Bevor man Widerspruch einlegt sollte man bedenken dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt.
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen - Serviceportal Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Widerspruch+gegen+einen+Verwaltungsakt+Bescheid+einlegen-1552-leistung-0)
Bei den Kosten sieht es dann so aus:
Kosten
Bleibt es im Ergebnis bei der Entscheidung der Ausgangsbehörde, werden Ihnen in der Regel die Kosten des Widerspruchsverfahrens auferlegt. Außerdem wird für die Überprüfung eine Widerspruchsgebühr festgesetzt. In Baden-Württemberg werden für die Zurückweisung eines Widerspruchs in der Regel mindestens 20 Euro und höchstens 5.000 Euro erhoben. Landratsämter, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden haben eigene Gebührenregelungen, die davon abweichen können.
Innerhalb dieses Rahmens wird die Gebühr festgesetzt, je nach
- Verwaltungsaufwand,
- Bedeutung des Gegenstandes,
- den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen sowie
- Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Ändert die Ausgangs- oder die Widerspruchsbehörde den Bescheid zu Ihren Gunsten oder hebt sie ihn auf, bekommen Sie die Aufwendungen erstattet, die notwendig waren, um ihr Recht zu verteidigen. Das können zum Beispiel Telefon- oder Portokosten sein.
Wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten oder vertreten lassen, bedenken Sie, dass Ihnen dadurch ebenfalls Kosten entstehen. Anwaltskosten werden, auch wenn der Widerspruch erfolgreich war, nur dann erstattet, wenn es notwendig war, einen Rechtsanwalt zu beteiligen. Darüber entscheidet auf Antrag die Behörde, die auch über die Kosten des Widerspruchsverfahrens entscheidet.