Hallo und danke für die Hilfeversuche, so ganz weit komme ich damit noch nicht. Sorry für die widersprüchlichen Angaben, es geht um 205/60 R16, nicht R15. Die Reifen wurden auf die von Werk aus montierten Original 16" Stepway-Felgen montiert.
Wie das in Luxemburg mit dem geregelt ist, was bei uns Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ist weiß ich nicht. Der Eigentümer hat blöderweise das CoC Dokument zuhause liegen gehabt, als ich da war und die Kiste Probe gefahren bin. Sonst hätte ich das mit den Reifen gleich auf der Probefahrt prüfen lassen, bei der ich (mit Erlaubnis des Eigentümers) über die Grenze nach D zur DEKRA bin, damit die mal in den Motor und unters Auto nach Auffälligkeiten gucken.
Mir wurde gesagt, die Reifen hätten in Luxemburg nicht abgenommen werden müssen. Ob das stimmt oder nicht ist jetzt erstmal Schnuppe, denn daraus kann man offenbar schließen, dass sie nicht abgenommen und mithin nicht von deren TÜV-Äquivalent in die Papiere eingetragen wurden. Wenn ich das recht verstehe (von Corax verlinkter Beitrag), sind die Reifen von Werk aus zumindest mal nicht eingetragen. Dass er da noch eine Abnahme machen lässt, glaube ich im Hinblick auf eine potenziell nötige Tachoanpassung und die dann unterschiedlichen Sommerreifen nicht, zumal er ihn heute abmelden wollte und wir vereinbart haben, dass ich Montag die Papiere abhole und bezahle. Auf eine Summe hatten wir uns geeinigt, aber ich habe noch nichts unterschrieben.
Was ist denn eine angemessene Kaufpreisminderung, wenn ich statt wie vereinbart die 205/60/16 Winterreifen (waren Continental, Modell weiß ich nicht, aber wohl Renault-Standard) auf Alufelge + original Stepway-Reifen auf Stahlfelge nun nur die Originalreifen (ich glaube 195/55/16) auf Alufelge bekomme?