Die Rache des Falschparkers

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Jedes bebaute Grundstück hat eine Zufahrt zu bekommen. Wird mehr als eine Zufahrt benötigt, liegt die Entscheidung (oft) bei der Kommune/Stadt, die nach Ihrer Satzung entscheiden wird.
Das ändert nichts an der notwendigen Genehmigung.
 
Schade, dass hier immer wieder einige nicht lesen möchten.
Schön Kryptisch.
Für eine Grundstückszufahrt sind bauliche Veränderungen am Gehsteig notwendig. Für bauliche Veränderungen auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung erforderlich.
Du hast weiter oben behauptet das wäre nicht notwendig.
Was denn nun?
 
Kommt ja auch darauf an wo man wohnt.

In unserer Straße gibt es keinen Gehsteig, nur eine Einfassung und die ist überal "abgesenkt", die Einfahrten unterscheiden sich also baulich nicht von der restlichen Straße.

Es gibt auch kein Parkplatzproblem und praktisch keine Laternenparker, wenn du da deine Parkfläche auf deinen Grundstück vergrößerst kräht kein Hahn danach.

In einer Straße in der es schwer ist einen Parkplatz zu finden mag das anders aussehen.
 
Bei uns kräht kein Hahn danach ob ich vor meiner Haustüre auf dem Gehsteig parke, das Grundstück gehört eh zum Haus.
Das mag nicht überall so sein.
 
Du musst mal Deine Brille putzen :angry:

Es ging um die Aussage, dass man auf einem befestigten Platz auf seinem Grundstück nicht Parken dürfte! Und das ich in Sachsen (und einigen anderen Bundesländern) Genehmigungsfrei einen Stellplatz oder eine Garage auf meinem Grundstück bauen darf.
Wenn ich mal eingreifen darf: das hast du davon gemacht.
Die ursprüngliche Fragestellung war, ob ein Grundstückbesitzer ein Grundstückteil, das direkt an der Straße liegt und ein Grünstreifen war, jetzt einfach so provisorisch zu einem Parkplatz umbauen kann und in Folge anderen Verkehrsteilnehmern verbieten kann, genau vor diesem neu geschaffenen Parkplatz zu parken, weil besagter Grundstückbesitzer eben der Meinung ist, er habe da ein Recht zu.

Die allgemein getätigte Aussage der meisten dazu war, er dürfe das nicht, sondern muss sich das genehmigen lassen, egal ob das sein Grund ist oder nicht. Eben weil das Geschehen im öffentlichen Verkehrsraum davon betroffen ist. Stichwort Bordsteinabsenkung etc.
Ist doch nicht so kompliziert, oder ?
 
... zumal die Straßenverkehrsbehörde bestimmt befugt ist, zu bestimmen, an welcher Stelle eines Grundstücks eine Zufahrt sein darf.
 
Das ergibt sich aus welcher Gesetzeslage?

Bei uns in Sachsen sind diese Parkflächen & Garagen teils nicht einmal genehmigungspflichtig, diese kann jeder Anlegen.
Nu laß mal deine Rechte in Sachsen sein wie sie wollen. Die Diskussion über einen nachträglich eingerichteten Parkplatz begann mit Beitrag #20. Da würde vom Nachbarn geschrieben, der ein Stück seines Vorgartens zum Parkplatz umgemodelt hat und jetzt meint, man dürfe auf der Straße davor jetzt nicht mehr parken. Mein Rechtsempfinden trifft das nicht.
Drehen wir den Spieß doch mal um und ich frage dich, auf welcher Gesetzlichen Grundlage ein solches Handeln in Ordnung wäre?
 
