Meine erste Mutmaßung wäre, falschen KBA Datensatz verwendet. Da ich aber keinen Zulassungsbescheinigung hier sehe? Aber egal.
Ahh ... "fremdsprachliche" CoC ... sind nicht sehr beliebt bei einigen deutschen Zulassungsbehörden.
Aber keine Sorge, das nützt denen nichts. Mit Beharrlichkeit wird das schon.
Lass dir nix erzählen, du benötigst keine "Übersetzung" oder eine Prüfung durch den TüV.
Der Aufbau und die Nummerierung in der CoC ist europaweit normiert. Die arabische Ziffern sind in unserem Sprachraum gleich.
Maximal eine Überprüfung der FIN kann die Zulassungsstelle verlangen.
Aber da dein Fahrzeug wohl schon zugelassen ist? Hast du ihn selbst zugelassen?
Ja, 115 wäre der korrekte Wert für Feld V.7 (laut CoC, die hoffentlich vom richtigen Fahrzeug ist)
Ich hatte dem Leitfaden mit der Berechnung mitgeschickt.
Mit der öffentlichen Verwaltung per e-mail? Das klappt bei uns hier noch nicht einmal mit persönlichen Erscheinen und Vorsprechen.
Den gesamten Leitfaden?
Glaubst du wirklich den liest einer?
Für dich ist nur
Seite 21, der untere Abschnitt, relevant.
Du musst das schon den armen, völlig überlasteten, städtischen Angestellten mundgerecht vorbereiten ...
Und wenn es dann immer noch nicht funktioniert, so wie
schon hier beschrieben, vereinbare einen
persönlichen Termin beim Leiter der Zulassungsbehörde und nimmt die Antwort e-mail als Ausdruck, CoC (im Original!), beide Zulassungsbescheinigungen, und den Auszug des Leitfadens als Ausdruck mit.
Immer schön höflich bleiben, sein Anliegen sachlich aber bestimmt vortragen, notfalls mehrmals monoton erneut vortragen. Das wird schon funktionieren. Spätestens nach der dritten Wiederholung wird meist die Ernsthaftigkeit deines Anliegens erkannt. Notfalls greift er zum Hörer und ruft seinen Telefon-Jocker an ...
Meist kommt aber die Sache schon in Bewegung, wenn du versucht mit dem Leiter der Zulassungsbehörde einen Termin zu vereinbaren. Da werden die meisten schon hellhörig.
Viel Glück und Erfolg im Verwaltungsdschungel.