KFZ-Steuer bei Autogasfahrzeugen [bei bivalenter CO² Besteuerung = kleinster kombinierter Wert ]

Lösung
Es gibt und es gab keinen speziellen Kfz Steuersatz für monovalenten Gasantrrieb.
erdgasfahrer-forum.de :: Thema anzeigen - Contra Monovalent?

1) Bei Besteuerung nach Hubraum ist der Steuerbetrag gleich.

2) Bei Besteuerung nach CO² kann der Steuerbetrag bei Gasfahrzeugen kleiner sein:
Kraftfahrt Bundesamt
Nach Punkt V.7 in der Zulassung wird der CO² Faktor der Kfz Steuer berechnet:
Kraftfahrt-Bundesamt schrieb:
Feld V.7: CO2 (in g/km)
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE-Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd- bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen. ...
Ich wünsche viel Erfolg. Bitte hier über den Ausgang berichten
 
Garantiert nicht weil du kein Gutachten bringen kannst oder ist das Auto auf der Rolle gewesen und den NEFZ gefahren und das ganze von einer Akkreditieren stelle?
Ohne das wird keiner was in den Papieren ändern.
 
Wenn alles richtig läuft, solltest du einen geänderten Steuerbescheid erhalten.
Dein neuer CO2 Wert wird anhand eines Korrekturfaktors neu berechnet, dieser sollte in der TÜV Abnahme des Gaseinbaus zu finden sein. Bei mir sah das ganze dann so aus.

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Wieso kauft man sich einen Neuwagen und baut dort eine Gasanlage ein, wenn es den selben Wagen auch als Werksgaser gibt?
Wäre doch bestimmt günstiger gewesen, keinen Stress wegen der Steuer und mit der Garantie sieht es doch dann bestimmt auch besser aus.

Ist nicht böse gemeint, nur interessenshalber.
 
Des weiteren war mir der größere Tankinhalt wichtig.
Auch war es mir wichtig eine Gaswerkstatt in Nähe zu haben die ihr Handwerk versteht. Die Kosten der Gasinspektion waren auch ein Entscheidungsgrund.
 
Dacia als Hersteller Homologiert die Fahrzeuge, die kommen dann auf nen Prüfstand, da werden CO2, HC, NOx etc gemessen. Die Werte findest du nachher in den Papieren. Bei LPG Fahrzeugen fahren sie einmal mit Benzin und einmal mit LPG und geben beide Werte an. Der Deutsche Fiskus nimmt den niedrigen Wert von LPG als Basis für die Streuberechnung.
Das du bestimmt keine Ausrollversuche und Zyklusfahrt hast machen lassen ist klar, zu teuer für nen Privatmann.
Dein Gasanlagenhersteller könnte ein Abgasgutachten haben wo ein neuer CO2 Wert drin steht. Weiter oben haben wir gesehen das der TÜV auch per Faktor einträgt. In der Zulassungsstelle wollen die Papiere sehen und die müssen vom TÜV, DEKRA etc sein damit sie was am CO2 Wert ändern. Dann wird auch der Steuersatz angepasst.
Die Frage ist also, woher die Papiere für die Zulassungstelle/Straßenverkehrsamt bekommen. Als Werksgaser hat man es da einfacher weil schon alles richtig in der EG Übereinstimmungserkärung drin steht.
 
Mein Polen Lodgy sce 100 LPG ist mit 157 g angegeben und kostet 156 Euro. Anfang November. Schon recht teuer, aber kein Vermögen.
 
Hallo, ich hatte neulich schonmal angefragt, weil ich vermutete, dass in meiner Zulassungsbescheinigung der falsche Wert für den CO2-Ausstoß eingetragen ist (nämlich der Benzin-Wert). Und so ist es. Anbei das COC-Dokument.
Statt der eingetragenen 147g/km müssten es 133g/km sein. Das wäre ein Steuerunterschied von 24€.
Hat jemand Erfahrung, was ich am Besten mache? Meinen Steuerbescheid habe ich noch nicht. Ich werde natürlich Einspruch einlegen. Aber muss ich nochmal zur Zulassungsstelle?20190109_152318.jpg
 
Da du ja sowohl mit LPG als auch mit Benzin fahren kannst, wird wohl der höhere CO2-Wert zu Grunde gelegt. Sonst würdest du bei Benzin-Betrieb ja theoretisch Steuern hinterziehen.
 
https://www.steuerklassen.com/kfz-steuer/Autogas/

Die KFZ Steuer für Autogas
Für Fahrzeuge, die mit Autogas betrieben werden, wird die ganz normale KFZ Steuer für Pkw fällig und dementsprechend berechnet. Eine besondere Vergünstigung existiert hierfür nicht.
Mit Autogas betriebene Fahrzeuge werden besteuert wie ein Fahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor.
 
Da du ja sowohl mit LPG als auch mit Benzin fahren kannst, wird wohl der höhere CO2-Wert zu Grunde gelegt. Sonst würdest du bei Benzin-Betrieb ja theoretisch Steuern hinterziehen.
Das ist falsch und das hatten wir schonmal.
Das KBA beschreibt in seinen Ausführungen zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigungen ausdrücklich, dass der CO2 Wert für Gasbetrieb eingetragen werden muss.
War bei mir übrigens auch falsch eingetragen, wurde von der Zulassungstelle sofort korrigiert (kostenlos) ohne Diskussion als es mir etwas später aufgefallen ist, habe natürlich gegen den steuerbescheid Einspruch eingelegt, ist gerade in Bearbeitung.
 
Danke für eure Antworten. Dann nehme ich mal Kontakt zur Zulassungsstelle auf und werde gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.
 
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