Du möchtest selbst jetzt nicht verstehen, das es 2 verschiedene Rechte sind. Das ist arg traurig, denn das ist in allen 16 Bundesländern so geregelt
Eigentlich habe ich das schon sehr gut, deshalb meine Bitte deine Sachsen da zu lassen wo sie sind. Übrigens, sind es jetzt zwei Rechte, oder ist das in allen 16 Bundesländern so?
Und weiterhin habe ich bereits dazu gepostet, dass es nicht unbedingt eine Absenkung des Bordsteines bedarf, um damit das Parkverbot zu aktivieren.
Schön und gut, aber für den eigentlich diskutierten Fall ohne Belang. Denn, und jetzt bitte ich dich einfach noch mal selber den Beitrag #20 zu lesen - so wie du es hier ständig anderen anrätst - und du wirst lesen

Als Parkplatz könne man das bei ihm nicht erkennen, da der Bordstein an der Stelle auch nicht abgesenkt sei.
Das sei ihm zu teuer, weil es sein Gärtner nicht machen dürfte, das müsse ein Straßenbauer machen.
Ich lese daraus, er hat gar nichts angefragt, und hat da auch nichts genehmigen lassen, egal ob in Sachsen oder sonstwas.

Und ich frage dich noch einmal, ob es normal und in rechtlich in Ordnung ist, einfach mal einen weiteren Parkplatz (ich unterstelle mal, der Nachbar aus #20 hat bereits eine Auffahrt und Parkplatz) zu bauen und zu erwarten, dass jetzt alle anderen VT diesen respektieren und auf einer Straße, auf der kein Halteverbot ausgeschildert ist, vor diesem Provisorium nicht zu parken. Da kann ja jeder kommen.
Apropos kommen, ich komme aus Bremen, und da kannst du nicht mal auf deinem eigenen Grundstück eine Fahrzeugüberdachung bauen, ohne die maximal bebaubare Fläche zu beachten.
Ich denke mal, das ist in allen Bundesländern so. Wenn ich eine Parkfläche auf meinem Grundstück einrichten will, die ich von einer öffentlichen Fläche aus erreichen muss, dann steckt da ein Genehmigungsverfahren hinter. Ich lebe lange genug in Deutschland um mir da sicher sein zu können. Und das ist auch logisch, den es wird öffentlicher Raum eingeschränkt. Diese Kompetenz hat wohl kaum ein Grundstückseigentümer. Der darf gerne den Antrag stellen, aber nicht in einer Nacht und Nebel-Aktion selber Fakten schaffen. Und das, lieber wf war die einziege Fragestellung seit drei Seiten.
 
Wahnsinn, Wahnsinn, wie hier aneinander vorbeigeredet wird.

Ich mache es mal auf die Ratio:
Mein Garten endet an einer Einbahnstraße, in der auf meiner Gartenseite geparkt werden darf. Zwischen Grundstücksgrenze und Straße ist ein Gehweg.
Nun könnte ich auf die Idee kommen, an meiner Gartengrenze einen befestigten Stellplatz für meinen Zweitwagen zu bauen. Um eine Genehmigung habe ich nicht ersucht (Privatgrund). Ebensowenig habe ich nicht um einen Genehmigung der Zufahrt von der Straße aus gesucht) Um diesen von der Straße aus zu erreichen, dürfte dort kein Fahrzeug parken und ich müsste über den Bordstein auf meinen Stellplatz fahren.
Dummerweise stehen da fast immer (erlaubterweise) parkende Autos.
Welches Gesetz oder welche Verordnung würde diesen Autos das Parken vor meinen Stellplatz verbieten, nur weil ich einen Stellplatz gebaut habe und diesen von der Straße ungehindert erreichen will?
Die Antwort:
Ein Verbot des Parkens vor der (für mich) notwendigen Zufahrt ist nur wegen des gebauten Stellplatzes rechtlich nicht möglich.
 
