Ein anderer Dacia-Vertragshändler geht in jedem Fall.
Aber ACHTUNG: Bitte nicht Garantie und gesetzliche Gewährleistung durcheinanderwerfen.
Die EU-Freistellungsverordnung besagt, daß Reparaturen /Wartung in jeder, auch Nicht-Dacia-Werkstatt durchgeführt werden kann, sofern sachgerecht durchgeführt. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt dann gewahrt.
Diese dauert 2 Jahre, jedoch liegt die Beweislast nur in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach beim Käufer. D. h. nach 6 Monaten mußt du beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war !!!! Das wird dir nicht gelingen.
Siehe:
Gewährleistung ? Wikipedia
Bei der dreijährigen Garantie von Dacia sieht es anders aus. Die gilt ohne Wenn und Aber, d. h. jeder Mangel wird behoben, egal ob er bereits beim Kauf vorhanden war oder erst später aufgetreten ist.
Jedoch ist eine Garantie kein gesetzlich verankertes Recht, sondern eine freiwillige, vertragliche Vereinbarung. Und da kann Dacia sehr wohl in den Garantiebedingungen verlangen, daß Wartung und Reparatur nur von Dacia Vertragshändlern durchgeführt wird !!!!!
Daher: In den ersten 3 Jahren nur zum Vertragshändler. Ob In- oder EU-Ausland ist egal. Aber zur freien Werkstatt erst im 4. Jahr !!
Gruss
MM