Empfehlung Dashcam

Die rechtliche Lage ist da sehr undurchsichtig, wenn man einen Top Anwallt hat ( den wir uns nicht leisten können ) wird der vor Gericht durchbekommen, das man ja Filmmaterial bearbeiten/ manipulieren kann und damit wird es nicht gülltig sein.
Wenn man allerdings direkt vor Ort, nach einem Unfall, die Polizeibeamten und den Unfallgegner bittet sich den Unfall direkt noch mal am Schirm zu betrachten, wird der Gegner wohl einlenken und evtl. auf eine Verhandlung verzichten.?

Auf jeden Fall gibt es noch kein Urteil, das Filmaufnahmen grundsätzlich zu läßt.
Und da man die Daten ja nachbearbeiten kann, ist es auch fraglich, ob das jemals so sein wird.
 
Und das witzigste ist ja nun das im neuen Duster in der höchsten Ausstattung die Rundumkameras also auch eine Dashcam (Kamera nach vorn) ausgewählt werden kann. Auch in Deutschland. Letztendlich kommt es immer drauf an das man sich daran hält Aufnahmen die Personen oder Kennzeichen enthalten und diese nicht gepixelt sind im Internet nicht veröffentlicht werden dürfen. Was ist eigentlich mit den vielen Urlaubsfotos wo doch viele fremde Menschen drauf sind? Oder den Presseaufnahmen von Innenstädten und Fußgängerzonen? Ich finde...man kanns auch übertreiben. Aber....der Staat darf alles, wegen der Terrorgefahr. Obwohl noch kein Terroranschlag durch Kameras verhindert wurde. :angry:
 
Das verlinkte Urteil und die verhängte Strafe beziehen sich auf die dauerhafte Verwendung der Kamera als Überwachungskamera im öffentlichen Verkehrsraum von einem abgestellten Fahrzeug aus. Ohne Fahrer und nicht während der Fahrt. Das war schon immer verboten.

Ich zitiere mal aus der Urteilsbegründung:
"Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ..."

Direkter Link zum Amtsgericht München:
Das Auto im Fokus - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2017/76.php)

Bitte nicht nur auf Dritt- und Viertquellen verlassen, besonders wenn eine Seite "datenschutzticker" heißt. Die originale Pressemitteilung des Amtsgerichts München (also die Quelle der Quellen) sorgt da schon eher für Klärung als diverse gekürzte und aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen.


Gruß
MadGyver
 
Das permanente anlasslose Filmen

Genau das ist der Punkt und genau deswegen haben Dashcams meist auch einen Standbymodus in dem sie NICHT aufzeichnen, erst über eine Pixelveränderung scharf gemacht werden und bei "Pixelberuhigung" wieder einschlafen.

Sie zeichnet also weder permanent noch anlaßlos auf
 
Und das witzigste ist ja nun das im neuen Duster in der höchsten Ausstattung die Rundumkameras also auch eine Dashcam (Kamera nach vorn) ausgewählt werden kann. Auch in Deutschland.

Dann wird eben eine 'Betriebsanweisung' von der Bayrischen Staatskanzlei erlassen in der vorgeschrieben ist, daß vor überqueren der Bayrischen Staatsgrenze die Kameralinsen durch geeignete Abdeckungen für die Dauer des Aufenthalts im Staatsgebiet zu verschließen sind.
Zuwiderhandlungen haben sofortige Ausweisung und anschließende 3-jährige Einreisesperre zur Folge.
So einfach ist das!