Wenn die Gemeinde/Stadt Dir dieses Recht einräumt und Du eine beantragte Zufahrt bekommst, darf davor niemand mehr Parken, außer Du selbst, wenn dafür nicht der Bordstein abgesenkt wird.
Jetzt muss ich dir vorwerfen, dass du nicht richtig liest. Ich schrob doch:
ebensowenig habe ich nicht um einen Genehmigung der Zufahrt von der Straße aus gesucht)
Gesucht = nachgesucht (zu schnell geschrieben)
 
Leute, bitte, kommt doch mal wieder runter!
Ein Wort ergibt das Andere und man meint, es fehlt nur noch ein Funken und das Pulverfass hier explodiert! Das muss doch nicht sein, oder?
 
Ihr müsst einfach davon ausgehen, das wf immer Recht hat. dann habt Ihr euere Ruhe.
So einfach kann es sein.
 
Nein Tom, ich zumindest meinte das nicht so!
Mein Anliegen zielt ja nicht auf eine bestimmte Person. Es ist hier vielmehr eine hitzige Diskussion zwischen allen Seiten entstanden und da fällt dann in der Hitze des Gefechts schnell ein Wort, das ein Anderer falsch auffassen kann. Durch diese unbeabsichtigten Missverständnisse steigert man sich dann in etwas rein und schon hat man den Salat. Das können wir alle doch besser:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ein Danke für das Thema, denn das Thema betrifft uns leider sehr oft. Rache lehne ich aber strikt ab.
Seltsam das sich in unserer Straße alle an einem gewissen Parkabstand halten, nur die türk. Familien die um die Ecke wohnen selten einen gewissen Abstand einhalten. Ich meine das keinesfalls Rassistisch, aber es ist leider so.
Da deren Fuhrpark aber so undurchsichtig ist hilft auch das Leuten nicht, denn die wechseln ihre PKW auch unter den Familien.
Also Foto knipsen und immer ein schönes höfliches Danke am Scheibenwischer hinterlassen.
Das letzte mal war das vor ca 7 Wochen. Mein Schatz kam nur mit meiner Hilfe aus der Lücke. Hintermann (türk) mit dem geringen Abstand fotografiert, wobei ich den Winkel ohne Nummernschild wählte. Dazu den Text. Vielen Dank für das zuparken unseres Dusters. Bitte klingeln sie, dann öffne ich beim nächsten mal noch meinen Kofferraum. 1 Woche später läutete es dann auch und die typische laute türk. Art rasselte verbal auf mich nieder.
Die junge Frau drohte mit Anzeige weil ich ihren Scheibenwischer angefasst und wiederrechtlich ihr Auto fotografierte. Es verstöße gegen das Persönlichkeitsrechtes ihres Autos. :rotate::whistle: Und ich wäre nur zu blöde um Auto zu fahren, denn sie ist eine sehr gute Fahrerin.
Lustig nur das sie trotz Einparkhilfe rückwärts 2 - 3 mal aus dem Auto steigt. :clap:

Fotografieren wäre auch eine gute Idee. Wenn eine Aufsicht vor Ort ist, bescheid sagen, dass da Einer falsch steht.
Wenn du es oben gelesen hast, fotografiere ich, nur laufen bei uns keine vom Ordnungsamt herum, und zur Polizei brauchst auch nicht gehen, wobei ich letztere deswegen nicht rufen würde.
 
Wenn du es oben gelesen hast, fotografiere ich, nur laufen bei uns keine vom Ordnungsamt herum, und zur Polizei brauchst auch nicht gehen, wobei ich letztere deswegen nicht rufen würde.
Ich denke, Du hast mich missverstanden.
Mit "Aufsicht" meinte ich eine Parkaufsicht. Früher gab es das in jedem Parkhaus, heutzutage eher selten.
Da Parkhäuser in der Regel privat betrieben werden ist das natürlich erst dann Sache der Polizei, wenn tatsächlich ein Schäden am Fahrzeug verursacht wird. Deshalb auch das Foto als Beweis.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.875
Beiträge
1.057.218
Mitglieder
73.545
Neuestes Mitglied
Jeannette
Zurück