Inspektion vergessen /Wartezeit wegen Termin dadurch wird Vorgabe überschritten

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Es ist wohl so das es zwischen den Werkstätten wahnsinnige Unterschiede im Umgang mit den Kunden gibt.
Manche verstehen den Begriff "Dienstleister" als Verpflichtung des Kunden, ihnen zu diensten zu sein.....
 
Reset, Backup aufspielen, fettich.
Hacker legen gern den Betrieb lahm, oder lesen Datenbanken aus.
Löschen/Zerstören sollte heute nicht mehr möglich sein...
Datenbank Backup's werden bei Firmen meist täglich gemacht und extern, physikalisch getrennt vom Netzwerk gelagert... sollte jedenfalls.

ps.
das mache ich sogar selbst (monatlich) mit ner Externen HDD, stecke die dann aus und lagere sie woanders (wg Feuer/Einbruch und so).
 
Zuletzt bearbeitet:
Reset, Backup aufspielen, fettich.
Hacker legen gern den Betrieb lahm, oder lesen Datenbanken aus.
Löschen/Zerstören sollte heute nicht mehr möglich sein...
Datenbank Backup's werden bei Firmen meist täglich gemacht und extern, physikalisch getrennt vom Netzwerk gelagert... sollte jedenfalls.

ps.
das mache ich sogar selbst (monatlich) mit ner Externen HDD, stecke die dann aus und lagere sie woanders (wg Feuer/Einbruch und so).
So einfach ist das ja nun doch nicht.
Was ist mit den Daten, die bis zur Sicherung anfallen.
Aus dem Grund wird man immer erst versuchen den Istzustand herzustellen.
 
Was mich gefreut hat ist das ich direkt aufgefordert wurde das Bordbuch mitzubringen weil da ja ein Stempel rein gehört. Das finde ich richtig gut das man deswegen nicht fragen muss,sondern das es bei denen noch selbstverständlich ist.

Trotz des Wissens daß alles irgendwo digital vorhanden ist, vermittelt man dem Kunden durch den physikalischen Besitz ein Sicherheitsgefühl, das sich auch positiv auf die Werkstattreue auswirken kann.
Dort fühl ich mich gut aufgehoben und als Partner behandelt, da geh ich wieder hin.

An der Floskel "ich habe es schwarz auf weiß" steckt eine gehörige Portion Wahrheit.
 
So einfach ist das ja nun doch nicht.
Was ist mit den Daten, die bis zur Sicherung anfallen.
Aus dem Grund wird man immer erst versuchen den Istzustand herzustellen.
... aber verloren geht nix.
Die vom laufenden Tag, können immer noch von den Händlern nochmals angefordert werden.
Es ging darum das eine Datenbank komplett verloren geht und das gibt's heute nicht mehr. (das lernt nen Admin in der Grundschule)
Ziel der Hacker sind die Daten oder sie schädigen das System, was eine mehr oder weniger lange Unterbrechung zur Folge hat.
 
Trotz des Wissens daß alles irgendwo digital vorhanden ist, vermittelt man dem Kunden durch den physikalischen Besitz ein Sicherheitsgefühl, das sich auch positiv auf die Werkstattreue auswirken kann.
Dort fühl ich mich gut aufgehoben und als Partner behandelt, da geh ich wieder hin.

An der Floskel "ich habe es schwarz auf weiß" steckt eine gehörige Portion Wahrheit.
Funktioniert bei mir perfekt das vermitteln eines guten Gefühls. Uns das mit so wenig Aufwand wie das abstempelns eines Wartunsnachweises im Bordbuch. Eigentlich unverständlich das es da Werkstätten geben soll die darauf verzichten.
 
Trotz des Wissens daß alles irgendwo digital vorhanden ist, vermittelt man dem Kunden durch den physikalischen Besitz ein Sicherheitsgefühl, das sich auch positiv auf die Werkstattreue auswirken kann.

International stellt Renault - Dacia ja bereits auf doppeltes Servicehefte um.

Eines in Form des internen digitalen Serviceheftes und anbei weiterhin des in Papierform existierenden Heftes
welches an sich nichts anderes ist wie eben der jeweilige Ausdruck der digital erfassten Daten.


Auch wenn die Rechtssysteme in Frankreich und D rechtsstaatlich sind, so sind sie sich nur ähnlich, aber nicht gleich. Sprich da mal eure Juristin an....


Hier gleichen diese sich inhaltlich immer mehr aneinander an, genau diese Problematik hatten wir schon des öfteren.
Was aber vor allem darauf zurückzuführen ist das es hierzu Rechtssprechungen auf europäischer Ebene gibt.

