KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
Ihr verwechselt KFZ Steuer mit Energiesteuer. Das erste ist in D bei Dacia Modellen vernachlässigbar.
 
Der ADAC Test ist von 10/2013 und am 01/01/2014 gab es eine KFZ Steuer Erhöhung.

Ab Januar 2014:
MCV 1.2 16V 135g CO2 = 104€
MCV 1.2 16V LPG 120g CO² = 74€
MCV 0.9 TCE 116g CO² = 60€
MCV 1.5 dCi 99g CO² = 150€

KFZ Steuer Rechner
Laut dem Rechner sollte ich nur 104 Euro Steuern zahlen, ich zahle aber 156 Euro.
Ich bin kein Krosus oder Bestverdiener, aber bei den Entgelten ist (zumindest was die Steuer angeht) wurscht, was für ein Motor man auswählt...
 
Eine kleine Zusammenfassung :

Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 4.11. 2008 werden nach Hubraum besteuert, dort hat die Gasanlage keinen Einfluss auf die Steuerhöhe.

Bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vom 5.11.2008 bis 30.6.2009 mit Steuerbefreiung und Berechnung nach Hubraum wird nach Ablauf der Steuerbefreiung für Neufahrzeuge, die für den Halter günstigere Steuerberechnung angewendet. Bei Autogasfahrzeugen ist das meist die Berechnung nach CO².

Bei Fahrzeugen, die nach dem 30.6. 2009 erst zugelassen wurden, wird die KFZ-Steuer nach dem CO² - Wert der in Zulassungsbescheinigung Teil1 unter V.7 steht, berechnet.
Bei Fahrzeugen mit Autogasanlage wird der niedrigere Wert aus den COC-Papieren bzw. bei nachgerüsteter Gasanlage aus dem Abgasgutachten verwendet.

Bei den Werksgasern , die für den dt. Markt hergestellt werden, befinden sich die Gas-CO²- Werte in den COC- Unterlagen (Bildbeispiel Sandero) und finden so den Weg in die ZB Teil 1 (Bildbeispiel MCV 7 Sitze).

In den rumänischen COC-Unterlagen dieser Werksgaser befinden (bis auf einige Ausnahmen) noch keine Abgaswerte der Autogasanlage, deshalb ist zur Zulassung auch ein extra Abgasgutachten nötig und unter V.7 steht der Wert vom Benzin-CO².

Meiner ist 12/2009 zugelassen, verstehe ich es nun richtig das er nach Co2 besteuert werden müsste? zb. der niedrige Wert der in der im Abgasgutachten steht?
Weil ich zahle 156 und laut dem Rechner wären es nur 104 Euro. mmh
 
Hallo mfischer,

ist dein Auto ein Werksgaser, oder nachgerüstet?
Bei meinem ehem. Volvo 2.0i mit nachgerüsteter Gasanlage war das KFZ-Steuerlich völlig egal, er wurde als reiner Benziner abgerechnet.
 
Ich bezahle 102€ an Steuern.
2€ x 16 angefangene 100cm³ + 2€ x 35g/km über 95g/km CO2 = 102€

Motor: 1,6 SCe 115 LPG (Euro 6)
1598 cm³ und 130g/km CO2 Ausstoß

Der Benziner ist teurer als die LPG-Version.
Benziner hat 145g/km CO2 Ausstoß und der Werksgaser nur 130g/km (beide 1,6 SCe 115 4x2)
 
Ich zahle:
2€ * 16 angefangene 100 cm³ + 2€ * 37g/km über 95g/km CO2 = 106€

Motor: SCE 100 LPG
1598 cm³, Ausstoß 132g/km
 
Mal als blutiger Gaslaie gefragt.

Bei bivalenten Erdgasfahrzeugen gibt es die Möglichkeit den Benzintank auf maximal 15L zu verkleinern, womit dann das Fahrzeug als monovalent eingestuft wird und somit auch weniger Steuern erhoben werden.
Das Fahrzeug wird dann als reines Gasfahrzeug besteuert.

Kann diese Regelung auch bei LPG-Fahrzeugen angewendet werden?
 
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
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1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen.
Wenn nicht vorhanden, ist ein Strich ( - ) einzutragen.

3) Bei LKW Zulassung (Beispiel Dokker Express) wird der Steuerbetrag bis 3,5t über das zulässige Gesamtgewicht ermittelt, also kein Unterschied zwischen Gas und Benzin.
 
Lösung
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