KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
Das sollte als Futter reichen, um einem Amtsleiter deutlich zu machen, dass er an der abgelieferten Qualität seiner Mitarbeiter arbeiten muss. Auch da gilt, die behördlichen Mühlen mahlen langsam. Aber gegebenenfalls ein Hinweis an die zuständige oberste Landesbehörde, dass in einer ihrer Zulassunsgbehörden nachweislich Nachschulungsbedarf besteht und geltende Richtlinien nebst deren Leitfäden unbeachtet bleiben, dürfte Bewegung in die Sache bringen.

Nachtrag: so ein Hinweis nennt sich im Amtsdeutsch Fachaufsichtsbeschwerde. Sollte man nicht negativ sehen. Sie dient dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unserer öffentlichen Verwaltung. Und an einer öffentlichen Verwaltung mit Qualität sollten wir alle ein Interesse haben, die Bürger auf der einen Seite des Tresens und die Mitarbeiter auf der anderen Seite. Siehe dazu auch die Beiträge #191 und #192.
 
Zuletzt bearbeitet:
Perfekt!! Vielen lieben Dank dafür.
Damit sollte nichts mehr im Wege stehen.
Ich werde morgen nochmal berichten, sobald ich wieder aus dem Amt raus bin.
LG
 
Aber gegebenenfalls ein Hinweis an die zuständige oberste Landesbehörde, dass in einer ihrer Zulassunsgbehörden nachweislich Nachschulungsbedarf besteht und geltende Richtlinien nebst deren Leitfäden unbeachtet bleiben, dürfte Bewegung in die Sache bringen.

Schmeisst doch nicht immer gleich mit solchen Keulen um Euch. Ich sage es noch einmal. Der Sachbearbeiter entscheidet nach seinem aktuellen Wissensstand. Der mag falsch sein. Da mit diziplinären Folgen, oder oberster Landesbehörde zu drohen macht einen nur lächerlich. Das passiert nämlich täglich.
Disziplinäre Folgen kann nur ein Dienstvergehen haben. Eine Fehlinterpretation, oder Unwissenheit garantiert nicht.

Die obere Behörde wird sich so lange nicht einmischen, wie der Vorgang auf der unteren Ebene nicht abgeschlossen ist.
Man benötigt also eine rechtsmittelfähige Entscheidung. Diese enthält eine Rechtsmittelbelehrung und weist den Weg zum nächsten Schritt und der nächsten Instanz.

Ich denke aber dass es reicht den Auszug aus der Anweisung in der Tasche zu haben und vorzulegen.
Wenn der SB dann noch nicht will, an der Vorgesetzen wenden.
 
Grundsätzlich stimme ich dir zu @Hopper , aber 3 mal Termin dort um zweimal salopp abgewiesen zu werden.. würde ich mir auch nicht bieten lassen.

Die obere Behörde kann sich aber durchaus auch vorher einmischen, dafür bedarf es kein Rechtsbehelfsverfahren. Es gibt ja immerhin Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden. Wenn trotz Hinweis auf falsche Lage keiner recherchiert.. dann ist das nicht das Problem des Bürgers, sondern der Behörde. Wenn ich mich über geltendes hinweg setze, obwohl ich drauf hinweisen werde, dann gibt’s halt Ärger…
 
Also ich bin wieder zurück. Diesmal war es kein Problem. Der Sachbearbeiter hat es anstandslos eingetragen. Auf Nachfrage, warum die Kollegen es nicht wussten, hatte er auch keine Antwort. Er wird es im Kollegium noch einmal thematisieren. Ich habe den vorherigen Sachbearbeiter an der Information gesehen und nachfolgend angesprochen. Er war nach wie vor der Überzeugung, dass es nicht so ganz stimmt. Als ich im die Unterlagen vom KBA gezeigt habe kam von ihm nur ein kurzes "Aha...na dann bin ich mal gespannt, was der Zoll dazu sagt...."
Mir egal, ich habe es nun endlich eingetragen.
 
Der Zoll? Den juckt das gar nicht. Der muss einen neuen Bescheid erlassen, da der Grundlagenbescheid nun geändert wurde. Na der hat es scheinbar komplett verstanden…
 
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