KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
Eigentlich sollte die Steuer für deinen Werksgaser bei 104€ liegen.
Du scheinst den Satz für den ganz normalen Benziner zu bezahlen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
gas lpg steuer

ja sehe ich auch so ! mmh liegt vieleicht daran das er als benziner zugelassen wurde laut coc papier!! habe das gutachten für die gasanlage erst jetzt bekomme und ihn umgemeldet!
meine frage wäre nun kann man da noch was machen das ich steuerlich günstiger fahre ??????
wurde als werksgaser gekauft und is auch einer !
wie würde man da vorgehen ?????
 
Schau mal in deine COC Bescheinigung unter Punkt 46.2.

Dort ist unter "CO2 kombiniert" ein Wert angegeben der bei der Steuerberechnung ausschlaggebend ist.

Was steht da bei dir?
 
ja sehe ich auch so ! mmh liegt vieleicht daran das er als benziner zugelassen wurde laut coc papier!! habe das gutachten für die gasanlage erst jetzt bekomme und ihn umgemeldet!
meine frage wäre nun kann man da noch was machen das ich steuerlich günstiger fahre ??????
wurde als werksgaser gekauft und is auch einer !
wie würde man da vorgehen ?????

Bei einem nachträglichen Umbau ändert sich an der steuerlichen Einstufung nichts da immer von den Co2 Werten des Benzinbetriebes ausgegangen wird auch wenn du nur auf Gas fährst.

Deine Einstufung ist also richtig.

Was anderes wäre es wenn du einen originalen Werksgaser hättest, der hat niedrigere CO2 Werte und ist damit in der Steuer billiger.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
lpg

ja da steht er als benziner drin also 180 g sag ich mal

mmh mal sehen ob man da noch was machen kann hab ja ein gutachten
 
mmh mal sehen ob man da noch was machen kann hab ja ein gutachten

Das habe ich auch beim Amt vorgelegt bei der Umschreibung, das hat aber keinen Einfluss auf die steuerliche Einstufung. Ich zahle 148€ Steuern,genauso viel wie für den normalen 16V Benziner.
 
Ist der "Werksgaser" beim freien deutschen Importeur (z.B. auto-aktiv-leipzig) gekauft worden oder vom offiziellen Dacia Händler in Deutschland?
 
Hallo,

bei bivalenten Fahrzeugen, sprich autos die mit zwei unterschiedlichen kraftstoffen betrieben werden koennen, wird immer die Schlechtere antriebsart versteuert, was in diesem falle der benzinbetrieb ist.

anders waere es wenn du ein fahrzeug haettest was ausschliesslich mit gas faehrt, das wuerde dann anders versteuert.

Wolf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
dann hat es sich jetzt bei mir geklärt da meiner am 15.5.09 zugelassen wurde und ich nur 108€ zahlen brauch

Die Erklärung mit dem 1.7.9 hatte dann davor gefehlt
 
Eine kleine Zusammenfassung :

Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 4.11. 2008 werden nach Hubraum besteuert, dort hat die Gasanlage keinen Einfluss auf die Steuerhöhe.

Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vom 5.11.2008 bis 30.6.2009 mit Steuerbefreiung und Berechnung nach Hubraum wird nach Ablauf der Steuerbefreiung für Neufahrzeuge, die für den Halter günstigere Steuerberechnung angewendet. Bei Autogasfahrzeugen ist das meist die Berechnung nach CO².

Bei Fahrzeugen, die nach dem 30.6. 2009 erst zugelassen wurden, wird die KFZ-Steuer nach dem CO² - Wert der in Zulassungsbescheinigung Teil1 unter V.7 steht, berechnet.
Bei Fahrzeugen mit Autogasanlage wird der niedrigere Wert aus den COC-Papieren bzw. bei nachgerüsteter Gasanlage aus dem Abgasgutachten verwendet.

Bei den Werksgasern , die für den dt. Markt hergestellt werden, befinden sich die Gas-CO²- Werte in den COC- Unterlagen (Bildbeispiel Sandero) und finden so den Weg in die ZB Teil 1 (Bildbeispiel MCV 7 Sitze).

In den rumänischen COC-Unterlagen dieser Werksgaser befinden (bis auf einige Ausnahmen) noch keine Abgaswerte der Autogasanlage, deshalb ist zur Zulassung auch ein extra Abgasgutachten nötig und unter V.7 steht der Wert vom Benzin-CO².
 

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dann hat es sich jetzt bei mir geklärt da meiner am 15.5.09 zugelassen wurde und ich nur 108€ zahlen brauch

Die Erklärung mit dem 1.7.9 hatte dann davor gefehlt

Hi ulster,

wieviel CO² hatt den dein Werksgaser? Waren das nicht auch 156 g? Dann mußt du beim Finanzamt anrufen und um Änderung bitten = 104€. Das wurd häufig in der Übergangsregelung nicht berücksichtigt. Bei mir hab ich es auch ändern lassen müssen! -AUF ANTRAG!- Zuvor waren es auch 108€.

Das hatte ich dir aber schon mal mitgeteilt.... .
 
Ich glaube diese 4 € machen mich auch nicht arm und ich unterstütze den Staat gegen die Pleite:D
 
Ich glaube diese 4 € machen mich auch nicht arm und ich unterstütze den Staat gegen die Pleite

Macht bei 4€ in 10 Jahren 400€ nach all den Steuererhöhungen die da sicherlich noch kommen werden:o.
Manch jucken schon 156€:huh:. Das sind in 10 Jahren sicherlich trotzdem 1560€;).

Wundert mich nur, daß es scheinbar Unterschiede bei den Werksgasern gibt:
Ist der "Werksgaser" beim freien deutschen Importeur (z.B. auto-aktiv-leipzig) gekauft worden oder vom offiziellen Dacia Händler in Deutschland?

Muß der michxo noch mal überlegen wo der Wagen gekauft wurde?
 
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