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So einfach ist das ja nun doch nicht.Reset, Backup aufspielen, fettich.
Hacker legen gern den Betrieb lahm, oder lesen Datenbanken aus.
Löschen/Zerstören sollte heute nicht mehr möglich sein...
Datenbank Backup's werden bei Firmen meist täglich gemacht und extern, physikalisch getrennt vom Netzwerk gelagert... sollte jedenfalls.
ps.
das mache ich sogar selbst (monatlich) mit ner Externen HDD, stecke die dann aus und lagere sie woanders (wg Feuer/Einbruch und so).
Was mich gefreut hat ist das ich direkt aufgefordert wurde das Bordbuch mitzubringen weil da ja ein Stempel rein gehört. Das finde ich richtig gut das man deswegen nicht fragen muss,sondern das es bei denen noch selbstverständlich ist.
... aber verloren geht nix.So einfach ist das ja nun doch nicht.
Was ist mit den Daten, die bis zur Sicherung anfallen.
Aus dem Grund wird man immer erst versuchen den Istzustand herzustellen.
Funktioniert bei mir perfekt das vermitteln eines guten Gefühls. Uns das mit so wenig Aufwand wie das abstempelns eines Wartunsnachweises im Bordbuch. Eigentlich unverständlich das es da Werkstätten geben soll die darauf verzichten.Trotz des Wissens daß alles irgendwo digital vorhanden ist, vermittelt man dem Kunden durch den physikalischen Besitz ein Sicherheitsgefühl, das sich auch positiv auf die Werkstattreue auswirken kann.
Dort fühl ich mich gut aufgehoben und als Partner behandelt, da geh ich wieder hin.
An der Floskel "ich habe es schwarz auf weiß" steckt eine gehörige Portion Wahrheit.
Trotz des Wissens daß alles irgendwo digital vorhanden ist, vermittelt man dem Kunden durch den physikalischen Besitz ein Sicherheitsgefühl, das sich auch positiv auf die Werkstattreue auswirken kann.
Auch wenn die Rechtssysteme in Frankreich und D rechtsstaatlich sind, so sind sie sich nur ähnlich, aber nicht gleich. Sprich da mal eure Juristin an....
Jeder Jurist erklärt dir einen Sachverhalt immer an Hand von Beispielen die konstruiert sind, denn die § sind sonst dem Laien nicht immer verständlich zu machen. Das ist schlichtweg so und nicht dumdreist...
Ich lach auch gerade, weil Du den Kernpunkt immer noch nicht begriffen hast.Nun hier ging es um eine konkrete Konstellationserfindung zum Zwecke des Aushebelung von unterschriebenen und gerichtlich allgemein anerkannten
Vertragsregularien.
Das erklär mal einem Juristen, ich habe das heute unserer Juristin zum Lesen gegeben-
sie hat vor lauter Lachen angefangen zu heulen.
Ich lach auch gerade, weil Du den Kernpunkt immer noch nicht begriffen hast.
Ist der Versuch einen Termin zu vereinbaren 4, 6, 8 oder vielleicht 20 Wochen zuvor zu vereinbaren ausreichend und was an weiteren Maßnahmen ist dem Garantienehmer zuzumuten, seine Pflicht zu erfüllen.
Prima, dann brauchen wir ja keine Gerichte mehr.Ich habe es sehr wohl begriffen das du weiterhin versuchst davon abzulenken dass das Verschulden
hier gar nicht zur Debatte stehen kann,
obwohl es einzig und allein um die Frage geht: Wurde die Vertragspflicht eingehalten oder eben nicht.
Gründe hierzu stehen als solche ja gar nicht zur Diskussion.
Der von dir konstruierte Kernpunkt einer rechtzeitigen Terminsvereinbarung - respektive einer wie auch immer
gearteten Festlegung einer Zeitspanne zu einer Terminsvereinbarung-
geht an jeglicher realen Logik vorbei.
Wenn du nicht in der Lage bist deiner Vertragspflicht nachzukommen - egal aus welchem Grunde auch immer -
geht dir das selbst zur Last.
Hier ist aus rein rechtlicher Sicht nicht der Versuch einen Termin zu bekommen massgeblich -
sondern einzig und allein die Frage ob die Vertragspflicht erfüllt wurde oder eben nicht.
Und hier noch einmal zum Verständnis:
Es gibt tausende von Werkstätten in denen du deiner Vertragspflicht nachkommen kannst -
wie du das machst obliegt deiner Sorgfaltspflicht und dem einfachen Menschenverstand
wenn dieser jedoch fehlend ist - müssen die dazugehörigen Folgen getragen werden.
Deine Argumentation ist dermassen Lächerlich - das Menschen des gesunden Verstandes darüber
Lachen oder eben Weinen müssen.
Wie und wo du an den Termin kommst ist alleine dein Job. Nichts weiter.
Das ist doch viel zu weit und ums Eck gedacht. Die Aufgabe ist es, die Arbeiten ausführen zu lassen. Wie und wo du an den Termin kommst ist alleine dein Job. Nichts weiter. Genau das sicherst du zu und im Gegenzug sichert der garantiegebende deine Leistung zu.
Ich kann ja auch nicht mit meiner Karre zu einer Weltreise abseits aller Werkstätten aufbrechen und mich beschweren warum mir dann Dacia keinen Werkstattwagen hinterherschickt.
Der Punkt dabei ist, dass es überhaupt möglich sein muss diese Bedingungen zu erfüllen.
Und mit Deiner zweiten Aussage hast Du daneben gegriffen.
Wenn Dacia VERTRAGLiCH zusagt dir einen Werkstattwagen zu schicken muss Dacia genau das tun.
Der Punkt dabei ist, dass es überhaupt möglich sein muss diese Bedingungen zu erfüllen.
Und mit Deiner zweiten Aussage hast Du daneben gegriffen.
Wenn Dacia VERTRAGLiCH zusagt dir einen Werkstattwagen zu schicken muss Dacia genau das tun.