KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
Willkommen im Club. Leider sind diese Falscheintragungen bei LPG-ab-Werk-Fahrzeugen gar nicht so selten. Auch ich musste zur Mitarbeiter-Nachschulung in die Zulassungsstelle aufbrechen. Nimm auf jeden Fall dein COC und den Ausdruck des Deckblattes sowie Seite 22 des Leitpfadens "Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II" mit, um unnötige Diskussionen auf der Zulassungsstelle zu vermeiden. Das amtliche Unfehlbarkeits-Ego ist außerordentlich hoch. Auch meine Sachbearbeitung war sich keines Fehlers bewusst und musste erst mit den Dokumenten zu ihrer "Chefin", um sich dort deren Segen abzuholen und meinem Anliegen abschließend entsprechen zu können. Ergebnis: Neue Zulassungsbescheinigung Teil II und 76 statt vorher 110 Euro Jahresteuer.
 
Dann nehme ich mal Kontakt zur Zulassungsstelle auf und werde gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.
Berichtest Du uns vom Ergebnis? Das könnte hier zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Das @Alfred_ML berichtet, reicht manchen nicht. Die spekulieren trotzdem munter weiter.
 
Ich war ja ausgehend von den mit meinen Umrüst-Neufahrzeugen bisher gemachten Erfahrungen auch der irrigen Meinung verhaftet, dass Vater Staat den Käufern eines LPG-ab-Werk-Fahrzeugs ebenso wie denen von umgerüsteten Fahrzeugen unterstellen würde, sie hätten sich dieses teurere Fahrzeug nur gekauft, um anschließend permanent auf Benzin zu fahren. Aber dem ist nun mal steuerlich wirklich nicht (mehr) so.
 
Klar, ich habe gerade mit dem Servicecenter telefoniert. Dort wurde mir gesagt, dass ich ohne Termin vorbei gehen soll (natürlich mit Wartezeit :wacko:) und es dort geändert würde. Ich hoffe, dass es wirklich so problemlos klappt. Werde berichten, wenn alles erledigt ist
 
Positive Neuigkeiten:
Ich war heute ohne Termin und allen nötigen Dokumenten (inkl. COC) bei der Zulassungsstelle. Als ich der Sachbearbeiterin sagte worum es ging sagte sie erst "nein, das ist richtig so. Da muss der Benzinwert rein." Ich erwiederte "Nein, das ist falsch, der LPG-Wert muss dort eingetragen werden" und zog den betreffenden Abschnitt des Dokuments "Anleitung zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung" heraus. Sie schaute sich das an und fragte woher ich das habe. Ich: "Internet". Sie ging kurz weg und sagte ich solle Platz nehmen, sie kläre es. Ca. 30 min. später kam sie mit meiner neuen Zulassungsbescheinigung mit dem richtigen LPG-Wert wieder und sagte, dass sie bis dahin noch keine Infos dazu hatten.
Mit Fahrzeit war ich ca 2,5 Stunden beschäftit. Es hat sich aber gelohnt und ich bin froh, dass ich hartnäckig war.
Die Zulassungsstelle leitet die Info auch direkt an das Hauptzollamt weiter, so dass ich direkt einen richtigen Bescheid bekomme.
Bezahlen musste ich nichts.
Zulassungsstelle Berlin-Lichtenberg.

Vielen Dank an euch für die Tipps und Infos, sonst hätte ich das alles nicht gewusst und munter zuviel Steuern bezahlt.
 
Als ich der Sachbearbeiterin sagte worum es ging sagte sie erst "nein, das ist richtig so. Da muss der Benzinwert rein."
Irgendwie kommt mir das seltsam bekannt vor. Ich sagte es ja bereits, das Unfehlbarkeits-Ego deutscher Behörden ist mitunter ziemlich groß :D.
 
Natürlich die Euro6d eine Euro6 Norm, sonst wäre es Euro7 ;)
Der Sprung von b auf c ändert den Prüfzyklus, beim Sprung von c auf d kommt die Realfahrt dazu. so einfach ist das mal vereinfach ausgedrückt.

Das LPG eine andere Zusammensetzung von H zu C-Atomen hat(mehr H als Benzin weil kürzere C-Ketten) sinkt der CO2 Wert. Dafür gibt es mehr H2O im Abgas ;)
 
Nur als Info: Ich habe heute meinen korrigierten KFZ Steuerbescheid (Logan) bekommen, zunächst sollten 114€ pro Jahr fällig werden (CO2 für Benziner fälschlich eingetragen von der Zulassungsstelle bei der Erstzulassung), mit dem korrigierten Fahrzeugschein wurde das jetzt auf 80€ pro Jahr angepasst (statt 143g CO2/km sind es bei LPG 126g/km). Also es lohnt sich das selbst nachzuprüfen und korrigieren zu lassen.
 
hat sich durch Verschiebung erst mal erledigt. bitte löschen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich bin jetzt auch im Club der Falsch eingetragenen Werks-LPG Duster eingetreten.
Gut dass ich zur Abmeldung meines alten Fz sowieso noch mal zur Zulassungsstelle muß, hätte mich echt geärgert, wenn ich statt dessen wieder Ewigkeiten warten müsste. (Falsch eingetragener Wert: 182, LPG Wert: 163)
Danke ans Forum, ohne das wäre mir das durchgegangen!
Gruß, Tom_Bo
 
Hallo,
in den COC Papieren stehen bei mir zwei unterschiedliche CO2 Werte bei LPG.
NEFZ Wert 148 g/km Kombiniert
WLTP Wert 159 g/km Kombiniert

Welcher Wert ist jetzt für die Steuerberechnung maßgebend
Denn Steuerbescheid hab ich leider noch nicht. Hab den Wagen erst gestern zugelassen.
Bei meinem Vorgänger (Euro 5) waren es "nur"144 g/km Kombiniert LPG
Das wundert mich jetzt, ich dachte immer die Euro 6 Motoren wären sauberer.


Gruß
Andall
 
Zuletzt bearbeitet:
Manchmal kommt man echt ins grübeln, ob man hier verarscht wird, oder ob es wirklich solche User gibt, die Themen die über Wochen und Monate in den Medien ganz oben stehen, nicht mitbekommen.
Hallo,
Diese Thematik ist tatsächlich an mir vorbeigegangen:verysad: Ich wollte mit Sicherheit niemand verarschen.
Trotzdem danke für deine Antwort. Da weiß ich jetzt bescheid.

Gruß
Andall
 
Hallo zusammen.
Seit dem 20 Mai nun auch stolzer Besitzer eines Werks LPG Duster.
Nachdem ich den Steuerbescheid bekam hab ich mit ganz schön gewundert.206 Euronen wollten die haben.
Nach einiger Recherche hier im Forum habe ich nun den kombinierten Wert eintragen lassen aus Punkt 49.1 der COC. Ging alles völlig problemlos .Statt 182 nun 141 g/km in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Super Forum. Meinen Dank an alle die dieses Thema hier erörtert haben
Gruß aus Dülmen
 
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