Fernlicht Impuls für LED Zusatzscheinwerfer

Geht auch, vorausgesetzt, diese Zusatzscheinwerfer sind als Fernlicht zugelassen und müssen dann mit diesem angesteuert werden.
 
Es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
 
:readit: Weil es da steht. Wörtlich. Ist es eigentlich zuviel verlangt den genannten und verlinkten Paragraphen einfach mal zu lesen bevor gezweifelt wird?
 
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:readit: Weil es da steht. Wörtlich. Ist es eigentlich zuviel verlangt den genannten und verlinkten Paragraphen einfach mal zu lesen bevor gezweifelt wird?

Ich habe ihn gelesen daher wollte ich sie Stelle auf welches Du Dich beziehst verstehen.
Du hast ja bewußt die Stelle nicht zitiert so nach dem Motto: sucht Euch das raus....
(Ich kenne natürlich die STVO besser also STVZO)

LG Rob
 
Ich lese das da auch nicht heraus. Der obere Teil bezieht sich auf das Abblendlicht. Fernlicht wird weiter unten behandelt.
 
Genau aus dem Grund würde ich gerne die Stelle, auf die er sich bezieht, lesen.

Es könnte ja sein das er etwas falsch verstanden hat und glaubt das die Kombination 'verboten' ist, die Vermutung liegt nahe wenn jemand nur einen Link einstellt und glaubt damit ist alles klar, den Rest sucht Euch selbst zusammen...

LG Rob
 
Geht es nicht eher um (4)? Deswegen frage ich mich, was das von #20 jetzt soll.
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
 
Es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

Zitat aus der verlinkten Vorschrift: "(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen."
Danach dürfen zwei Scheinwerferpaare gleichzeitig einschaltbar sein. Ich meine, wenn Fernlicht-Zusatzscheinwerfer vorhanden sind, dürfen die auch noch mit einschaltbar sein und mit leuchten.
 
(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.
Also alle an oder alle aus. Unabhängig von der Anzahl. Mindestens aber 2 Stück, also ein Paar. Zusätzliche Anzahl egal. Da die von mir verlinkte LED Bar zwar nur ein Gehäuse hat, aber als 2 Scheinwerfer gelten und mit dem Fernlicht geschaltet sind das also kein Problem.
 
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Da die von mir verlinkte LED Bar zwar nur ein Gehäuse hat, aber als 2 Scheinwerfer gelten und mit dem Fernlicht geschaltet sind das also kein Problem.
Vorausgesetzt, daß dieser Dongle am CanBus auch so schalten wird. Die moderneren Anhängersteuergeräte holen sich die Signale ja auch aus dem CanBus und nicht von den Rückleuchten.
 
Hier nochmal zum nachlesen :"Es gibt bei Lightbars Modelle, bei denen zwei Fernscheinwerfer in einem Gehäuse sind, sogenannte Singlemount (Osram) bzw. SingleTwin (Hella) Lightbars. Sie besitzen alle E-Kennzeichnungen zweimal und gelten als ein Fernscheinwerfer-Paar. Sie dürfen also einzeln montiert werden."

FAQ zum Thema Fahrzeug-Scheinwerfer
 
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