Wäre es nicht am klügsten, die sekundären Rechtsbehelfe (Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz) so früh wie möglich zu sichern?
Dein Vorgehen bei einem Sachmangel am Fahrzeug:
1. Aufforderung des Verkäufers zur Beseitigung des Sachmangels
ohne Fristsetzung. -->
primärer Rechtsbehelf.
2. Abholung des Fahrzeuges. Der Sachmangel ist nicht beseitigt worden.
3. Aufforderung des Verkäufers zur Beseitigung des Sachmangels mit angemessener Fristsetzung. --> weiterhin
primärer Rechtsbehelf (sekundäre Rechtsbehelfe sind gesetzlich nicht möglich).
4. Abholung des Fahrzeuges. Der Mangel ist wieder nicht beseitigt worden. -->
sekündäre Rechtsbehelfe möglich.
In Deinem Falle musst Du dem Verkäufer
zwei Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Du hast keine andere Wahl.
Mein Vorgehen bei einem Sachmangel am Fahrzeug:
1. Aufforderung des Verkäufers zur Beseitigung des Sachmangels
mit angemessener Fristsetzung -->
primärer Rechtsbehelf.
2. Abholung des Fahrzeuges. Der Sachmangel ist nicht beseitigt worden. -->
sekundäre Rechtsbehelfe möglich.
3. freie Wahl zwischen der Beseitigung des Sachmangels durch Verkäufer (primärer Rechtsbehelf) und Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz (sekundäre Rechtsbehelfe).
In meinem Falle muss ich dem Verkäufer nur
ein Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Ich kann ihm auch ein weiteres Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Ich kann aber auch vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Denn ich persönlich hätte ein Interesse daran ein funktionierendes Fahrzeug zu haben auch, wenn ich den Ärger habe, dass ein zweites Mal nachgebessert wird
Nur weil ein zweites Mal nachgebessert wurde, bedeutet das nicht, dass das Fahrzeug dann auch funktioniert.
als die Lieferzeit für ein neues Fahrzeug (auch andere Marken haben deutliche Lieferzeiten für Wunschfahrzeuge, wenn ich die Marke wechsele) in Kauf zu nehmen.
Du musst nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Du kannst auch den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.