine Mercedes mehr kaufen!!!???:D
 
Hat
Das würde ich machen:
Setze dich mit dem Autohaus in Verbindung wo dein Fahrzeug jetzt steht (ich entnehme deinem Post, dass das dein Händler ist wo du gekauft hast, das ist wichtig) und weise ihn darauf hin, dass dies ein Gewährleistungsfall ist, kein Garantiefall, denn der Mangel hat ganz offensichtlich sofort bei Auslieferung bestanden, das Gegenteil müsste er dir beweisen und das kann er nicht. Damit steht dir Ersatz für sämtliche dir entstehenden Kosten inkl. Ersatzfahrzeug und auch der Fahrt zur Werkstatt zu!
Wenn du das Fahrzeug zurück hast und der Mangel weiter besteht (ich hoffe nicht, sondern dass die das hinkriegen) setzt du ihm direkt eine Frist zur endgültigen Beseitigung, ansonsten Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Nebenbei, solch einen Mist habe ich selbst mit einem fabrikneuen Hyundai durch, ich bin damals mit sich selbst deaktivierendem Motor bei Autbahngeschwindigkeiten mehrfach liegen geblieben, das macht richtig Spaß, das gibt es also auch bei anderen Herstellern.

Edit: Und die gleiche hundsmiserable Haltung gegenüber dem Kunden, habe ich dort ebenfalls erlebt.
Danke für die Erörterung!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zu dem Mercedes Beispiel, ja ich persönlich würde davon Abstand nehmen nach einer persönlichen solchen Erfahrung.
Anscheind haben es einige noch nicht verstanden. Ich möchte damit auf Dinge aufmerksam machen die so nicht i.O. sind und im Allgemeinen für soclhe Fälle sensibilieren. Allein schon durch die Erörterung der Rechtslage ist, so denke ich, vielen geholfen. Mit welchem Recht reagieren Hersteller und Händler so.
Dann wäre ich wieder beim Haus (ich weiß, der Rechtsrahmen ist ein anderer). Wenn der Handwerker 2mal schlecht liefert nehme ich diesen wieder? Ich glaube nicht. Es geht hier um eine Ware und eine Dienstleistung und da ich nicht täglich bei allen Herstellern Pkws kaufe kann ich diese Erfahrung nich schildern. Nur die Erfahrtung, welche ich selbst erlebt habe. Da ich schon gefragt wurde warum ich hier schreibe. Allein der Verlauf der Einträge spricht für sich und zeigt doch letztenendes auf, wie man sich wehren kann und was möglich ist ohne sofortiger Hinzunahme eines Rechtsbeistandes.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und das ein Neuwagen nach 400 km nicht mehr funktioniert ist schon der Hammer. Und für mich steht fest das war mein erster und letzter Dacia. Darüber lachen kann ich im Moment leider nicht :-( und ja ich hätte das genauso über Mercedes gesagt, wobei 120 Tkm schon was anderes sind als 400km.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat

Danke für die Erörterung!
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Zu dem Mercedes Beispiel, ja ich persönlich würde davon Abstand nehmen nach einer persönlichen solchen Erfahrung.
Anscheind haben es einige noch nicht verstanden. Ich möchte damit auf Dinge aufmerksam machen die so nicht i.O. sind und im Allgemeinen für soclhe Fälle sensibilieren. Allein schon durch die Erörterung der Rechtslage ist, so denke ich, vielen geholfen. Mit welchem Recht reagieren Hersteller und Händler so.
Dann wäre ich wieder beim Haus (ich weiß, der Rechtsrahmen ist ein anderer). Wenn der Handwerker 2mal schlecht liefert nehme ich diesen wieder? Ich glaube nicht. Es geht hier um eine Ware und eine Dienstleistung und da ich nicht täglich bei allen Herstellern Pkws kaufe kann ich diese Erfahrung nich schildern. Nur die Erfahrtung, welche ich selbst erlebt habe. Da ich schon gefragt wurde warum ich hier schreibe. Allein der Verlauf der Einträge spricht für sich und zeigt doch letztenendes auf, wie man sich wehren kann und was möglich ist ohne sofortiger Hinzunahme eines Rechtsbeistandes.
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Und das ein Neuwagen nach 400 km nicht mehr funktioniert ist schon der Hammer. Und für mich steht fest das war mein erster und letzter Dacia. Darüber lachen kann ich im Moment leider nicht :-( und ja ich hätte das genauso über Mercedes gesagt, wobei 120 Tkm schon was anderes sind als 400km.
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Ja so sehe ich das auch, mir geht es nicht darum ein Auto oder ein Modell schlecht zu reden, es gibt immer wieder Montagsautos oder Probleme mit einem Wagen. Mir ist es aber wichtig wie ein Händler oder auch Hersteller mit nicht von mir verursachten Mängel umgeht und sich verhält.
Das scheint aber bei Lumpix nicht so ganz angekommen zu sein.
 
