KFZ Steuer - Was zählt denn nun?

Sandero Stepway 3 LPG 100-Eco Comfort + mit Navi, Mario69 hat den Selben nur ohne Navi.
 
Interessant...bei dir wurde der Mittelwert mit 112g/km nach WLTP (LPG) berechnet. Bei mit sind es 71€, denn es wurde der kombinierte Wert mit 120g/km nach WLTP (LPG) berechnet.
Ich blicke da nicht mehr durch welcher Wert jetzt zu berechnen ist...:think:
Ist doch ganz einfach .............. der kombinierte Wert nach WLTP aus dem COC ist bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigungen zu übernehmem. Die Besonderheit von LPG-Fahrzeugen ist, daß dieses eine bivalente Antriebsart ist und entsprechend der Arheitsanweisung vom Kraftfahrtbundesamt für das Ausfüllen der Zulassungsbescheinigungen, der niedrigere der beiden kombinierten Werte ( in unserem Fall für LPG) maßgeblich ist. Die in die Zulassungsbescheinigung übernommenen Werte werden an den Zoll übermittelt, der den Steuerbescheid erstellt. Wurde bei der Zulassungsstelle ein Fehler gemacht und der "falsche" Wert aus dem COC übernommen ( in unserem Falle für Benzin ), wird vom Zoll ein falscher Steuerbescheid erlassen.
Der Einspruch muss bei der Zulassungsstelle erfolgen, die die Zulassungsbescheinigungen korrigieren muss und die korrigierten werte an den Zoll weiterleitet für einen neuen Steuerbescheid.
Nachtrag: Das COC ist fahrzeugspezifisch und gilt nur für dieses eine Fahrzeug. Ein anderes Fahrzeug, zwar gleiches Modell, aber andere Ausstattung, wird in der Regel auch andere Abgaswerte aufweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So der Zollbescheid kam heute, die rechnen 93€ ab und zwar gem. COC
130g/km nach dem Diesel den es gar nicht gibt,
der LPG steht drunter 115g/km falsch abgeschrieben, hat das Prozedere schon jemand mitgemacht?

Wie ich lese zuerst Zulassungsstelle reklamieren oder?

LG
Tom
 
So der Zollbescheid kam heute, die rechnen 93€ ab und zwar gem. COC
130g/km nach dem Diesel den es gar nicht gibt,
der LPG steht drunter 115g/km falsch abgeschrieben, hat das Prozedere schon jemand mitgemacht?

Wie ich lese zuerst Zulassungsstelle reklamieren oder?

LG
Tom
Die Zulassungsstelle erstellt den Grundlagenbescheid. Dieser ist anzufechten. Ohne Änderung des Grundlagenbescheides erfolgt keine Änderung des Steuerbescheids.
Ich muss leider feststellen, dass die Zulassungsstellen irgendwie unterschiedlich ausgestattet scheinen.
In Erwartung von Problemen wegen der Einstufung habe ich neben der COC auch einige Infos von hier mit zur Zulassungsstselle mitgenommen.
Direkt am Anfang habe ich der Dame gesagt, bivalentes KFZ der niedrigere kombinierte Wert zählt.
Sie: Danke. Ist mir bekannt. Mal schauen, was das KBA uns zu Ihrem KFZ übermittelt hat. Sekunden später. Da steht 109 Gramm.

Stimmt mit der COC überein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So der Zollbescheid kam heute, die rechnen 93€ ab und zwar gem. COC
130g/km nach dem Diesel den es gar nicht gibt,
der LPG steht drunter 115g/km falsch abgeschrieben, hat das Prozedere schon jemand mitgemacht?

Wie ich lese zuerst Zulassungsstelle reklamieren oder?

LG
Tom
Exakt. Zulassungsbehörde muss das ändern. Probiere es am besten zunächst mit einer freundlichen Mail, dann bekommst du ggf. einen Termin. Wenn das nichts bringt entsprechende Belege schnappen (Siehe die Seiten zuvor) und ab zur Zulassungsstelle.
 
So der Zollbescheid kam heute, die rechnen 93€ ab und zwar gem. COC
130g/km nach dem Diesel den es gar nicht gibt,
der LPG steht drunter 115g/km falsch abgeschrieben, hat das Prozedere schon jemand mitgemacht?

Wie ich lese zuerst Zulassungsstelle reklamieren oder?

LG
Tom
Ja. nimm Deine falsch ausgefüllten Fahrzeugpapiere, das COC und eine Kopie des Leitfaden für das "Ausfüllen der Zulassungsbescheinigungen" (erstellt vom Kraftfahrtbundesamt) mit zum Termin.
Es ist noch darauf zu achten, daß die Korrektur rückwirkend zur Erstzulassung erfolgt. Wir haben das schon gehabt, daß eine Zulassungsstelle das als Änderung ab Änderungsdatum behandelt hat.
 

Anhänge

Ja. nimm Deine falsch ausgefüllten Fahrzeugpapiere, das COC und eine Kopie des Leitfaden für das "Ausfüllen der Zulassungsbescheinigungen" (erstellt vom Kraftfahrtbundesamt) mit zum Termin.
Es ist noch darauf zu achten, daß die Korrektur rückwirkend zur Erstzulassung erfolgt. Wir haben das schon gehabt, daß eine Zulassungsstelle das als Änderung ab Änderungsdatum behandelt hat.
Danke, das ist eine Erstzulassung

LG Tom
 
Der erste Wert ist für Benzin oder Diesel und der zweite Wert für LPG oder Erdgas oder Ethanol. Unter Punkt 26 stehen die Kraftstoffarten, welche zutreffend sind.
 
Zurück