S
schm
Grundsätzlich alles richtig...... Nur dann geht der Krieg erst richtig los......Und ein AH kann sich auch ganz blöd stellen ;-(
ja, können sie, hilft nur nichts.
Wenn man merkt, dass man mit dem AH nicht klarkommt, Einfach alles schriftlich fixieren.
Soll bedeuten: Schriftlich dokumentieren, was wann gemacht wurde. Bestätigen lassen. Schriftlich auffordern, den Fehler zu beheben. Wichtig dabei: Frist setzen. Noch wichtiger: Nächsten Schritt ankündigen. Sich den Empfang der Schreiben vom AH bestätigen lassen. Dazu einen Zeugen mitnehmen. Sollten die sich weigern, den Empfang zu bestätigen, geraten sie in Annahmeverzug, die gesetzte Frist beginnt trotzdem zu laufen. Hierfür ist jetzt der Zeuge wichtig. Schreiben danach mit Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Nicht mit Einschreiben. Das Einschreiben dokumentiert lediglich, dass etwas zugestellt wurde, aber nicht was. Wenn der Gerichtsvollzieher zustellt, wird nachgewiesen, was da zugestellt wurde. Auf eine "Garantiediskussion" garnicht einlassen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dein Vertragspartner ist das AH und für die gesetzliche Gewährleistung zuständig. Die Garantie nützt während der Gewährleistungszeit nur dem AH um nicht auf seinen Kosten sitzenzubleiben.
Auch wichtig: Datum und Uhrzeit notieren, wann der Fehler auftritt. Zeugen sind auch gut.
Vertrauen hin oder her, Du mußt dem AH die Chance zur Nachbesserung geben. Eine Argumentation des Meisters, das Auto sei ja trotzdem angesprungen ist eine Unverschämtheit dem Kunden gegenüber, die man nicht unkommentiert hinnehmen sollte. Eine Frage über die Ernsthaftigkeit bzw. Qualität dieser Aussage ist hier durchaus angebracht. Hier gleich nachfragen, ob er gewillt sei, den Fehler zu beheben oder nicht. Bei solchen Gesprächen: Zeugen!!!!! Sollte es später mal ernst werden, immer daran denken, dass vor Gericht nicht Recht bekommt, wer Recht hat, sondern wer es beweisen kann.
Und nochwas: Bei einem Auto aus 10/2015, würde ich nichtmal die Motorhaube öffnen, ausser um Scheibenwaschwasser einzufüllen, geschweige denn selbst Werkzeug in die Hand nehmen. Das kann bei späteren Streitigkeiten auf die Füße fallen.
Aber: Dies sind Eskaltionszenarien, die weder im Sinne des AH noch des Kunden sein können. Oft ist schon hilfreich, der Werkstatt klarzumachen, dass man mit der bisherigen Leistung unzufrieden ist, die Erwartungen nicht erfüllt sind und man im gegenseitigen Interesse hoffe, dass der Mangel abgestellt wird.
Grüße
Martin
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: