Inspektionsintervall überschritten--Garantieverlust??

juppymalim

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 4x2, 1.5 dCi 86
Hallo an alle Dacianer.

Seit 30. Juli zeigt mein Duster die fällige erste Inspektion an. Habe wie es sich gehört einen Termin gemacht in der Werkstatt meines Vertrauens. Termin am 31 August bekommen und alles ist gut. Dachte ich........
Ein Bekannter meinte nun da könnte Garantieverlust drohen, weil ich zu lange gewartet habe. ( 5 Wochen)
Wie ist Eure Meinung dazu bzw. wie Kulant ist in solch einem Fall der Hersteller?
 
Lösung
Entweder 20.000km oder 1 Jahr nach der Erstzulassung/Rechnungslegung. Je nachdem was zuerst eintritt.


Edit: Habe Rechnungslegung hinzugefügt

Bitte nicht auf den Tag der Erstzulassung verlassen.
Auch nicht auf die Aussage der Vertragswerkstatt. Die hat mir nämlich auch erzählt im September was laut Auskunft Dacia und schriftlicher Mitteilung eben nicht so ist.
Garantie beginnt mit dem Tag des Erwerbs.

Ganz besonders gilt das für EU Fahrzeuge, je nachdem wie der Importeuer das abwickelt.
Ich habe zb. bei HVT im Septl. 2017 ein Lagerfahrzeug erworben.
Gekauft wurde das Fahrzeug im April vom Importeur aber NIE zugelassen.
Die Erstzulassung erfolgt dann von mir im Sept.
Ich hab mir von Dacia den Wartungsplan besorgt (Mail an...
Püü, nee hinten in der Werkstatt habe aber Zugriff auf alles.
 
Bin an der Quelle.:shhh:
lies mal Beitrag #4 und erkläre mal als "Quelle", was da schief gelaufen ist. Offenbar agiert Dacia ja deutlich anders als ihr das vorgeben wollt?
BTW: 10% sind nach Adam Riese 2000 km und 1,2 Monate...Der Beitragschreiber aus #4 hatte ~1000 km und ne Runde Woche überzogen
 
Das ist nicht die Meinung eines Mechanikers. Es wird bei uns so gehandhabt. Ich mach mich morgen nochmal schlau bevor noch weitere Diskussionen los gehen. VG
 
So wie geschrieben, mal schlau gemacht. wf du hast recht. Beim Erstkauf wird das Datum im ICM hinterlegt und gildet als Garantiebeginn. In den meisten Fällen wird das Fzg. auch gleich danach zugelassen. Man kann aber, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Zulassung zu groß ist, mit der Zulassung und dem eigenen Kaufvertrag eine Änderung beantragen was nur der Händler machen kann und es betrifft auch nur Fzg. die für Deutschland bestimmt sind. Haben wir bis jetzt nur einmal praktiziert allerdings bei Renault.
 
Weil da praktischerweise kein Kunde drauf hingewiesen wird.
Ein Händler kann nicht auf die Idee kommen, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn er es selber noch nicht verstanden hat. Die Unwissenheit besteht auf beiden Seiten.

Und so, wie es aussieht, weisen tendenziell mehr Kunden ihre Händler auf die korrekte Auslegung der AGBs hin als umgekehrt. Händler sind auch nur Menschen und wissen nicht alles.
 
Händler sind auch nur Menschen und wissen nicht alles.
Die meisten Händler sind aber schon eine Weile im Geschäft und die entsprechenden Mitarbeiter SOLLTEN soetwas auf Schulungen gesagt bekommen.
Vielleicht setze ich da aber zu viel vorraus
 
Vielleicht setze ich da aber zu viel voraus
Ich fürchte, das tust Du.

Du musst bedenken: ein gut informierter Händler wird dadurch keine besseren Geschäfte machen, eher im Gegenteil. Besser informiert zu sein gereicht so gesehen zum Nachteil.
 
Ah......
Das erklärt aber nicht die 10% Aussage.
Habt ihr das schriftlich oder hat EUER Meister das so vorgegeben?


So ich habs und zitiere einen Teil des Schriftstückes.

Anwendungskriterien für die Freigabe
Handelt es sich um ein im Renault Netz gekauftes Fzg., wird keine Fahrzeughistorie (vor dem Fzg.-kauf) verlangt.

Handelt es sich um ein außerhalb des Renault Netzes gekauftes Gebrauchtfzg. oder ein Fzg. aus erster Hand, wird
die Vollständige Fahrzeughistorie verlangt (Rechnungen und Wartungsheft).

Es ist darauf zu achten, das alle Wartugsintervalle (Ölwechsel) eingehalten wurden. Eine Toleranzvon +10% ist
statthaft.

Bsp.: Fahrzeug mit herstellerseitig vorgeschriebenem Wartungsintervall (Ölwechsel) von 30000 km bzw. 2 Jahren
> die Toleranz von 10% entspricht 3000 km bzw. 73 Tagen.

Gruß Tom
 
So ich habs und zitiere einen Teil des Schriftstückes.

Anwendungskriterien für die Freigabe
Handelt es sich um ein im Renault Netz gekauftes Fzg., wird keine Fahrzeughistorie (vor dem Fzg.-kauf) verlangt.

Handelt es sich um ein außerhalb des Renault Netzes gekauftes Gebrauchtfzg. oder ein Fzg. aus erster Hand, wird
die Vollständige Fahrzeughistorie verlangt (Rechnungen und Wartungsheft).

Es ist darauf zu achten, das alle Wartugsintervalle (Ölwechsel) eingehalten wurden. Eine Toleranzvon +10% ist
statthaft.

Bsp.: Fahrzeug mit herstellerseitig vorgeschriebenem Wartungsintervall (Ölwechsel) von 30000 km bzw. 2 Jahren
> die Toleranz von 10% entspricht 3000 km bzw. 73 Tagen.

Gruß Tom
Ok.....
Danke für die Info.
Das gilt hier anscheinend für Renault. Gilt das aber auch für Dacia, die ja eine kleinere Gewinnspanne haben?
 
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