Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

EU-Verordnungen sind durch alle Mitgliedstaaten zum angegebenen Zeitpunkt als nationales Recht umzusetzen
Die Verordnung ist ohne Umsetzungsakt unmittelbar gültig.

Die Handlungsformen der EU sind in Art. 288 AEUV geregelt:
  1. Verordnung (wie Gesetz, gültig ohne Umsetzungsakt, beinhaltet Rechte/Pflichten für Bürger), Art. 288 Abs. 2 S. 1 AEUV.
  2. Richtlinie (Umsetzungsakt, im Ausnahmefall unmittelbare Anwendung), Art. 288 Abs. 3 S. 1 AEUV.
  • Umsetzungsakt → formelles Gesetz (Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend).
  • Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt → Möglichkeit unmittelbarer Anwendung durch Behörden und Gerichte. Voraussetzungen der Vorschrift:
  1. hinreichend bestimmt (self-executing).
  2. unbedingt.
  3. keine Rechtspflichten für Bürger.
Ich zahle 44 Euro Kfz-Steuer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für einen am 04.12.2018 erstmalig zugelassenen Sandero II TCE90 LPG verlangt das FA stolze 110 Euro jährlich (Eintragung Zulassungsbesch. Teil I unter V7: 141). Der gleiche Motor ist im Sandero auch schon für 6 Euro unterwegs gewesen:

DACIA SANDERO II TCe 90 LPG 66 kW
(898 ccm) 09/2015 - / Benzin/Autogas (LPG) 98 g/km 6,00 €
 
Im europäischen Ausland ist die KFZ Steuer teilweise drastisch teurer als in Deutschland.
 
Jammern auf hohen Niveau.
Das ist eine einmalige, jährliche Zahlung. Umgerechnet auf den Monat...
Echt jetzt?
 
Trotzdem kein Vergleich zu jetzt.
Allerdings frage ich mich da ernsthaft, welchen Sinn solche Tabellen dann machen: Dacia Sandero KFZ-Steuer Rechner & KFZ-Steuertabelle
Daraus sind die 6 Euro. Als ob den Kunden nur der CO2-Anteil interessieren würde...
Ergänzung: die 98g CO² sind im Fahrzyklus nach NEFZ ermittelt. Nach WLTP ist der Fahrzyklus wesendlich Variantenreicher und ermittelt deutlich mehr CO². da ist dann Sandero nicht mehr gleich Sandero. :bang:
 
Hallo zusammen,
hab Duster Comfort SCe 115 2WD ab 08.08.2018.
Steuerberechnung : 2,00 € x 16 angefangene 100cm3 +2,00€x54g/km über 95g/km CO2 -140,00 €.
 
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