LG Sabbelkopp
 
Weil bei uns in der Wohnanlage Fußball zwischen den parkenden Autos gespielt wurde, habe ich mir 2 Dashcams besorgt mit Bewegungsmelder die sich selbst einschalten.
War es einfach leid immer die Kleinschäden selber zu bezahlen( 2x weggeschosseneDreiecke beim Wohnwagen, 1x beschädigtes Rücklicht am Megan). Keiner hat was gesehen, Keiner wars.
Hab nix gegen spielende Kinder, hab selbst 7 groß gezogen, nur wenn meine auf Parkplätzen gebolzt haben, gabs was hinter die Ohren und das Thema war beendet.
Wenn aber Eltern ihren Kinder vor machen zwischen parkenden Autos mit Lederbällen zu bolzen hört der Spass auf.
Nun , ich hab dann mal einigen kurz ein paar Aufnahmen gezeigt mit dem Hinweis sie für den Schaden in Regress zu nehmen.
Jetzt wird wieder hinter der Wohnanlage auf dem Spielplatz gespielt,ist nur einmal ums Haus, kein Weg für Rentner und schon gar keiner für Kinder oder Jugentliche. Ein Lob den Dashcams.
Sehen auch viele Nachbarn so.
Selbst die, die mich vorher deswegen angriffen, haben es eingesehen. Schließlich parken ihre Autos
ebenfalls dort.
Schade, dass man oft immer erst mit Drohungen sein Ziel erreicht. Einsicht oder Verständnis wäre doch viel schöner. Jürgen
 
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Und das witzigste ist ja nun das im neuen Duster in der höchsten Ausstattung die Rundumkameras also auch eine Dashcam (Kamera nach vorn) ausgewählt werden kann. Auch in Deutschland. Letztendlich kommt es immer drauf an das man sich daran hält Aufnahmen die Personen oder Kennzeichen enthalten und diese nicht gepixelt sind im Internet nicht veröffentlicht werden dürfen. Was ist eigentlich mit den vielen Urlaubsfotos wo doch viele fremde Menschen drauf sind? Oder den Presseaufnahmen von Innenstädten und Fußgängerzonen? Ich finde...man kanns auch übertreiben. Aber....der Staat darf alles, wegen der Terrorgefahr. Obwohl noch kein Terroranschlag durch Kameras verhindert wurde. :angry:
Die gesetzlichen Regelungen was und was nicht fotografiert werden darf sind vielfältig und kompliziert.
Solange die Aufnahmen nur für das private Fotoalbum sind ist in aller Regel nichts einzuwenden.
Sollen die Aufnahmen aber z.B. in sozialen Netzwerken verwendung finden muss man schon fast einen Anwalt in der Tasche haben, um ALLES richtig zu machen.

Soweit ich mich erinnere war es glaube ich Paris, wo das Fotografieren an Sehenswürdigkeiten grundsätzlich verboten ist.
Oder war es Rom?
 
Soweit ich mich erinnere war es glaube ich Paris, wo das Fotografieren an Sehenswürdigkeiten grundsätzlich verboten ist.
Oder war es Rom?
Ja da war mal was vor einiger Zeit. Vor allem die Souvenierlobby die ihren Kitsch verkaufen wollen hatte darauf gedrängt. Und dann sprang noch die Antiterrorlobby mit ins Boot mit der Begründung des Ausspionierens der Objekte. Dabei gibt es im Internet viel bessere Bilder als die die man selber machen kann. z.B Luftaufnahmen! Oder mit Google Earth auf 5 Meter Zoombar !
Mache ich gern wenn ich mir ein Ausflugsziel ausgesucht habe um die Parkmöglichkeiten in der Nähe zu erkunden und das Objekt der Begierde schon mal etwas zu erforschen. Wie z.B Coburg
 

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Zuletzt bearbeitet:
Noch mal zu dem besagten Urteil aus München- der Fall ist eigentlich schon aus dem letzten Jahr.
Schon da wurde damals über diese Strafzahlung berichtet, allerdings mit dem Zusatz, daß der Angeklagten 2000€ Schadensersatz zugesprochen worden sind.
Ihr Anwalt hatte sich damals noch geäußert, daß sie davon gerne die 150€ zahlt.
Komisch, daß das jetzt überall, wo über diesen Fall berichtet wird, weggelassen wird. ;)
Ein Schelm... *pfeif*
 
Kurz und Schmerzlos... kann dir die ich nun seit nem halben Jahr verbaut habe (vorher in meinem Audi) empfehlen.

