Gastank tauschen

karlanton

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Dokker 1.6 MPI LPG
Moin zusammen,
nachdem der LPG-Dokker anfangs viele Probleme bereitet hat, ist er jetzt mehrere Jahre problemlos gelaufen, so dass inzwischen 180.000km auf dem Tacho stehen.
Bei der letzten Inspektion wurde mir von der Dacia-Werkstatt meines Mistrauens mitgeteilt, dass zur nächsten Inspektion der Gastank turnusgemäß getauschet werden müsste und das ganze wurde mit Kosten von 1.000,-€ avisiert.
Was ist davon zu halten? Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
Gruß aus dem Norden
 
Welches BJ ist dein Dokker denn?
Ich meine früher gab es mal die Regelung das ein LPG Tank nach 10 Jahren einer Druckprüfung unterzogen werden oder getauscht werden muss.

Ich meine aber das wäre inzwischen nicht mehr aktuell.

Vielleicht weiß @Texas etwas näheres dazu,der hat da mehr Plan von der ganzen Gasgeschichte.
 
Ich schließe mich @Stefanvde an, dies kann keine aktuelle und begründete Regelung sein.
Vielleicht verwechselt deine (un)kundige Werkstatt, den LPG-Tank mit einem Erdgastank, bei denen gab und gibt es wohl schon turnusmäßige Druckprüfungen und Tauschintervalle.
Ist dein Tank unbeschädigt und nicht massiv durch Korrosion geschädigt, gibt´s dafür erstmal keinen Grund.

Du kannst ja auch den Spieß umdrehen und die Werkstatt soll dir schriftlich zeigen, wo der Austausch nach 10 Jahren gefordert wird.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Danke für die Antworten.
Dass es kein entsprechende Regelungen mehr gibt, entspricht auch meinen Recherchen.
Der Dokker ist von 2014, demnach wäre der Tausch nach 7 Jahren fällig.

Werde die Ansage der Werkstatt erst einmal ignorieren und mir dann die vermeintliche Vorgabe zeigen lassen.
 
Also die 10 Jahres Frist gibt es bei LPG Tanks schon lange nicht mehr. Wenn das heute ein fachkundiger immernoch nicht weiß......
 
Bei der letzten Inspektion wurde mir von der Dacia-Werkstatt meines Mistrauens mitgeteilt, dass zur nächsten Inspektion der Gastank turnusgemäß getauschet werden müsste und das ganze wurde mit Kosten von 1.000,-€ avisiert.


Einerseits kann das salopp gesagt etwas Umsatzförderung für das AH sein, aber rechtlich ist das AH
nunmehr auf der sicheren Seite. Mal angenommen dir fliegt ( flöge ) der Tank um die Ohren mit all seinen Folgen,
dann bist du selbst in der Eigenverantwortung bzw Regresspflichtig, auch Dritten gegenüber (Sollte der Tank explodieren und Dritte Schaden erleiden)
 
Rechtliche Grundlage: :yes:

Seit 1. Januar 2003 sind die Vorschriften für Druckgasbehälter grundlegend überarbeitet worden. Die neue Vorschrift löst die alte Druckbehälter-VO ab und nach der neuen Vorschrift sind Druckbehälter zum Betrieb verkehrsrechtlich zugelassener Fahrzeuge von der 10 -Jahres-Druckbehälter-Prüfung ausdrücklich ausgenommen. Diese Druckbehälter müssen aber nach den Vorgaben der ECE R 67 oder nach der ECE R 115 abgenommen sein. Bei diesen Behältern wird von dem Sachverständigen im Rahmen der HU eine Sicht und Dichtigkeitsprüfung vorgenommen und der Behälter für zwei weitere Jahre genehmigt.
 
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