Die rechtliche Lage ist da sehr undurchsichtig, wenn man einen Top Anwallt hat ( den wir uns nicht leisten können ) wird der vor Gericht durchbekommen, das man ja Filmmaterial bearbeiten/ manipulieren kann und damit wird es nicht gülltig sein.
Wenn man allerdings direkt vor Ort, nach einem Unfall, die Polizeibeamten und den Unfallgegner bittet sich den Unfall direkt noch mal am Schirm zu betrachten, wird der Gegner wohl einlenken und evtl. auf eine Verhandlung verzichten.?
Auf jeden Fall gibt es noch kein Urteil, das Filmaufnahmen grundsätzlich zu läßt.
Und da man die Daten ja nachbearbeiten kann, ist es auch fraglich, ob das jemals so sein wird.
Wenn man allerdings direkt vor Ort, nach einem Unfall, die Polizeibeamten und den Unfallgegner bittet sich den Unfall direkt noch mal am Schirm zu betrachten, wird der Gegner wohl einlenken und evtl. auf eine Verhandlung verzichten.?
Auf jeden Fall gibt es noch kein Urteil, das Filmaufnahmen grundsätzlich zu läßt.
Und da man die Daten ja nachbearbeiten kann, ist es auch fraglich, ob das jemals so sein wird.