Einstellarbeiten sind daher eigentlich nur im Rahmen der Gewährleistung bemängelbar, denn ein Schaden ist an der Tür ja nicht vorhanden, wenn sie nur falsch eingestellt ist.
Die Tür schließt nicht richtig, funktioniert also nicht, so etwas ist durch die Garantie abgedeckt, denn in der Praxis wird eine gute Werkstatt nicht halb so spitzfindig argumentieren wie Du, sie wird diesen Schaden als Garantieleistung abdecken, es mit Dacia abrechnen und das ohne mit der Wimper zu zucken obwohl die Nachteile der Garantieleistung gegenüber der Gewährleistungspflicht für den Kunden vielleicht erheblich sein können.
Ob es am Anfang ging und sich später verstellt hat, ob es noch nie ging und es schon immer falsch eingestellt war, juristisch zwei ganz große Unterschiede die aber in der Praxis ganz einfach regelmäßig glattgebügelt werden.
Und dem Hersteller ist es vermutilich sogar vollkommen egal, geht der Kunde zum Händler und besteht auf seine Gewährleistungspflicht, dann fängt der Händler nicht an zu heulen und bezahlt das einstellen der Türen und die Lackreparatur aus seiner privaten Schatulle, er wird das ebenfalls an den Hersteller weiter verrechnen.
Auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hinzuweisen ist ok, die Unterschiede sind ja auch gewaltig, aber wenn meine Tür im Neuwagen nicht richtig zu geht, dann mache ich entweder einen auf Gewährleistung beim Händler, oder aber lasse das in einer Fachwerkstatt in Berlin, Paris, Madrid, Rom, oder wo es mir gerade gefällt, auf Garantie reparieren.
Du propagierst hier aber regelmäßig sinngemäß:
"Nun ja, wer bei einem weit entfernten EU-Händler kauft soll besser hoffen das nicht auch nur was kleines kaputt geht sonst muss er da hin fahren und kann sich nur mit dem Händler auseinandersetzen!"
Das ist ja auch richtig was die Gewährleistung anbelangt, trotzdem habe ich als Daciakunde auch Garantie und die kann ich ab dem ersten Tag einlösen, in Budapest, Athen, Lissabon, Paris... bei jeder europäischen Vertragswerstatt, die ich geneigt zu wählen bin.