KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
@dumdideldumdei : wurde dein Widerspruch von der Zollbehörde stattgegen? Noch bevor die Korrektur erfolgt war?
Kommt anscheinend auch auf das zuständige Zoll-Amt an, das den Bescheid ausstellt.
In der Regel verweisen diese erstmal an die Zulassungsbehörde.

Bei manchen läufts geschmeidiger bei andern wiederum nicht. Das gleiche gilt auch für die Zulassungsstellen.
Meist wird der Sachbearbeiter hellhörig, wenn du nach der dritten erfolglosen Wiederholung deines Anliegens nach dem Dienststellenleiter fragst. Die Jüngeren schieben dann ab und fragen oder holen einen älteren Kollegen.
Wenn der dann aber sagt, dass er keine Ahnung oder gar kein Autos hat und nur Straßenbahn fährt, dann endet das meist doch beim Dienststellenleiter. Zum Glück kennt der dann meist die Nummer seines Telefonjokers ... ;)
 
Ablehnungsbescheid der Zulassung? Das ist einfach ... der Sachbearbeiter zeigt dir wo die Tür ist und du darfst unverrichteter Dinge wieder gehen .... :D :lol:
Wenn mir das ein Beamter in der Zulassungsstelle sagen würde wenn ich um einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bitte, auf den ich einen Anspruch habe, dann erwähne ich einfach lapidar beim gehen, dass ich ein Disziplinarverfahren gegen Ihn anstoßen werde. Sein Diszplinarvorgesetzter ist verpflichtet zu ermitteln, sonst ist der selber dran. Man muss beim öffentlichen Dienst nur wissen, WO man anklopfen darf. Übrigens, wenn einer schreit weil es weh tut, dann hat man die richtige Stelle getroffen ;)

Solange das Disziplinarverfahren läuft und egal wie es ausgeht, sind Beförderungen jeglicher Art gehemmt.
 
bei mir steht laut CoC 115g/km = 60€
Stepway Comfort LPG

mal sehen ob es gleich stress gibt beim Anmelden
 
bei mir steht laut CoC 115g/km = 60€
Stepway Comfort LPG

mal sehen ob es gleich stress gibt beim Anmelden
Finde ich schon merkwürdig, dass die Werte in den CoC bei gleicher Fahrzeug-Variante durchaus variieren.
Für unseren Stepway Comfort LPG steht da 116, dementsprechend sind es bei uns 62€.
Würde da z.B. ein "gleiches" Fahrzeug mit Alu-Felgen und und eins mit Stahlfelgen so einen Unterschied machen? Oder eins mit Klimaautomatik und eins ohne, würde das auch CO2-Unterschiede machen?
 
Klasse habe jetzt auch AFH vom Autohaus wurde mir AFF gesagt
Dann ich das auto trotzdem anmelden
 
Klasse habe jetzt auch AFH vom Autohaus wurde mir AFF gesagt
Dann ich das auto trotzdem anmelden
Ja klar, war bei uns auch so.
Unsere KFZ-Versicherung führt das Auto auch weiterhin mit AFF, trotz AFH in den Fahrzeugunterlagen, weil AFH bei denen einfach noch nicht eingepflegt ist. Die sagten mir, sie machen das dann irgendwann und dann kriege ich eine Benachrichtigung. Denke mal, an der Versicherungsprämie wird das nichts ändern.
Und bei der Zulassung ist das bei uns auch kein Ding gewesen, die tragen ja eh nur ein, was da steht.
 
Habe gerade den Steuerbescheid bekommen, Stepway Comfort LPG = 62€
 
So angemeldet 115g/km = 60€
Ohne Probleme

Dienstag wir er abgeholt
Mit der Versicherung ist mir egal man kann es sowieso nicht ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Auch bei mir würde der CO2 Wert eines Benziners genommen.
Hier die Antwort von der Zulassungsstelle :

da das Fahrzeug auch auf Benzin fahren kann und der Ausstoß damit dann erhöht ist, ist demnach von uns leider immer der höhere Wert zur Berechnung der Kfz-Steuer heranzuziehen.

Falls es Änderungen durch den Hersteller / das KBA gibt, melden Sie sich gerne wieder mit einem berichtigtem COC-Papier.
Dann nehmen wir natürlich eine Änderung vor. Zum aktuellen Stand ist die Vorgabe jedoch wie beschrieben

Ich hatte dem Leitfaden mit der Berechnung mitgeschickt. Interessiert wohl niemanden.

Hat jemand noch eine Idee?

Lieben Gruß in die Runde
 
Kannst du ein Bild der Seite Nr.4 des CoC deines Fahrzeuges hier einstellen? Von Interesse sind die Angaben unter Punkt: 4
Die beiden Typenschlüssel aus der Zulassungsbescheinigung und Wert in V.7 der Zulassungsbescheinigung sind auch noch wichtig. Besser noch als Bild.
Sonst wird eine Beurteilung deines Anliegen fast unmöglich.
 
Hallo. Danke dir für die Antwort.
Die haben den Durchschnittsverbrauch vom Benziner genommen. 131g /km.

Logischer Weise müsste es doch der Durchschnittsverbrauch vom lpg sein. Also 115g / km.

So habe ich es auch erläutert.

Oder liege ich da jetzt falsch?
 

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Meine erste Mutmaßung wäre, falschen KBA Datensatz verwendet. Da ich aber keinen Zulassungsbescheinigung hier sehe? Aber egal.

