KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
lpg

ja das verstehe wer will!!!!

dekra 156 g
tüv nord 180 g

tja ??????????????
 
ja das verstehe wer will!!!!

dekra 156 g
tüv nord 180 g

Der Wert von 156g ist aus dem COC des Fahrzeuges übernommen und nicht aus einem Gutachten. Wie ich bist jetzt gelesen habe, funktioniert das nur bei Fahrzeugen (MCV) die von einem bestimmten rumänischen Händler direkt importiert werden.

Die Gutachten, nach dem die Gasanlagen der direkt importierten Dacia legalisiert werden, stammt von einer Einzelabnahme in Berlin, wo das Fahrzeug im ersten Versuch nicht mal die Benzin- Werte erreicht hatte.
Erst im zweiten Versuch mit ausgetauschtem Steuergerät war es möglich die Gasanlage einzutragen.
 

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Zuletzt bearbeitet:
lpg

ja aber das gutachten von LPG ist von der dekra mit 156 g !!!!
also nicht aus dem coc würd ich mal sagen
 
Meine Steuerberechnung lautet ab den 04.06.2010:

6,75€ x16 angef. 100cm³ in Euro gerundet : 108,00€
Dieses berechnet sich so:
Erstzulassung: 04.06.2009
zulässige Gesamtmasse: 1.740kg
Hubraum: 1598cm³ , entspicht16 angefangene 100cm³
Kohlendioxidemission (g/km): 184
Kraftstoffart/Energiequelle: 0006 Benzin/Flüssiggas
Emissionsklasse: 0462 Euro 4
Steuertarif (Hubraum) : 6,75€ je angefangene 100cm³ nach §9 Abs.1 Nr. 2 Buchst. a Doppelb. aa KraftStG
 
Hat sich denn mal ein Daciadriver gemeldet, der einen MCV-Werksgaser über die deutsche Niederlassung erworben hat? Wie sehen denn dort die CO² Werte aus? Auf der Dacia Homepage steht doch etwas von 164 g/CO² für den MCV als LPG-Ausführung, die angeblich aber für den 7-Sitzter gelten sollen. Ist hier denn auch ein MCV-Werksgaser unterwegs, der diesen über die deutsche Niederlassung erworben hat und 156 g CO² eingetragen hat?
 
Meine Steuerberechnung lautet ab den 04.06.2010:

6,75€ x16 angef. 100cm³ in Euro gerundet : 108,00€
Dieses berechnet sich so:
Erstzulassung: 04.06.2009
zulässige Gesamtmasse: 1.740kg
Hubraum: 1598cm³ , entspicht16 angefangene 100cm³
Kohlendioxidemission (g/km): 184
Kraftstoffart/Energiequelle: 0006 Benzin/Flüssiggas
Emissionsklasse: 0462 Euro 4
Steuertarif (Hubraum) : 6,75€ je angefangene 100cm³ nach §9 Abs.1 Nr. 2 Buchst. a Doppelb. aa KraftStG

hä warum bezahle ich eigentlich 154 euro verstehe ich nich hab 1 werksgaser ??
 
hä warum bezahle ich eigentlich 154 euro verstehe ich nich hab 1 werksgaser ??

Seine Erstzulassung liegt vor dem 30.6. 2009 und er zahlt jetzt die Steuer erstmalig nach einem Jahr Steuerbefreiung.

Er könnte, wenn in seinem Zulassungspapieren unter V.7 156g CO² (aus seinem CoC übertragen) stehen, noch auf 104 € verringern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und mal ´ne ganz andere Frage......

Die heutigen Autos , die wenig oder kaum schädliche Abgase produzieren werden doch alle steuerbefreit bzw. begünstigt.

Warum ist das eigentlich nicht der Fall bei "Gasern" ???
 
Warum ist das eigentlich nicht der Fall bei "Gasern" ???

Weil Du auch mit Benzin fahren "könntest".

Würde ein Fahrzeug ausschließlich mit Gas betrieben und jeglicher Betrieb mit Benzin wäre ausgeschlossen, dann sähe die Besteuerung von diesen Fahrzeugen anders aus.
 
interessant. man koennte also den benzintank ausbauen und durch einen 2l tank fuers starten ersetzen. dann haette man gleich noch platz fuer den gastank und keiner koennte ernsthaft behaupten, dass man damit mit benzin faehrt.

suche aber weiterhin antworten auf meine obigen fragen.
 
mein händler sagte mit wenn man eine andere besteuerung bei gasfahrzeugen haben möchte darf der benzintank nicht größer sein als 15 liter. da ich aber nur 94 euro steuern bezahle lohnt sich der aufwand nicht da was umzubauen.
 
hat eigendlich ein werksgaser den tank vom serienbenziner? ich meine vom Volumen? lieb frag:)
 
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