Aber ich bin mir sicher, dass der Verursacher nach einem Richterentscheid auch für Folgekosten aufzukommen hat, wenn er diese verschuldet hat
Hieru gibt es bereits einige Urteile bei höchstinstanzlichen Gerichten.
U.A. hat auch der EUGH hierzu Entscheidungen getroffen, welche besagen das
der Garantiegeber als auch Gewährleistungsgeber im jeweilig betreffendem Falle,
eben ob Garantie oder eben Gewährleistung,
alle verbundenen Nebenkosten
zu begleichen / zu erstatten hat, sofern diese der Sache angemessen sind und
verschuldet wurden.
Man beachte hierzu das es auch betreffend der verbundenen Nebenkosten
bereits einige Urteile gibt;
Ersatzfahrzeug muss möglichst Günstig beschafft werden:
- siehe Langzeitmiete, sofern längere Dauer absehbar war
- siehe höhere Kraftstoffkosten ( Mehrverbrauch beim Mietwagen )
- siehe Doppelversicherungskosten
- siehe temporäre Fahrzeugstilllegung ( Schadensminderungspflicht )
Und zum Abschluss verbleibt dann die Frage ob man sich diesen Stress
einverleiben mag - für die Kleinigkeit einiger weniger Euronen.