Na jetzt mal eins nach dem anderen.
Die Zulassungsstelle mag der Kommune/Kreis untergeordnet sein, legt aber den Grundlagenbescheid für die KfZ Steuer (Bund) fest. Da es sich bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen um Bundeseinheitliche regeln (ausgenommen der Gebühren) handelt, hat hier durchaus das Verkehrsministerium etwas zu melden.
Aber.. da lacht kein Bearbeiter, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, wenn etwas offensichtlich nicht stimmt. Ich bin selbst in der Verwaltung.. wenn der Anwalt nur die Hälfte der Infos bekommen hat ist es witzig, ja. Habe ich zweimal einen korrekten Einwand abgeschmettert, darf ich mir Garantie zum Amtsvorsteher, das steht fest.
Wenn die Zulassungsstelle nicht mitspielt, sollen sie es förmlich ablehnen. Im Zweifel schreibst du einen Einspruch, lehnen sie den ab, kann’s durchaus zu Dienst- UND Fachaufsichtsbeschwerde kommen. Insbesondere, weil man hier fast Vorsatz unterstellen kann, wenn die Rechtslage einseitig belegbar ist (Anweisung eines Bundesministeriums).
Hier geht es letztlich nicht drum, wo die Verwaltung angesiedelt ist, sondern wer die Gesetze macht. In diesem Falle der Bundestag (oder falls es eine Verordnung ist, die Bundesregierung).