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Ja, wird es. Hier der dynamische Blinker bei Audi:Wie sieht es eigentlich mit Warnblicklicht aus? Wird das LED TFL auch dann deaktiviert
Nur am Rande erwähnt, bei eingeschalteten Abblendlicht wird das TFL im Duster ja grundsätzlich abgedimmt als Positionslicht genutzt. In diesem Fall bleibt der LED Streifen auch beleuchtet wenn der Blinker aktiv ist.
Wenn man sich also am Abschalten des TFL LED Streifen stört, kann man ja dauerhaft mit Abblendlicht fahren für die Optik. Macht dann zwar wenig Sinn, aber wenn's schee macht.... Nur so als Hinweis
Das ist nicht vollständig richtig. Denn es gibt folgende Vorschrift:Mittlerweile finde ich ältere Fahrzeuge ganz ohne TFL und ohne Abblendlicht eher die größere Gefahr.
Das ist nicht vollständig richtig. Denn es gibt folgende Vorschrift:
StVO § 17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Das heißt aber auch, dass TFL bei diesen Verhältnissen nicht ausreicht. Das heißt: neuere Fahrzeuge sind die Gefahr, falls sich der Fahrer auf Lichtautomatik verlässt, ohne sein Gehirn zu bemühen. Diese Fahrer*innen kommen mir bei Nebel oft entgegen. Also 50:50 kommt gut hin. D.h. es müssen alle aufpassen und Hirn einschalten. Grüßle