EG-Übereinstimmungserklärung/COC

cfcfan

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Lodgy 1.2 TCe 115
Baujahr
2017
Hallo liebe Dacianer,

nachdem ich mich nun knapp 2 Wochen hier im Forum zum Thema Felgen/Reifen belesen habe, bin ich leider verwirrter als vorher.
Kurz zum Hintergrund. Ich möchte meinem Lodgy Celebration Stepway, weiß, BJ 01/17, EZ 07/17 ein paar schöne, schwarze 17 Zoll Felgen gönnen. Nach Recherchen bin ich jetzt in sofern schlauer, dass ich neben ABE bzw. Gutachten, je nach Auflage noch zur TÜV-Abnahme bzw. zum Eintragen in die Zulassungspapiere auf die Zulassungsstelle muss.
Nun zur Problematik: In fast allen Gutachten, welche man zur jeweiligen Felge (nach Eingabe der Schlüsselnummer) im Netz findet, ist der Lodgy zwar aufgeführt, allerdings mit der E-Nummer des Vorfacelifts. Die Gutachten selbst sind auch meist nicht jünger als aus 2014. Demzufolge passt streng genommen keine Felge auf meinen Facelift - Lodgy oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?
In dem Zusammenhang sind mir auch die Auflagen im Allgemeinen ins Auge gefallen. Ich finde keine Felge, wo bei den Reifenauflagen nicht Veränderungen am Radkasten gefordert werden. Sehe etwa nur ich dort genügend Platz für 17 Zoll (auf 16 Zoll sieht er m.M. nach etwas verloren aus) oder geht euch das auch so?
Die Krönung ist aber die Auflage KOV ("Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten)."). Die steht hinter den üblichen Auflagen (A01.. usw.) und würde ja bedeuten, dass für die Stepway Variante die anderen Auflagen nicht zählen. Dabei ist ja im Radkasten selbst nicht mehr Platz, es ist doch mehr ein optisches Gimmick?!

Ich hoffe, ihr könnt meine Bedenken einigermaßen teilen oder entkräften, je nachdem. Noch besser wäre natürlich jemand, der auf dem Facelift Modell schon 17 Zoll Felgen fährt und seine Erfahrungen schildern kann.

Danke für eure Hilfe!
cfcfan
 
Hatte auch Probleme mit der Eintragung meiner 205er Reifengröße da noch keine Daten in der Dekra Datenbank vorhanden waren, für die und den TÜV ist der Facelift ein neues Modell. Auch findet man bei Onlinefelgen und Stoßdämpferhändlern unser Auto nicht in der Datenbank.
Mein Code im Schein(Schlüsselnummer) lautet:
8212 ACX 00210 X

Stepway Celebration Facelift 7Sitzer TCe115 BJ03/17 EZ08/17
 
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  • #3
Hatte auch Probleme mit der Eintragung meiner 205er Reifengröße da noch keine Daten in der Dekra Datenbank vorhanden waren, für die und den TÜV ist der Facelift ein neues Modell. Auch findet man bei Onlinefelgen und Stoßdämpferhändlern unser Auto nicht in der Datenbank.
Mein Code im Schein(Schlüsselnummer) lautet:
8212 ACX 00210 X

Stepway Celebration Facelift 7Sitzer TCe115 BJ03/17 EZ08/17

Ja @lodgymuc, ich habe mich schon gewundert, dass ich der einzige bin, dem das hier auffällt! Sämtliche verfügbaren Anbauten/Teile usw. im Netz sind für aß Vorgängermodell. Bei Windabweisern ist das halb so wild aber sobald man etwas eintragen lassen muss, sieht es schlecht aus. Vermutlich müssen wir - wie damals die ersten Lodgy Besitzer - die Vorreiter spielen. Was ist denn bei dir und deinen Reifen konkret bemängelt worden bzw. wie schaut das Ergebnis aus?

Grüße, cfcfan
 
ich musste nicht zur Tachoprüfung, weil ich das VergleichsGutachten vom ProLodgy hatte. Der TÜV Prüfer hat mich auch drauf angesprochen ob ich sowas dabei habe. Ohne dem Gutachten hätte ich auch zur Tachoprüfung gemusst. Ach, unserer ist auch das Facelift Modell.
 
Der eine Prüfer hat wohl das Augenmaß zu sagen es war nur ein Facelift, die Motoren und Getriebe Daten sind identisch. D.h. kann er das Vergleichsgutachten als Referenz nehmen auch wenn der Typ jetzt anders ist.
Der andere sagt halt da steht nen andere Typ drin, ist nen anderes Fahrzeug bis es ihm jemand nachweist das es nicht so ist. Bürokrat ;)

Das Problem betrifft jetzt aber alle Hersteller von Felgen, Federn etc die ein Gutachten haben für den VFL Lodgy. Die müssen jetzt eine Änderung vom Gutachten beantragen das es auch für die neuen FL Modelle gilt. Das wird wohl ne Weile dauern und manche werden es wohl nicht machen wenn der Absatz nicht groß genug ist. Denn Technisch hat sich ja am Fahrwerk nichts geändert.
Anbauteile wie Frontspoiler muss man jetzt anpassen weil er ja die Dokker-Front bekommen hat.
 
Ich weiß nicht ob er das so per Augenmaß beurteilt hat.
In deinem Vergleichsgutachten steht ja drin, das die Betriebserlaubnis für die Nummer der EG Typgenehmigung e2*2001/116*0314*.. (in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 unter Punkt K zu finden) erlaubt und geprüft sei. Diese Nummer steht im Gutachten und bei mir im Brief.
Wie gesagt, mehr wollte er gar nicht. Nun kommt ein Satz den ich hier im Forum gefunden habe. Jetzt kommt Recht vor Willkür.
 
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