Jeder Jurist erklärt dir einen Sachverhalt immer an Hand von Beispielen die konstruiert sind, denn die § sind sonst dem Laien nicht immer verständlich zu machen. Das ist schlichtweg so und nicht dumdreist...

Nun hier ging es um eine konkrete Konstellationserfindung zum Zwecke des Aushebelung von unterschriebenen und gerichtlich allgemein anerkannten
Vertragsregularien.

Das erklär mal einem Juristen, ich habe das heute unserer Juristin zum Lesen gegeben-

sie hat vor lauter Lachen angefangen zu heulen.
 
Nun hier ging es um eine konkrete Konstellationserfindung zum Zwecke des Aushebelung von unterschriebenen und gerichtlich allgemein anerkannten
Vertragsregularien.

Das erklär mal einem Juristen, ich habe das heute unserer Juristin zum Lesen gegeben-

sie hat vor lauter Lachen angefangen zu heulen.
Ich lach auch gerade, weil Du den Kernpunkt immer noch nicht begriffen hast.
Es geht eben NICHT darum, dass der Garantienehmer sein Versäumnis auf den Garantiegeber abwälzen will sondern es geht rein um die Feststellung, OB ÜBERHAUPT ein schuldhaftes Versäumnis des Garantienehmers vorliegt. Davon ist der Garantiegeber ersteinmal gar nicht betroffen sondern es handelt sich um eine reine Feststellung von Fakten.
Fakten die letztendlich für gleichgeartete Fälle überall beispielhaft sein können.

De Facto geht es ja NICHT darum, das der Garantienehmer etwas an den vertraglich festgelegten Bedingungen ändern will. Der Zeitpunkt der Inspektion und die Pflicht des Garantienehmers das Fahrzeug RECHTZEITIG vorzustellen bleiben unberührt.
Es muss lediglich festgelegt werden in wie weit der Garantienehmer seine Pflicht einen Termin zu vereinbaren erfüllt oder eben nicht erfüllt hat.

Ist der Versuch einen Termin zu vereinbaren 4, 6, 8 oder vielleicht 20 Wochen zuvor zu vereinbaren ausreichend und was an weiteren Maßnahmen ist dem Garantienehmer zuzumuten, seine Pflicht zu erfüllen.
 
Ich lach auch gerade, weil Du den Kernpunkt immer noch nicht begriffen hast.


Ich habe es sehr wohl begriffen das du weiterhin versuchst davon abzulenken dass das Verschulden
hier gar nicht zur Debatte stehen kann,

obwohl es einzig und allein um die Frage geht: Wurde die Vertragspflicht eingehalten oder eben nicht.

Gründe hierzu stehen als solche ja gar nicht zur Diskussion.

Der von dir konstruierte Kernpunkt einer rechtzeitigen Terminsvereinbarung - respektive einer wie auch immer
gearteten Festlegung einer Zeitspanne zu einer Terminsvereinbarung-

geht an jeglicher realen Logik vorbei.

Wenn du nicht in der Lage bist deiner Vertragspflicht nachzukommen - egal aus welchem Grunde auch immer -
geht dir das selbst zur Last.

Ist der Versuch einen Termin zu vereinbaren 4, 6, 8 oder vielleicht 20 Wochen zuvor zu vereinbaren ausreichend und was an weiteren Maßnahmen ist dem Garantienehmer zuzumuten, seine Pflicht zu erfüllen.

Hier ist aus rein rechtlicher Sicht nicht der Versuch einen Termin zu bekommen massgeblich -
sondern einzig und allein die Frage ob die Vertragspflicht erfüllt wurde oder eben nicht.

Und hier noch einmal zum Verständnis:

Es gibt tausende von Werkstätten in denen du deiner Vertragspflicht nachkommen kannst -
wie du das machst obliegt deiner Sorgfaltspflicht und dem einfachen Menschenverstand
wenn dieser jedoch fehlend ist - müssen die dazugehörigen Folgen getragen werden.

Deine Argumentation ist dermassen Lächerlich - das Menschen des gesunden Verstandes darüber
Lachen oder eben Weinen müssen.
 
Ich habe es sehr wohl begriffen das du weiterhin versuchst davon abzulenken dass das Verschulden
hier gar nicht zur Debatte stehen kann,

obwohl es einzig und allein um die Frage geht: Wurde die Vertragspflicht eingehalten oder eben nicht.

Gründe hierzu stehen als solche ja gar nicht zur Diskussion.