Ahh ... "fremdsprachliche" CoC ... sind nicht sehr beliebt bei einigen deutschen Zulassungsbehörden.
Aber keine Sorge, das nützt denen nichts. Mit Beharrlichkeit wird das schon.
Lass dir nix erzählen, du benötigst keine "Übersetzung" oder eine Prüfung durch den TüV.
Der Aufbau und die Nummerierung in der CoC ist europaweit normiert. Die arabische Ziffern sind in unserem Sprachraum gleich.
Maximal eine Überprüfung der FIN kann die Zulassungsstelle verlangen.
Aber da dein Fahrzeug wohl schon zugelassen ist? Hast du ihn selbst zugelassen?
Ja, 115 wäre der korrekte Wert für Feld V.7 (laut CoC, die hoffentlich vom richtigen Fahrzeug ist)

Ich hatte dem Leitfaden mit der Berechnung mitgeschickt.
Mit der öffentlichen Verwaltung per e-mail? Das klappt bei uns hier noch nicht einmal mit persönlichen Erscheinen und Vorsprechen.

Den gesamten Leitfaden?
Glaubst du wirklich den liest einer? :D
Für dich ist nur Seite 21, der untere Abschnitt, relevant.
Du musst das schon den armen, völlig überlasteten, städtischen Angestellten mundgerecht vorbereiten ... :)

Und wenn es dann immer noch nicht funktioniert, so wie schon hier beschrieben, vereinbare einen persönlichen Termin beim Leiter der Zulassungsbehörde und nimmt die Antwort e-mail als Ausdruck, CoC (im Original!), beide Zulassungsbescheinigungen, und den Auszug des Leitfadens als Ausdruck mit.
Immer schön höflich bleiben, sein Anliegen sachlich aber bestimmt vortragen, notfalls mehrmals monoton erneut vortragen. Das wird schon funktionieren. Spätestens nach der dritten Wiederholung wird meist die Ernsthaftigkeit deines Anliegens erkannt. Notfalls greift er zum Hörer und ruft seinen Telefon-Jocker an ...

Meist kommt aber die Sache schon in Bewegung, wenn du versucht mit dem Leiter der Zulassungsbehörde einen Termin zu vereinbaren. Da werden die meisten schon hellhörig.

Viel Glück und Erfolg im Verwaltungsdschungel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine erste Mutmaßung wäre, falschen KBA Datensatz verwendet. Da ich aber keinen Zulassungsbescheinigung hier sehe? Aber egal.
Ja so wird es sein. HSN 8212 TSN AFH. Es soll aber AFF sein.Aber dieses gibt es ja noch nicht.
Ahh ... "fremdsprachliche" CoC ... sind nicht sehr beliebt bei einigen deutschen Zulassungsbehörden.
Aber keine Sorge, das nützt denen nichts. Mit Beharrlichkeit wird das schon.
Lass dir nix erzählen, du benötigst keine "Übersetzung" oder eine Prüfung durch den TüV.
Der Aufbau und die Nummerierung in der CoC ist europaweit normiert. Die arabische Ziffern sind in unserem Sprachraum gleich.
Maximal eine Überprüfung der FIN kann die Zulassungsstelle verlangen.
Aber da dein Fahrzeug wohl schon zugelassen ist? Hast du ihn selbst zugelassen?
Ja, 115 wäre der korrekte Wert für Feld V.7 (laut CoC, die hoffentlich vom richtigen Fahrzeug ist)
Auf 115 bin ich auch gekommen.Ja es ist das richtige fahrzeug.
Mit der öffentlichen Verwaltung per e-mail? Das klappt bei uns hier noch nicht einmal mit persönlichen Erscheinen und Vorsprechen.

Den gesamten Leitfaden?
Glaubst du wirklich den liest einer? :D
Für dich ist nur Seite 21, der untere Abschnitt, relevant.
Du musst das schon den armen, völlig überlasteten, städtischen Angestellten mundgerecht vorbereiten ... :)
Ich habe es nochmal mit dem Absatz versucht von Seite 21. Aber ich glaube ich muss an höherer Stelle .Die nette Damen bleibt Stur.
Und wenn es dann immer noch nicht funktioniert, so wie schon hier beschrieben, vereinbare einen persönlichen Termin beim Leiter der Zulassungsbehörde und nimmt die Antwort e-mail als Ausdruck, CoC (im Original!), beide Zulassungsbescheinigungen, und den Auszug des Leitfadens als Ausdruck mit.
Immer schön höflich bleiben, sein Anliegen sachlich aber bestimmt vortragen, notfalls mehrmals monoton erneut vortragen. Das wird schon funktionieren. Spätestens nach der dritten Wiederholung wird meist die Ernsthaftigkeit deines Anliegens erkannt. Notfalls greift er zum Hörer und ruft seinen Telefon-Jocker an ...

Meist kommt aber die Sache schon in Bewegung, wenn du versucht mit dem Leiter der Zulassungsbehörde einen Termin zu vereinbaren. Da werden die meisten schon hellhörig.

Viel Glück und Erfolg im Verwaltungsdschungel.
Danke für Deine Mühe.Du hast mir weitergeholfen und vor allem mein Anliegen bestätigt. Jetzt muss ich nur noch die Verwaltung davon überzeugen das ich recht habe .
 
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