...
Und das ein Neuwagen nach 400 km nicht mehr funktioniert ist schon der Hammer. Und für mich steht fest das war mein erster und letzter Dacia. Darüber lachen kann ich im Moment leider nicht :-( und ja ich hätte das genauso über Mercedes gesagt, wobei 120 Tkm schon was anderes sind als 400km.
Das ist egal wie alt der ist und von welchem Hersteller. Was daran "der Hammer" sein soll versteh ich nun nicht. Ist Tagesgeschäft für mich ...aber nicht bei Dacia. Das passiert bei JEDEM Hersteller und diesmal hat´s eben leider Dich getroffen mit einem Dacia. Für Deinen Fehler reicht schon ein Kabel welches nicht richtig befestigt ist und die Karre bleibt stehen. Deswegen eine Marke nicht mehr zu kaufen kann man natürlich machen, ist aber in meinen Augen Quatsch denn andere Hersteller können es auch nicht besser. Das sind Massenprodukte bei denen z.B. für einen simplen Chip in einem der vielen Steuergeräte um ein 1000stel Cent gefeilscht wird im Einkauf! Da wird gespart an ein paar Kilobyte Arbeitsspeicher (ja KByte, nicht Mega oder Gigabyte!). Die kommen übrigens alle aus Übersee, egal welcher Autohersteller. Deswegen passiert Dir das auch genauso in einem VW, BMW, Opel, Ford, Mercedes, Huyundai, Kia, Renault, Suzuki (ach ne, der schaftts ja nicht mal aus der Produktionshalle raus - [scherz]), Peugeot, Seat,..., ..., ...
Ich geb Dir gerne Recht, daß die Kundenbetreuung bei einem Dacia in der Regel "spartanischer" ist als bei anderen Herstellern. Und das liegt am günstigeren Preis. Denn andere Hersteller/Händler verkaufen ihre Kübel eben teurer und haben so mehr Marge über für Kundenpopo pudern und Köpfchen steicheln. Irgendwo muss sich das wiederspiegeln.

Btw.: Ich habe in den letzten Jahren nun 3 Neuwagen Dacias gehabt, aber noch nicht einmal ein gravierendes Problem. Der Sandero hatte ein Problem in der Turboansteuerung/Kennlinie. Gab´s ein Softwareupdate für´Motorsteuergerät, erledigt. Der Duster hatte das allseits bekannte Bordcomputer hängt Problem, Softwareupdate, erledigt. Solche Dinge sind heutzutage (leider) normal bei jedem Hersteller, Dacia ist da eher noch die Ausnahme weil in vielen Bereichen auf (alt)bewährtes aus dem Renaultregal gegriffen wird. Der neue Duster hat jetzt ein paar eigen entwickelte Systeme, die es so bei keinem Renault gibt, deswegen ist auch da eher mal der Fehlerteufel drin als bei den anderen Dacias.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Larsi123 ich hatte es schon richtig verstanden und so eine Erfahrung wie deine ist auch praegend, dennoch kann nicht alles ueber einen Kamm geschert werden. Selbiges haette dir auch bei einem anderen Hersteller passieren koennen.
Gib Dacia einfach eine Chance...
 
Im ersten Halbjahr kann sich der Händler gerne mit Dacia auseinander setzen, aber Dein Ansprechpartner ist der Händler! Die versuchen natürlich dem Kunden zu vermitteln, dass Dacia Reparaturen "genehmigen" muss, was totaler Blödsinn ist. Die ersten 6 Monate ist jeder Fehler ein Gewährleistungsfall und ein Problem des Autohauses.
 
Wenn du das Fahrzeug zurück hast und der Mangel weiter besteht (ich hoffe nicht, sondern dass die das hinkriegen) setzt du ihm direkt eine Frist zur endgültigen Beseitigung
Wieso gibst Du dem Verkäufer die Möglichkeit, zwei Mal nachzubessern? Wenn das Fahrzeug einen Sachmangel hat, würde ich dem Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung sofort eine angemessene Frist (in den meisten Fällen wohl 14 Tage) setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist (der Sachmangel ist nicht beseitigt worden) kann der Käufer (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe unten) unmittelbar vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

ansonsten Rückabwicklung des Kaufvertrags
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag setzt voraus, dass die Pflichtverletzung des Verkäufers nicht unerheblich ist. Dazu das Urteil des BGH vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 94/13:

"Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls. Bei einem behebbaren Mangel ist im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises übersteigt."

So schreibt der ADAC
Die pdf-Datei des ADAC ist nicht empfehlenswert. Viele Dinge werden rechtlich falsch dargestellt. Zum Beispiel im Hinblick auf die gesetzliche Sachmängelhaftung (Seite 17):

Falsch: "Stellen Sie einen Fehler an Ihrem Auto fest, so wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Verkäufer oder an eine andere Vertragswerkstatt und bitten um Abhilfe."

Richtig: Ausschließlich an den Verkäufer wenden. Denn nur der Verkäufer ist aufgrund des Kaufvertrages verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sachmängeln zu verschaffen, § 433 Abs. 1 S. 2 BGB.

Falsch: "Wird der Mangel durch die erste Reparatur nicht behoben, so müssen Sie dem Verkäufer noch einmal Gelegenheit geben, das Fahrzeug zu reparieren."

Richtig: Entscheidend ist, ob man dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Ist eine angemessene Frist gesetzt und der Sachmangel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt worden, so kann der Käufer unmittelbar vom Kaufvertrag zurücktreten *§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB*, den Kaufpreis mindern *§§ 437 Nr. 2, 441 BGB* oder Schadensersatz statt der Leistung *437 Nr. 3, 440, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. 281/283bzw. 311a Abs. 2 BGB* verlangen.

Der § 440 S. 2 BGB wird in diesem Zusammenhang regelmäßig falsch verstanden. Daraus ergibt sich nicht, dass der Verkäufer zwei Versuche zur Nacherfüllung hat. Denn § 440 BGB enthält lediglich Tatbestände im Hinblick auf die Entbehrlichkeit der Fristsetzung. Diese Regelung ist also nur relevant, wenn noch keine Frist gesetzt wurde. Hat man dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, ist § 440 S. 2 BGB nicht anwendbar.
 
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