Kein Neufahrzeug. Ein Vorführfahrzeug mit 10km Laufleistung aus Herbst 24. Daher die Frage, ob die 90 Tage ab EZ gelten wie bei der Werksgarantie ja auch.
Habe aber drauf bestanden, dass die Eigenschaften des Fzgs (vor allem zu Ausstattungen etc) aus dem Angebot in der Bestellung explizit schriftlich festgehalten werden, damit es bei der Abholung keine Mißverständnisse gibt. U.a. eben das 3jährige kostenlose Kartenupdate. Also, falls das Autohaus das nicht eh schon längst damals aktiviert hatte, ist es deren Problem, wie die Karten nun kostenneutral für mich da drauf kommen, da explizite Eigenschaft in der verbindlich angenommenen und beidseitig unterschriebenen Bestellung?