Nennt sich BC 10 Master und kostet derzeit ca. 85 €
https://www.amazon.de/BC-Master-kfz...UTF8&qid=1515839566&sr=1-4&keywords=bc+master

Tut was Sie soll, sprich zeichnet unauffällig auf, kostet nicht die Welt, genug Kabellänge, GPS und fällt nicht ständig aus wie Ihre Vorgängerin die iTRacker Stealthcam. Diese habe ich drei mal einsenden müssen bevor ich den Kauf Rückabgewickelt habe.

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Zitat:

Was ich suche:
- Möglichst ohne bohren, schrauben oder fräsen einzubauen ----> Klebehalter oder Saugnapf wählbar!
- Schaltet sich mit der Zündung ein und aus ----> Kommt darauf an wo Strom abgezapft wird!
- Möglichst unauffällig ----> Ansichtsache :)
- Genügend lange Kabel bis zum Zigarettenanzünder (z.B.) --> Ja!
- GPS kann, muss aber nicht sein ---- Wäre mit dabei!
- Wenn es geht unter 100.- Euro ---- Ja derzeit 85 €!



Rechtslage ist mir bekannt und Interessiert mich aber auch nicht weiter. Sollen die Gerichte abwägen wenn es mal zu nem Rechtsstreit kommt. An nen Polizisten würde ich es auf keinen Fall aushändigen, erst mit Anwalt abklären ob es als Rechtsmittel zugelassen werden kann/darf. Zum Thema Selbstbelastung, ich fahre nicht so als das ich etwas zu beichten hätte. Sollte dennoch was passieren habe ich kein Problem das einzugestehen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
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Rechtslage ist mir bekannt und Interessiert mich aber auch nicht weiter. Sollen die Gerichte abwägen wenn es mal zu nem Rechtsstreit kommt. An nen Polizisten würde ich es auf keinen Fall aushändigen, erst mit Anwalt abklären ob es als Rechtsmittel zugelassen werden kann/darf. Zum Thema Selbstbelastung, ich fahre nicht so als das ich etwas zu beichten hätte. Sollte dennoch was passieren habe ich kein Problem das einzugestehen.

Grüße

GPS muss,sonst nicht Gerichtsrelevant und aushändigen muss auch,gegen Quittung und nur die SD Karte,es sei denn, deine legt gesperrt auf internen Speicher den Vorfall per G-Sensor ab,dann muss die Kamera sofort der Polizei ausgehändigt werden.
 
Heute hätte ich mir (wieder einmal) gewünscht endlich so ein Gerät eingebaut zu haben.
Auf der Landstraße fahrend mußte ich vollbremsend (bis zum Stillstand und halb auf dem Seitenstreifen stehenbleibend) einen Frontalzusammenstoß verhindern, weil mir so ein :bang::censored::censored::censored::censored::censored::bang: auf meiner Spur entgegenkam.
Er überholte gerade eine kleine Kolonne, in einer langgezogenen Kurve.
Es waren gefühlt nur "Zentimeter" bis nach Walhalla.
Er fuhr einen weißen Audi (A6?) Kombi mit roten Überführungskennzeichen.
Man sollte nicht denken, das es ihn in irgend einer Weise interessiert hätte, ob ich nicht eventuell von der Straße abkam o.ä - nein er gab Vollgas und war entschwunden.
Solchen Miesen Mistmaden gehört auf Lebenszeit der Lappen entzogen!!!
Schade das er hier nicht mitliest, ich hätte ihm eine maximal schlimme Krankheit an den Hals gewünscht.

Was wäre gewesen, wenn ich jetzt um einen Baum gewickelt dastehen-/liegen-/kleben würde...

Hätte ich so eine Cam, hätte ich ihn mit der Aufnahme angezeigt.
....ob's etwas genützt hätte :think:

Warscheinlich hätte es nur eine "Gegenklage" wegen "Persöhnlichkeitsverletzung" gegeben.
 
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