Halterung der Sitzbank gebrochen

Hoschi

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 1.5 dCi eco2 63 kW (86 PS)
Hallo Leute,

war mit meinen Kindern zum Zelten gefahren.
Um alle Sachen ins Auto zu bekommen habe ich Sitzbank von unserem
Logan herausgehoben und mir dabei gleich den linken Zeigefinder erheblich
verletzt. Zur Warnung hier die Fotos für Euch:

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und so sollte die Halterung normalerweise aussehen:

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Zelten waren wir aber dennoch !!!

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Na, da würde ich doch mal sagen: Ein typischer Garantiefall.....
 
ist doch wohl kein sooo wichtiges teil...klar ist ärgerlich aber das teil ist nur dazu da, dass die bank beim runterklappen nicht seitlich verschiebt....

abgesehen davon könnten sie auch eigenverschulden nennen :o

hoffe du bekommst ne neue bank ;)
 
Hallo Hoschi,
hast nicht die Zelte rein und Tür zu, oder??Wie dem auch sei, ich denke das geht auf Garantie!! Sowas sollte nicht sein. Passiert aber auch béi anderen Wagen! Soll keine Entschuldigung für Dacia sein, auch der hat hart verdientes Geld gekostet!!! (Halt nur nicht so viel!!) Ich denke eine neue Sitzbank gehört Dir!!!
LG Miguel
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
ist doch wohl kein sooo wichtiges teil...klar ist ärgerlich aber das teil ist nur dazu da, dass die bank beim runterklappen nicht seitlich verschiebt....

abgesehen davon könnten sie auch eigenverschulden nennen :o

hoffe du bekommst ne neue bank ;)

Doch es ist die Halterung um die Bank in der Mitte zu halten, im Übrigen kann
von eigen Verschulden wohl kaum die Rede sein. Der Mangel wurde nicht von mir verursacht und zum zweiten liegt innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast beim Verkäufer und nicht beim Käufer.

Hier der Auszug zum Nachlesen:

Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Quelle: Gewährleistung ? Wikipedia
 
immer ruhig bleiben ;)

hab doch nich geschrieben, dass du sie kaputt gemacht hast sondern, dass man (DACIA) es so auslegen "könnte"

des weiteren schrieb ich ja ebenfalls wozu das teil ist.

und zu guter letzt schrieb ich, dass ich dir ne neue bank wünsche.

"und danke für den auszug aus dem gesetz" wäre nich nötig gewesen...;)
 
Letztlich trotzdem Ärgerlich, da Rennerei, Zeitaufwand usw. usf. - Entschädigung vom Hersteller? Ich denke auch Garantiefall.
 
Garantie -- Gewährleistung
Nicht durcheinander wirbeln!

Der genannte Auszug bezieht sich ja auf die Gewährleistung, die JEDER Hersteller einem Endkunden gewähren MUSS.
Eine Garantie ist immer freiwillig.
Und bedeutet eigentlich nur, das der Hersteller auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten verzichtet, zumindest für einen gewissen Zeitraum.
Ein paar Kleinigkeiten sind da noch anders, aber im Groben kann man das so sagen.

Mercedes hat z.b. noch in den 90er Jahren keine Garantie auf seine Autos gegeben. Dafür aber eine sehr großzügige Kulanzregelung getroffen.
Wie das heute ist ... :unsure:

Der Fehler an der Sitzbank ist eindeutig ein Garantiefall, denn eine bestimmungsgemäße Benutzung (Umklappen) ist definitiv keine eigenverschuldete Fehlbehandlung.
Sonst könnten die ja auch sagen "Was, sie fahren mit den Auto? Nun dann lehnen wir alle daraus resultierenden Ansprüche ab, wenn dabei was kaputt geht!"
 
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