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Ich nehm an ein Wagen mit EZ 12/2014 verkauft sich schlechter als ein Wagen mit EZ 01/2015 oder?
Dir ist schon klar, daß dies absolut verboten ist. Wie der Name schon sagt, sind es Überführungskennzeichen. Das Auto ist nur zur Überführung versichert. Alle Fahrten, die Du sonst unternimmst, sind illegal. Du darfst nicht 1 Monat quer durch Deutschland fahren. Du hast nur die Möglichkeit, innerhalb dieses 1 Monats das Fahrzeug zu überführen.Ich kann ja mit den ausländischen Überführungskennzeichen 1 Monat lang fahren
Dir ist schon klar, daß dies absolut verboten ist. Wie der Name schon sagt, sind es Überführungskennzeichen. Das Auto ist nur zur Überführung versichert. Alle Fahrten, die Du sonst unternimmst, sind illegal. Du darfst nicht 1 Monat quer durch Deutschland fahren. Du hast nur die Möglichkeit, innerhalb dieses 1 Monats das Fahrzeug zu überführen.
Die genauen Strafen bzw. rechtliche Folgen bei einem Unfall kenne ich nicht. Da ich so etwas nicht vorhabe, habe ich mich bisher auch noch nicht darüber informiert. Ich habe nur mal darüber gelesen, als es darum ging, daß die roten Nummernschilder nur noch an Firmen vergeben wurden und nicht mehr an Privatpersonen.ja sir. Muss ich noch alle in Erfahrung bringen, bzw. überdenken , stimmt.
Danke für den Tip, ich ruf morgen den ADAC an und frage da mal nach. Bzw. was ist das Schlimmste was passieren kann wenn ich doch rumfahre?
Mit sogen. Kurzzeitkennzeichen kannst du fahren wohin du möchtest, nicht nur zu Überführungszwecken, so lange das Kennzeichen gilt.
Die "roten Nummern" bekommen nur mehr gewerbliche Händler. Damit ist eine Überführung erlaubt oder die "Erprobung eines Fahrzeuges", es wäre somit auch legal, mal nach Hamburg und zurück zu fahren.