Garantie hin und Garantie her.
Ist die Scheibenbeschädigung durch fehlerhaften Einbau ab Werk erfolgt. zum Beispiel Spannungsriss, ist es eine Garantiesache und Dacia als Hersteller dafür verantwortlich. Kommt die Beschädigung durch Gebrauch, hier Steinschlag, ist der Verursacher haftbar zu machen.
Nach dem Einbau einer Ersatzscheibe, die Fachgerecht durchgeführt wurde, haftet der ausführende Betrieb für die sachgemäße Reparatur. Auch wenn Du den Wechsel bei einem autorisierten Dacia-Dealer machen lässt, haftet danach die Werkstatt für die Reparatur und nicht mehr der Hersteller. Das ist mit allen Werkstattleistungen, die nicht auf einen Produktionsmangel zurückzuführen sind.
Nächstes gehe ich noch zum Radwechsel zum Freundlichen Autohaus, weil ich könnte ja meine Garantie verlieren. Im übrigen wird auch dann die Garantieleistung abgelehnt, wenn Du danach ein Rad verlierst. Hat den Radwechsel eine Fachwerkstatt nicht sachgemäß durchgeführt, haftet diese dafür. Und das kann auch eine Dacia-Werkstatt sein. Diese übernimmt dann die Haftung und nicht mehr der Hersteller des Fahrzeuges.
Nur weil eine Reparatur nicht bei Dacia durchgeführt wurde, verfällt doch nicht die Garantieleistung für das ganze Fahrzeug.
Natürlich ist die Frontscheibe mit der Reparatur aus der Garantie des Herstellers heraus. Aber doch nur die Frontscheibe und nichts anderes. Die Garantie für die sachgemäße Leistung übernimmt jetzt der Betrieb. Und wenn die 30 Jahre Garantie für die Arbeit geben, ist dort noch lange nicht die gewechselte Frontscheibe dabei. Sondern nur die sachgemäße Verarbeitung. Geht die Frontscheibe nach 10 Tagen wieder durch einen Steinschlag kaputt, bekommst Du auf Garantie auch keine Neue dort.
Wird diese allerdings falsch eingesetzt und steht unter Spannung und reist deswegen nach 100 Tagen, dann bekommst du natürlich auf deren Garantie eine neue eingesetzt. Ich habe allerdings noch keine Fahrzeugscheibe gesehen, die nach 29 Jahren wegen nicht sachgemäßer Verarbeitung gerissen ist (das geht erheblich schneller).
strzepp