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Wieso? Die wird Hausintern verfolgt und nach außen wird über entsprechende Konsequenzen sowieso nichts publiziert. Schreiben geschrieben, Thema erledigt.Fachaufsichtsbeschwerde? Wirklich?
Das muss man schon wollen, da man Zeit, Nerven und einen langen Atem braucht.
In diesem Schreiben ziemlich sicher schon, da es eine offensichtliche Unrichtigkeit ist, bei der die Behörde von der Ausfüllvorschrift des KBA abweicht und die Bearbeiterin sich für zu gut hält, um sich entsprechende Dokumente anzuschauen.Bedenke auch, die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.
Hat es ja offensichtlich nicht, wenn die Dame die konkreten Dokumente die nachweisen, dass sie es falsch einträgt, nichtmal bereit ist diese anzuschauen.In der Regel hilft der persönliche Vortrag des Anliegens an der richtigen Stelle und es kommt Bewegung in die Sache.
Was wäre denn deine Alternative, wenn du das alles als übertrieben darstellst? Ein Einspruch, den die Dame erstmal auffordern wird, mangels Begründung zurück zu nehmen, bis er irgendwann bei der entsprechenden Rechtsbehelfstelle (vermutlich vorgesetzter) landet, weil der TE den Einspruch aufrecht erhält?Wenn nicht, kannst du gleich beim Dienststellenleiter der Zulassungsbehörde die Fachaufsichtsbeschwerde mündlich zur Niederschrift vorlegen. Da wird man noch weniger Lust drauf verspüren, als dein Anliegen zu klären.
Ich weiß nicht wie die Behörden bei euch drauf sind, aber hier undenkbar. Wenn einer bei mir vor Ort den Amtsvorsteher sprechen möchte, darf er sich erstmal schriftlich an ihn wenden. Aber wenn’s bei euch so geht: dann ist das defintiv der einfachere Weg.Wie schon geschrieben, wenn es der Sachbearbeiter nicht rafft, verstehen will oder kann, gehe (persönlich) zu seinem Vorgesetzten. In diesem Fall der Dienstellenleiter der Zulassungsbehörde.
So weit meint ich gar nicht. Die Zulassungsstelle wird im Rechtsbehlfsverfahren zustimmen. Ist ja eine eindeutige Sachlage. Vor Gericht würde die Behörde sich ggf. einen bösen Rüffel holen, insbesondere weil die Aufsichtsbehörde, spätestens der Behördenöeiter, richtig terror machen wird, was da los ist.Den Rechtsweg kann man danach immer noch beschreiten. […]
Mir wäre Porto und Aufwand dafür Zuviel, wenn ich schon beim Dienstellenleiter sitze.
Habe nichts dergleichen gefundenNicht schon wieder ein gleicher Thread… gibt doch schon Genüge..
Das will hier sicher niemand.Tagesstart zu verübeln.