Der von dir konstruierte Kernpunkt einer rechtzeitigen Terminsvereinbarung - respektive einer wie auch immer
gearteten Festlegung einer Zeitspanne zu einer Terminsvereinbarung-

geht an jeglicher realen Logik vorbei.

Wenn du nicht in der Lage bist deiner Vertragspflicht nachzukommen - egal aus welchem Grunde auch immer -
geht dir das selbst zur Last.



Hier ist aus rein rechtlicher Sicht nicht der Versuch einen Termin zu bekommen massgeblich -
sondern einzig und allein die Frage ob die Vertragspflicht erfüllt wurde oder eben nicht.

Und hier noch einmal zum Verständnis:

Es gibt tausende von Werkstätten in denen du deiner Vertragspflicht nachkommen kannst -
wie du das machst obliegt deiner Sorgfaltspflicht und dem einfachen Menschenverstand
wenn dieser jedoch fehlend ist - müssen die dazugehörigen Folgen getragen werden.

Deine Argumentation ist dermassen Lächerlich - das Menschen des gesunden Verstandes darüber
Lachen oder eben Weinen müssen.
Prima, dann brauchen wir ja keine Gerichte mehr.
Anwälte für Vertragsrecht brauchen wir dann auch nicht mehr.
 
Das ist doch viel zu weit und ums Eck gedacht. Die Aufgabe ist es, die Arbeiten ausführen zu lassen. Wie und wo du an den Termin kommst ist alleine dein Job. Nichts weiter. Genau das sicherst du zu und im Gegenzug sichert der garantiegebende deine Leistung zu.

Ich kann ja auch nicht mit meiner Karre zu einer Weltreise abseits aller Werkstätten aufbrechen und mich beschweren warum mir dann Dacia keinen Werkstattwagen hinterherschickt.
 
Wie und wo du an den Termin kommst ist alleine dein Job. Nichts weiter.

Diese Aussage ist das Ergebnis einfachster Logik,

man bekommt echt Zweifel an der Zukunft, bzw.
Angst davor in selbiger Verträge zu schliessen -
wenn einzelne meinen sich alles so verbiegen zu wollen
wie es ihnen gerade passend erscheint.

Vertragstreue ade.
 
Das ist doch viel zu weit und ums Eck gedacht. Die Aufgabe ist es, die Arbeiten ausführen zu lassen. Wie und wo du an den Termin kommst ist alleine dein Job. Nichts weiter. Genau das sicherst du zu und im Gegenzug sichert der garantiegebende deine Leistung zu.

Ich kann ja auch nicht mit meiner Karre zu einer Weltreise abseits aller Werkstätten aufbrechen und mich beschweren warum mir dann Dacia keinen Werkstattwagen hinterherschickt.

Der Punkt dabei ist, dass es überhaupt möglich sein muss diese Bedingungen zu erfüllen.

Und mit Deiner zweiten Aussage hast Du daneben gegriffen.
Wenn Dacia VERTRAGLiCH zusagt dir einen Werkstattwagen zu schicken muss Dacia genau das tun.
 
Der Punkt dabei ist, dass es überhaupt möglich sein muss diese Bedingungen zu erfüllen.

Millionen anderer KFZ-Nutzer ist es bekanntlich ja Möglich.

Und mit Deiner zweiten Aussage hast Du daneben gegriffen.
Wenn Dacia VERTRAGLiCH zusagt dir einen Werkstattwagen zu schicken muss Dacia genau das tun.

Wo wurde denn hier daneben gegriffen ??

Ich kann ja auch nicht mit meiner Karre zu einer Weltreise abseits aller Werkstätten aufbrechen und mich beschweren warum mir dann Dacia keinen Werkstattwagen hinterherschickt.

Von einer Vertraglichkeit eines Werkstattwagens hat der Beitragsersteller nichts geschrieben.
 
Der Punkt dabei ist, dass es überhaupt möglich sein muss diese Bedingungen zu erfüllen.

Und mit Deiner zweiten Aussage hast Du daneben gegriffen.
Wenn Dacia VERTRAGLiCH zusagt dir einen Werkstattwagen zu schicken muss Dacia genau das tun.

Sei halt nicht albern.

..überhaupt möglich... soll er noch ein Telefon stellen? Du bist doch keine 5 Jahre mehr oder schickt dich die Mama noch zum Kinderarzt zum impfen?

Und von Werkstattwagen ... ach vergiss es. Ist albern genug was hier erwartet wird.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
42.875
Beiträge
1.057.192
Mitglieder
73.542
Neuestes Mitglied
Jürgen Otto
Zurück