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Byebye 45101
Die Verordnung ist ohne Umsetzungsakt unmittelbar gültig.EU-Verordnungen sind durch alle Mitgliedstaaten zum angegebenen Zeitpunkt als nationales Recht umzusetzen
Die Handlungsformen der EU sind in Art. 288 AEUV geregelt:
- Verordnung (wie Gesetz, gültig ohne Umsetzungsakt, beinhaltet Rechte/Pflichten für Bürger), Art. 288 Abs. 2 S. 1 AEUV.
- Richtlinie (Umsetzungsakt, im Ausnahmefall unmittelbare Anwendung), Art. 288 Abs. 3 S. 1 AEUV.
- Umsetzungsakt → formelles Gesetz (Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend).
- Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt → Möglichkeit unmittelbarer Anwendung durch Behörden und Gerichte. Voraussetzungen der Vorschrift:
- hinreichend bestimmt (self-executing).
- unbedingt.
- keine Rechtspflichten für Bürger.
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